Rechtsprechung
BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EMRK Art. 3; GG Art. 16a Abs. 1; MRK Art. 3
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz von Maßnahmen staatlicher Sicherheitsorgane - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 23.04.1993 - 18 K 11074/90
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1993 - 18 A 1917/93
- BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines unverfügbaren Merkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 80, 315 [333 ff]; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 4. April 1991, InfAuslR 1991, 262 [264] und Beschluß vom 11. Februar 1992, InfAuslR 1992, 152 [154]).Es bedarf jeweils einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 [336 ff]; 81, 142 [149 f]).
Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfelds gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sind, die an dem Konflikt nicht beteiligte zivile Bevölkerung - sozusagen im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 f]; 81, 142 [152]).
Schließlich ist auch bei Bürgerkriegssituationen, insbesondere guerillaartigen Charakters, eine asylrechtlich relevante Verfolgung dann in Betracht zu ziehen, wenn die staatlichen Kräfte den Kampf in einer Weise führen, der auf die physische Vernichtung von auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten und nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Personen gerichtet ist, obwohl diese keinen Widerstand leisten wollen oder können oder an dem militärischen Geschehen nicht oder nicht mehr beteiligt sind, insbesondere (ohne daß dies eine notwendige Bedingung wäre) auch dann, wenn die Handlungen der staatlichen Kräfte in die gezielte physische Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen kulturellen oder religiösen Identität eines gesamten Bevölkerungsteils umschlagen (vgl. BVerfGE 80, 315 [340]).
Soweit das Oberverwaltungsgericht davon spricht, die Beeinträchtigungen der kurdischen Bevölkerung seien nach wie vor nicht "ethnisch angelegt" und zudem an einer anderen Stelle darauf abhebt, es seien keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß die Sicherheitskräfte von individuellen Verfolgungsmomenten nunmehr ganz absehen würden und weiter ausführt, daß anscheinend das Ziel der staatlichen Maßnahmen sei, im Rahmen einer unnachsichtigen Bekämpfung der PKK alle kurdischen Separatisten einzuschüchtern, begründet dies bereits Zweifel, ob das Gericht damit seine Beurteilung hinlänglich auf den inhaltlichen Charakter der Maßnahmen nach deren erkennbarer Gerichtetheit und nicht auf die subjektiven Gründe oder Motive des Verfolgenden stützt (vgl. BVerfGE 80, 315 [335]).
Gleichfalls im Zusammenhang mit den generell für die in Frage stehenden Gebiete angenommenen weitreichenden Menschenrechtsverletzungen und Leiden bzw. Opfern der Bevölkerung, insbesondere im Zusammenhang mit den Newroz-Ereignissen, ist die Frage aufgeworfen, ob nicht die Aktivitäten der staatlichen Sicherheitsorgane so qualifiziert werden müssen, daß sie die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte Zivilbevölkerung, gleichsam im Gegenzug zu den Aktionen der Guerilla, selbst unter den Druck brutaler Gewalt setzen, woraus sich wiederum Anhaltspunkte für eine asylrechtlich relevante Verfolgung ergeben könnten (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 f.]).
- BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
Auszug aus BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Es bedarf jeweils einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 [336 ff]; 81, 142 [149 f]).Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfelds gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sind, die an dem Konflikt nicht beteiligte zivile Bevölkerung - sozusagen im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 f]; 81, 142 [152]).
Weder das Verwaltungsgericht noch das Oberverwaltungsgericht haben ausreichende Feststellungen zu einer möglichen inländischen Fluchtalternative getroffen; auch sonst sind keine Umstände ersichtlich, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]).
