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VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18 A - dejure.org

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   VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18 A   

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VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18 A (https://dejure.org/2019,3162)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.01.2019 - 37 K 98.18 A (https://dejure.org/2019,3162)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - 37 K 98.18 A (https://dejure.org/2019,3162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 2 Nr 2 AsylVfG 1992, § 3 Abs 2 Nr 3 AsylVfG 1992, § 3 Abs 2 AsylVfG 1992, § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 AsylVfG 1992, § 3 Abs 2 S 1 Nr 3 AsylVfG 1992
    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Beihilfe zu schweren nichtpolitischen Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 07.07.2011 - 10 C 26.10

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Sachlagenänderung; Änderung der Sachlage;

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18
    Es bedarf vielmehr in jedem Einzelfall einer Würdigung der genauen tatsächlichen Umstände, um zu ermitteln, ob die von der Organisation begangenen Handlungen schwere nichtpolitische Straftaten im Sinne des Ausschlussgrundes sind und ob der betreffenden Person eine individuelle Verantwortung für die Verwirklichung dieser Handlung zugerechnet werden kann (BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2011 - 10 C 26/10 -, juris Rn. 35 und vom 19. November 2013 - 10 C 26.12 -, ZAR 2014, 338, beck-online Rn. 13).

    Auch eine strafrechtlich relevante Beihilfe begründet die Verantwortung für eine schwere nichtpolitische Straftat, wenn der Tatbeitrag nach seinem Gewicht dem einer schweren nichtpolitischen Straftat entspricht (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2011 - 10 C 26/10 -, juris Rn. 38).

    Schwerwiegend sind die Gründe in der Regel dann, wenn klare und glaubhafte Indizien für die Begehung derartiger Handlungen vorliegen (BVerwG, Urteile vom 07. Juli 2011 - 10 C 26/10 -, juris Rn. 38 und vom 31. März 2011 - 10 C 2/10 -, juris Rn. 26).

    Sie können auch von Personen begangen werden, die keine Machtposition in einem Mitgliedstaat der Vereinten Nationen oder zumindest in einer staatsähnlichen Organisation innehaben (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2011 - 10 C 26/10 -, juris Rn. 28).

    Der individuelle Beitrag des Betroffenen muss ein Gewicht erreicht haben, das dem der Ausschlussgründe in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 AsylG entspricht (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2011 - 10 C 26.10 -, juris Rn. 39; OVG Münster Urt. v. 27. Mai 2016 - 9 A 653/11, BeckRS 2016, 47670, beck-online Rn. 75 f).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2016 - 9 A 653/11

    Widerruf der Gewährung der Asylanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen mit

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18
    Eine solche individuelle Verantwortung für die Verwirklichung der Handlungen der Organisation ist anhand sowohl objektiver als auch subjektiver Kriterien zu beurteilen, wobei die tatsächliche Rolle der betreffenden Person bei der Verwirklichung der fraglichen Handlungen, ihre Position innerhalb der Organisation, der Grad der Kenntnis, die sie von deren Handlungen hatte oder haben musste, sowie etwaige Pressionen oder andere verhaltensbeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen sind (OVG Münster Urt. v. 27. Mai 2016 - 9 A 653/11.A -, BeckRS 2016, 47670, beck-online Rn. 69).

    Verantwortlich ist regelmäßig (erst) derjenige, der einen wesentlichen logistischen, organisatorischen oder auch unmittelbar ideologischen Beitrag zur Durchführung entsprechender Verbrechen erbringt (OVG Münster Urt. v. 27. Mai 2016 - 9 A 653/11 -, BeckRS 2016, 47670, beck-online Rn. 71).

    Hierzu zählen Handlungen des internationalen Terrorismus (EuGH - Große Kammer -, Urteil vom 9. November 2010 - Rs. C-57/09 und C-101/09 -, NVwZ 2011, 285, beck-online Rn. 83; OVG Münster, Urteil vom 27. Mai 2016 - 9 A 653/11.A -, juris Rn. 72).

    Der individuelle Beitrag des Betroffenen muss ein Gewicht erreicht haben, das dem der Ausschlussgründe in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 AsylG entspricht (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2011 - 10 C 26.10 -, juris Rn. 39; OVG Münster Urt. v. 27. Mai 2016 - 9 A 653/11, BeckRS 2016, 47670, beck-online Rn. 75 f).

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags;

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18
    Die vorsätzliche rechtswidrige und schuldhafte Tötung oder erhebliche Verletzung eines Menschen erweist sich in Bezug auf das behauptete politische Ziel grundsätzlich als unverhältnismäßig und ist daher in aller Regel eine schwere nichtpolitische Straftat (BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 13/11 -, juris Rn. 21).

