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LG Hamburg, 28.08.2018 - 312 O 32/13 - dejure.org

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 28.08.2018 - 312 O 32/13   

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LG Hamburg, 28.08.2018 - 312 O 32/13 (https://dejure.org/2018,51175)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.08.2018 - 312 O 32/13 (https://dejure.org/2018,51175)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. August 2018 - 312 O 32/13 (https://dejure.org/2018,51175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 4 Nr 4 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Anbietens einer Automatisierungssoftware für ein Online-Computerspiel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 404
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11

    World of Warcraft - Wettbewerbsverstoß: Anbieten und Verbreiten von Cheatbots-

    Auszug aus LG Hamburg, 28.08.2018 - 312 O 32/13
    Nachdem den Beklagten mit Urteil der Kammer vom 23.5.2013 (312 O 390/11) die Verwendung einer Automatisierungssoftware für World of Warcraft verboten wurde, boten die Beklagten in Deutschland ab dem 4.9.2013 eine modifizierte Version unter der Bezeichnung "H.DE" an (Anlagen K 46 und K 47).

    Wegen der Funktionalitäten "ArchaeologyBuddy" und "BGBuddy" wurde im Verfahren 312 O 390/11 von der Kammer am 8.1.2016 ein Ordnungsgeld festgesetzt.

    Mit der Klageerweiterung vom 7.4.2016 werden gleichlautende Ansprüche für das Online-Spiel World of Warcraft geltend gemacht, soweit diese nicht bereits vom Urteil der Kammer vom 23.5.2013 (312 O 390/11) in der Fassung des Tenors aus dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 6.11.2014 (3 U 86/13) erfasst sind.

    Dies ergibt sich u.a. aus den Anlagen K 66 und K 67. Auch war die Benutzung von Warden und TripWire bereits Gegenstand des World of Warcraft Verfahrens vor dem BGH, das im Jahr 2011 vor dem Landgericht begann (312 O 390/11).

    Die Funktionalitäten "Mixed Mode" und "Party Bot" sind nicht kerngleich mit den Funktionalitäten im Verfahren 312 O 390/11, weil sie weder das automatische Suchen und Absolvieren von Aufgaben noch das automatische Sammeln von virtuellen Gegenständen betreffen.

    Der diesbezügliche Vortrag wurde bereits im vorangegangenen Verfahren 312 O 390/11 gehalten (vgl. Urteil der Kammer vom 23.5.2013, Anlage K 41, S. 18), so dass auch insoweit auf die Ausführungen des BGH Bezug genommen werden kann (Rz. 76):.

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Auszug aus LG Hamburg, 28.08.2018 - 312 O 32/13
    Insoweit wird auf die Entscheidung "World of Warcraft II" des BGH Bezug genommen (GRUR 2017, 397 Rz.44ff).

    Das von der B. E. SAS in ihren Spielregeln ausgesprochene Verbot von Bots ist - wie erforderlich (BGH GRUR 2017, 397 Rz. 51 - World of Warcraft II ) - den Nutzern gegenüber rechtswirksam.

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus LG Hamburg, 28.08.2018 - 312 O 32/13
    (2) Die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. BGH, NJW 2010, 2877 Rn. 11; BGHZ 195, 298 Rn. 15 = NJW 2013, 995).

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden nach dem objektiven Inhalt und typischen Sinn der in Rede stehenden Klausel einheitlich so auszulegen, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der regelmäßig beteiligten Verkehrskreise verstanden wird (vgl. BGHZ 195, 298 Rn. 16 = NJW 2013, 995).

  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87

    Annoncen-Avis

    Auszug aus LG Hamburg, 28.08.2018 - 312 O 32/13
    Die bloß theoretische Möglichkeit einer Behinderung reicht allerdings nicht aus (vgl. BGH, GRUR 1990, 44 [46] = WRP 1990, 266 - Annoncen-Avis).
  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.08.2018 - 312 O 32/13
    (2) Die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. BGH, NJW 2010, 2877 Rn. 11; BGHZ 195, 298 Rn. 15 = NJW 2013, 995).
  • OLG Hamburg, 06.11.2014 - 3 U 86/13

    Unlauterer Vertrieb von Automatisierungssoftware bei World of Warcraft -

    Auszug aus LG Hamburg, 28.08.2018 - 312 O 32/13
    Mit der Klageerweiterung vom 7.4.2016 werden gleichlautende Ansprüche für das Online-Spiel World of Warcraft geltend gemacht, soweit diese nicht bereits vom Urteil der Kammer vom 23.5.2013 (312 O 390/11) in der Fassung des Tenors aus dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 6.11.2014 (3 U 86/13) erfasst sind.
  • BGH, 04.07.2013 - I ZR 156/12

    Beförderungsausschlussklausel eines Paketdienstunternehmens: Auslegung der in

    Auszug aus LG Hamburg, 28.08.2018 - 312 O 32/13
    Verbleiben nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten Zweifel und sind zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar, geht die Unklarheit nach § 305c II BGB zulasten des Verwenders (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 215 Rn. 25).
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