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Dieser Widerspruch wäre nur dann möglicherweise aufzulösen, wenn eine tragfähige (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]) Begründung dafür gegeben würde, daß die vom Gericht ausdrücklich festgestellten Leiden und Opfer der Bevölkerung von vornherein keinen asylrechtlich relevanten Charakter hätten und deshalb in die für die Prognose einer Gruppenverfolgung maßgeblich festzustellende Verfolgungsdichte von vornherein nicht einzustellen gewesen wären.Diese Fragen hat das Verwaltungsgericht mit seiner Bezugnahme auf den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts von einem verfassungsrechtlich nicht ausreichend tragfähigen Ansatz her nicht in den Blick genommen, geschweige denn auf einer hinreichend umfänglichen und zuverlässigen Tatsachengrundlage beantwortet (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]).
- BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91
Verletzung des Asylgrundrechts durch Unterlassen einer Beweiserhebung
Auszug aus BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines unverfügbaren Merkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 80, 315 [333 ff]; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 4. April 1991, InfAuslR 1991, 262 [264] und Beschluß vom 11. Februar 1992, InfAuslR 1992, 152 [154]).Die Frage, ob die Maßnahmen der türkischen Sicherheitskräfte die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche "Verfolgungsdichte" aufweisen (vgl. für die mittelbare Gruppenverfolgung: BVerfGE 83, 216 [232]; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 11. Februar 1992, InfAuslR 1992, S. 152 [155]; vgl. weiter BVerwG…, Beschluß vom 24. September 1992, InfAuslR 1993, S. 31 m.w.N.) hat das Verwaltungsgericht kurz angesprochen und mit der Erwägung verneint, angesichts der Größe und der topographischen Verhältnisse im Notstandsgebiet und der einige Millionen betragenden Zahl der dort lebenden Kurden könne auch weiterhin nicht davon gesprochen werden, daß jedes einzelne Gruppenmitglied die begründete Furcht haben müsse, selbst alsbald ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden.
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Die Frage, ob die Maßnahmen der türkischen Sicherheitskräfte die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche "Verfolgungsdichte" aufweisen (vgl. für die mittelbare Gruppenverfolgung: BVerfGE 83, 216 [232]; 1. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluß vom 11. Februar 1992, InfAuslR 1992, S. 152 [155]; vgl. weiter BVerwG…, Beschluß vom 24. September 1992, InfAuslR 1993, S. 31 m.w.N.) hat das Verwaltungsgericht kurz angesprochen und mit der Erwägung verneint, angesichts der Größe und der topographischen Verhältnisse im Notstandsgebiet und der einige Millionen betragenden Zahl der dort lebenden Kurden könne auch weiterhin nicht davon gesprochen werden, daß jedes einzelne Gruppenmitglied die begründete Furcht haben müsse, selbst alsbald ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden. - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen …
Auszug aus BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Weder das Verwaltungsgericht noch das Oberverwaltungsgericht haben ausreichende Feststellungen zu einer möglichen inländischen Fluchtalternative getroffen; auch sonst sind keine Umstände ersichtlich, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]). - BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung
Auszug aus BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines unverfügbaren Merkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 80, 315 [333 ff]; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 4. April 1991, InfAuslR 1991, 262 [264] und Beschluß vom 11. Februar 1992, InfAuslR 1992, 152 [154]). - BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92
Auszug aus BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Die Frage, ob die Maßnahmen der türkischen Sicherheitskräfte die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche "Verfolgungsdichte" aufweisen (vgl. für die mittelbare Gruppenverfolgung: BVerfGE 83, 216 [232]; 1. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluß vom 11. Februar 1992, InfAuslR 1992, S. 152 [155]; vgl. weiter BVerwG, Beschluß vom 24. September 1992, InfAuslR 1993, S. 31 m.w.N.) hat das Verwaltungsgericht kurz angesprochen und mit der Erwägung verneint, angesichts der Größe und der topographischen Verhältnisse im Notstandsgebiet und der einige Millionen betragenden Zahl der dort lebenden Kurden könne auch weiterhin nicht davon gesprochen werden, daß jedes einzelne Gruppenmitglied die begründete Furcht haben müsse, selbst alsbald ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden. - BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 933/90
Asylerheblichkeit von Merkmalen politischer Verfolgung - Verhöre und Verhaftung …
Auszug aus BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Dies gilt namentlich auch dann, wenn der Betroffene nur vermeintlich Träger eines asylerheblichen Merkmals ist, wie z.B. Sympathisant oder Unterstützer einer separatistischen Organisation (1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 8. November 1990, InfAuslR 1991, 25 [28]; Beschluß vom 12. Juli 1993 - 2 BvR 855/93 -). - BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz …
Auszug aus BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Dies gilt namentlich auch dann, wenn der Betroffene nur vermeintlich Träger eines asylerheblichen Merkmals ist, wie z.B. Sympathisant oder Unterstützer einer separatistischen Organisation (1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 8. November 1990, InfAuslR 1991, 25 [28]; Beschluß vom 12. Juli 1993 - 2 BvR 855/93 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1992 - 18 A 2687/91
Kurdenverfolgung; Türkei; Kurdische Volkszugehörigkeit
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2006 - 2 L 40/06
Asyl und Aufenthaltsbeendigung
Dies gilt erst recht, wenn die staatlichen Maßnahmen in die Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität des aufständischen Bevölkerungsteils umschlagen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, 315; BVerfG, Beschl. v. 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 - InfAuslR 1993, 105).Wenn ein Staat einer ganzen Bevölkerungsgruppe pauschal zumindest eine Nähe zu separatistischen Aktivitäten oder gar generell deren Unterstützung unterstellt, so stellt sich auch die Frage, ob die Verfolgungsmaßnahmen - objektiv gesehen - auf die Volkszugehörigkeit gerichtet sind und an diese anknüpfen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss v. 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 - a. a. O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04
asylrechtsrelevante Lage in der Türkei
BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, 105 (108); BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200 (205); Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170.95 -, BVerwGE 101, 123 (125). - BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Wenn ein Staat einer ganzen Bevölkerungsgruppe pauschal zumindest eine Nähe zu separatistischen Aktivitäten oder gar generell deren Unterstützung unterstellt, so stellt sich die Frage, ob die Verfolgungsmaßnahmen - objektiv gesehen - nicht auch auf die Volkszugehörigkeit gerichtet sind und an diese anknüpfen (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluß vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 - InfAuslR 1994, 105 (108)).
- BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97
Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen …
Bejahendenfalls lässt sich nicht von vornherein ausschließen, dass die staatlichen Maßnahmen - objektiv gesehen - zumindest auch auf die Ethnie gerichtet sind und an diese Zugehörigkeit anknüpfen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, S. 105 , - 2 BvR 1916/93 -, InfAuslR 1994, S. 156 , …und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ). - VGH Hessen, 05.05.1997 - 12 UE 500/96
Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden - Bejahung einer inländischen …
Dabei unterstellen die Sicherheits- und Streitkräfte ganz überwiegend pauschal eine Nähe oder Unterstützung separatistischer Aktivitäten der PKK und knüpfen insoweit an die kurdische Volkszugehörigkeit der Bewohner dieses Gebietes an (vgl. zu diesen Kriterien für die Gerichtetheit von Verfolgungsmaßnahmen bei unmittelbarer staatlicher Gruppenverfolgung: BVerfG - Kammer -, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 -, a.a.O.;… BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94 -, a.a.O.).Etwas anderes gilt nur dann, wenn zwischen einem Vorgehen wegen der politischen Überzeugung bzw. deren Betätigung und dem Merkmal der Volkszugehörigkeit nicht mehr realitätsgerecht getrennt werden kann (vgl. BVerfG - Kammer -, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, 105, 108).
- VGH Hessen, 07.12.1998 - 12 UE 232/97
Türkei: örtlich begrenzte Gruppenverfolgung der Kurden in den Notstandsprovinzen …
Dabei unterstellen die Sicherheits- und Streitkräfte ganz überwiegend pauschal eine Nähe oder Unterstützung separatistischer Aktivitäten der PKK und knüpfen insoweit an die kurdische Volkszugehörigkeit der Bewohner dieses Gebietes an (vgl. zu diesen Kriterien für die Gerichtetheit von Verfolgungsmaßnahmen bei unmittelbarer staatlicher Gruppenverfolgung: BVerfG - Kammer -, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 -, a.a.O.;… BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94 -, a.a.O.).Etwas anderes gilt nur dann, wenn zwischen einem Vorgehen wegen der politischen Überzeugung bzw. deren Betätigung und dem Merkmal der Volkszugehörigkeit nicht mehr realitätsgerecht getrennt werden kann (vgl. BVerfG - Kammer -, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, 105, 108).
- VGH Hessen, 24.11.1997 - 12 UE 725/94
Türkei: zur Einschätzung der Verfolgungsgefahr für Kurden ua wegen …
Dabei unterstellen die Sicherheits- und Streitkräfte ganz überwiegend pauschal eine Nähe oder Unterstützung separatistischer Aktivitäten der PKK und knüpfen insoweit an die kurdische Volkszugehörigkeit der Bewohner dieses Gebietes an (vgl. zu diesen Kriterien für die Gerichtetheit von Verfolgungsmaßnahmen bei unmittelbarer staatlicher Gruppenverfolgung: BVerfG - Kammer -, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 -, a.a.O.;… BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94 -, a.a.O.).Etwas anderes gilt nur dann, wenn zwischen einem Vorgehen wegen der politischen Überzeugung bzw. deren Betätigung und dem Merkmal der Volkszugehörigkeit nicht mehr realitätsgerecht getrennt werden kann (vgl. BVerfG - Kammer -, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, 105, 108).
- BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97
Erfolgreiche "Asyl-Verfassungsbeschwerde" eines Kurden
Bejahendenfalls läßt sich nicht von vornherein ausschließen, daß die staatlichen Maßnahmen - objektiv gesehen - zumindest auch auf die Ethnie gerichtet sind und an diese Zugehörigkeit anknüpfen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, 105 und - 2 BvR 1916/93 -, InfAuslR 1994, 156 ). - VGH Hessen, 14.10.1998 - 6 UE 214/98
Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden - inländische Fluchtalternative bejaht
Dabei unterstellen die Sicherheits- und Streitkräfte ganz überwiegend pauschal eine Nähe oder Unterstützung separatistischer Aktivitäten der PKK und knüpfen insoweit an die kurdische Volkszugehörigkeit der Bewohner dieses Gebietes an (vgl. zu diesen Kriterien für die Gerichtetheit von Verfolgungsmaßnahmen bei unmittelbarer staatlicher Gruppenverfolgung: BVerfG - Kammer -, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 -, a.a.O.;… BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94 -, a.a.O.).Etwas anderes gilt nur dann, wenn zwischen einem Vorgehen wegen der politischen Überzeugung bzw. deren Betätigung und dem Merkmal der Volkszugehörigkeit nicht mehr realitätsgerecht getrennt werden kann (vgl. BVerfG - Kammer -, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, 105, 108).
- VGH Hessen, 19.01.1998 - 12 UE 1624/95
Türkei: drohende Strafverfolgung kurdischer Volkszugehöriger bei Wiedereinreise
Dabei unterstellen die Sicherheits- und Streitkräfte ganz überwiegend pauschal eine Nähe oder Unterstützung separatistischer Aktivitäten der PKK und knüpfen insoweit an die kurdische Volkszugehörigkeit der Bewohner dieses Gebietes an (vgl. zu diesen Kriterien für die Gerichtetheit von Verfolgungsmaßnahmen bei unmittelbarer staatlicher Gruppenverfolgung: BVerfG - Kammer -, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 -, a.a.O.;… BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94 -, a.a.O.).Etwas anderes gilt nur dann, wenn zwischen einem Vorgehen wegen der politischen Überzeugung bzw. deren Betätigung und dem Merkmal der Volkszugehörigkeit nicht mehr realitätsgerecht getrennt werden kann (vgl. BVerfG - Kammer -, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, 105, 108).
- OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; Russische …
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.1999 - A 12 S 1891/97
Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; keine Rückkehrgefährdung …
- VGH Hessen, 05.05.1997 - 12 UE 4660/96
Türkei: Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Betätigung in herausgehobener …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - 15 A 2119/02
Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, mittelbare Verfolgung, Verfolgungsdichte, …
- VGH Hessen, 07.07.1997 - 12 UE 2815/96
Türkei: keine Verfolgungsgefahr für Aleviten
- VGH Hessen, 07.12.1998 - 12 UE 2091/98
Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden in den Notstandsprovinzen - örtlich …
- VGH Hessen, 07.07.1997 - 12 UE 2019/96
Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; Situation für …
- VGH Hessen, 16.09.1996 - 12 UE 3033/95
Ausschluß des Asylgrundrechts nach Einreise aus einem sicheren Drittstaat - keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2002 - 8 A 4782/99
Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei
- VGH Hessen, 16.09.1996 - 12 UE 3641/95
Nachweis der Zugehörigkeit zu einer verfolgten Religionsgemeinschaft (hier: …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96
Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97
Sri Lanka: keine gruppengerichtete Verfolgung der Tamilen; inländische …
- VGH Hessen, 26.03.1997 - 12 UE 4967/96
Asylrecht: zur Anwendbarkeit des herabgesetzten Prognosemaßstabes der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 25 A 1284/96
Türkei, Kurden, Aleviten, TDKP, Sympathisanten, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 25 A 3631/95
Kurde; Gruppenverfolgung; Türkei; Inländische Fluchtalternative; …
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.1996 - A 12 S 922/94
Türkei: fehlende Verfolgungsgefahr wegen untergeordneter, geringfügiger …
- BVerwG, 07.02.1996 - 9 B 27.96
Asylrecht: Kurden in der Türkei, Unterscheidung zwischen einer Verfolgung allein …
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - A 12 S 3481/95
Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht - Ablehnung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92
Zur inländischen Fluchtalternative für Kurden in der Türkei
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.1994 - A 14 S 1655/94
Keine Gruppenverfolgung von Moslems aus dem Sandzak; Heranziehung zum Wehrdienst …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95
Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Notstandsgebiete, Verfolgungsdichte, …
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.1996 - A 12 S 3220/95
Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht
- VGH Hessen, 13.12.1999 - 12 UE 2984/97
Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden - inländische Fluchtalternative bejaht; …
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - A 12 S 2279/93
Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei
- BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1725/93
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz …
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - A 12 S 1092/96
Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden verneint; inländische Fluchtalternative …
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - A 12 S 361/92
Asylrecht - Türkei: Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung knüpft nicht an …
- VGH Hessen, 05.08.2002 - 12 UE 2982/00
Türkei: keine Gruppenverfolgung der Kurden mehr
- VGH Hessen, 04.12.2000 - 12 UE 968/99
Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht
- OVG Sachsen, 27.02.1997 - A 4 S 293/96
Kurden; Türkei; Inländische Fluchtalternative; Rückkehrgefährdung; Asylbewerber; …
- VGH Hessen, 17.07.1995 - 12 UE 2621/94
Inländische Fluchtalternative für Kurden aus den Notstandsprovinzen der …
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.1995 - A 12 S 207/95
Keine Gruppenverfolgung der albanischen Volkszugehörigen im Kosovo
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - A 12 S 2954/94
Zur Lage der Kurden in der Türkei - Bestehen einer inländischen Fluchtalternative
- OVG Niedersachsen, 18.06.1996 - 11 L 7675/95
Asyl, syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei; Asyl; Christ, syrisch-orthodox; …
- VGH Hessen, 27.03.2000 - 12 UE 583/99
Türkei: örtlich begrenzte Gruppenverfolgung der Kurden in Notstandsprovinzen; …
- VGH Hessen, 23.03.1998 - 12 UE 2918/96
"Durchentscheiden" des Gerichts nach rechtsfehlerhafter Ablehnung der …
- OVG Sachsen, 27.02.1997 - A 4 S 434/96
Kurden; Türkei; Inländische Fluchtalternative; Rückkehrgefährdung; Asylbewerber; …
- VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 UE 1658/94
Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2010 - 18 A 2575/07
Widerruf einer Asylberechtigung durch Wegfall der Umstände i.R.d. Asylanerkennung …
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.1995 - A 12 S 206/95
Keine Gruppenverfolgung der albanischen Volkszugehörigen im Kosovo
- VGH Hessen, 03.02.1999 - 7 UE 655/97
Rücknahmefiktion für Asylantrag bei Reise in den Verfolgerstaat - Geltung im …
- VGH Hessen, 23.01.1995 - 13 UE 2370/94
Ethnische Albaner unterliegen im Kosovo keiner asylrelevanten Gruppenverfolgung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 21 A 1117/03
Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Situation bei Rückkehr, …
- VGH Hessen, 05.08.2002 - 12 UE 2172/99
Türkei, Kurden, PKK, Sympathisanten, Festnahme, Misshandlungen, Folter, …
- VGH Hessen, 04.12.2000 - 12 UE 2931/99
Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; Gefahr für …
- VGH Hessen, 02.03.1998 - 7 UE 868/96
Keine Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner in der serbischen Provinz Kosovo; …
- OVG Thüringen, 25.11.1999 - 3 KO 165/96
Türkei, Kurden, PKK, Verdacht der Unterstützung, Schikanen, Übergriffe, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1997 - 25 A 3632/95
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter eines in der Türkei lebenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2010 - 18 A 2613/07
Rechtmäßigkeit eines Asylwiderrufs wegen Wegfalls der bei der Asylanerkennung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 21 A 3940/04
Anerkennung eines srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96
Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer …
- VGH Hessen, 16.02.1996 - 7 UE 4242/95
Keine Gruppenverfolgung albanischer Volkszugehöriger im Kosovo; Heranziehung zum …
- VGH Hessen, 14.08.1995 - 12 UE 2496/94
Türkei: zur Verfolgung der Angehörigen der syrisch-orthodoxen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2007 - 15 A 994/05
Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft türkischer Staatsangehöriger kurdischer …
- OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bf V 88/89
Verfolgungswahrscheinlichkeit; Islamischer Verein; Politische Verfolgung; Kurden; …
- VGH Hessen, 25.03.1994 - 13 UE 2185/91
Ethnische Albaner unterliegen in der serbischen Provinz Kosovo einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2006 - 21 A 4798/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1996 - 14 A 1731/94
Kosovo-Albaner; Wehrdienstentziehung; Bestrafung; Einberufung zum Wehrdienst
- VGH Baden-Württemberg, 08.06.1995 - A 12 S 79/95
Keine Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner; Einberufung albanischer …
- BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.1998 - 14 A 2111/94
Anerkennung albanischer Volkszugehöriger moslemischen Glaubens als …
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - A 12 S 2456/94
Keine Gruppenverfolgung der Sikh in Indien; Einzelfall der Verfolgungsgefahr für …
- BVerwG, 17.07.1996 - 9 B 160.96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Prüfung der regionalen …
- VG Augsburg, 29.09.2011 - Au 6 K 11.30184
Fluchtgrund Verfolgung durch Taliban wegen Eintritt in die Militärakademie nicht …
- VG Aachen, 17.06.2010 - 7 K 695/08
Asylverfahren, Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte
- VG Sigmaringen, 22.08.1995 - A 8 K 20702/93
Anerkennung als Asylberechtigter und Abschiebungsschutz für einen jugoslawischen …
- VG Leipzig, 09.08.1994 - A 6 K 1308/93
Asylanerkennung für einen Kurden aus der Südost-Türkei; Regionale ethnische …
- VG Aachen, 23.09.2011 - 7 K 1212/10
Keine Anerkennung als Asylberechtigter bei nur vagen Angaben über die politische …
- VG Augsburg, 14.09.2011 - Au 6 K 10.30046
Serbische Staatsangehörige; Mitgliedschaft in der liberaldemokratischen Partei …
- VG Oldenburg, 13.10.2011 - 5 A 3050.09