    Demzufolge können auch rein logistische Unterstützungshandlungen von hinreichendem Gewicht im Vorfeld den Tatbestand des von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Satz 2 AsylG erfüllen (BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 13/11 -, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18
    Hierbei darf das Gericht jedoch hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerland, die zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder der Feststellung eines Abschiebungsverbotes führen sollen, keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fragen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, Urteil v. 16. April 1985 - 9 C 109/84 - zitiert nach juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18
    Es kann vorliegend dahinstehen, inwieweit die verfassungsgerichtlichen Maßstäbe an das Maß der Richtigkeitsgewissheit bei einer zum Rechtsmittelausschluss führenden Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet (BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 1983 - 1 BvR 1470/82 -, juris Rn. 54 ff.) nach Einführung des jetzigen Art. 16a Abs. 4 GG modifiziert wurden und es nicht mehr darauf ankommt, dass an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel besteht und sich die Klageabweisung nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt, sondern nur noch auf das Fehlen ernstlicher Zweifel (vgl. Hailbronner, a.a.O., § 78 Rn. 11, Funke-Kaiser, GK-AsylG, Stand 118. Aktualisierung November 2018, § 30 Rn. 143).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2016 - 11 LB 53/15

    Verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung bestimmter Personen hinsichtlich der

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18
    Das Gericht geht nach Auswertung der aktuellen Erkenntnismittel davon aus, dass eine abschiebungsschutzrelevante Rückkehrgefährdung bei Personen vorliegt, die in das Visier der türkischen Sicherheitskräfte gelangt sind, etwa weil sie als Unterstützer der PKK angesehen werden (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Mai 2016 - 11 LB 53/15, juris Rn. 37; VG Berlin, Urteile vom 24. November 2016 - VG 36 K 50.15 A - und vom 28. Februar 2017 - VG 36 K 371.14 A -).
  • VG Berlin, 24.11.2016 - 36 K 50.15

    Abschiebung kurdischer Volkszugehöriger in die Türkei, Abschiebungshindernisse

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18
    Das Gericht geht nach Auswertung der aktuellen Erkenntnismittel davon aus, dass eine abschiebungsschutzrelevante Rückkehrgefährdung bei Personen vorliegt, die in das Visier der türkischen Sicherheitskräfte gelangt sind, etwa weil sie als Unterstützer der PKK angesehen werden (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Mai 2016 - 11 LB 53/15, juris Rn. 37; VG Berlin, Urteile vom 24. November 2016 - VG 36 K 50.15 A - und vom 28. Februar 2017 - VG 36 K 371.14 A -).
  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18
    Hierzu zählen Handlungen des internationalen Terrorismus (EuGH - Große Kammer -, Urteil vom 9. November 2010 - Rs. C-57/09 und C-101/09 -, NVwZ 2011, 285, beck-online Rn. 83; OVG Münster, Urteil vom 27. Mai 2016 - 9 A 653/11.A -, juris Rn. 72).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18
    Für die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes genügt es, dass er die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt (BGH, Urteil vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96 -, juris Rn. 11 f.; Heine/Weißer, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 27 Rn. 29; Joecks, in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2017, § 27 Rn. 96 f.).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23/12 -, juris Rn. 32).
  • EGMR, 23.03.2016 - 43611/11

    F.G. v. SWEDEN

  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl (Art 16a Abs 1 GG) durch unzureichende

  • BVerwG, 31.03.2011 - 10 C 2.10

    Asyl; Ausschlussgrund; Aussetzung des Verfahrens; Beweismaß; faires Verfahren;

  • BVerfG, 04.12.2012 - 2 BvR 2954/09

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl politischer Verfolgung eines

  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

  • BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08

    Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG) im Asylverfahren

  • BVerwG, 10.01.1995 - 9 C 276.94

    Bestehen eines Asylanspruchs eines Beigeladenen als Ünterstützer der Organisation

  • BVerwG, 19.11.2013 - 10 C 26.12

    Ausschlussgrund; Beteiligung in sonstiger Weise; Flüchtlingsanerkennung;

  • BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99

    Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)

  • EuGH, 09.11.2010 - C-101/09

    D

  • VG Braunschweig, 27.09.2021 - 2 A 837/17

    Folter; Haftbedingungen; Irak; Kurdistan; PKK; Waffenhandel

    Verantwortlich ist regelmäßig (erst) derjenige, der einen wesentlichen logistischen, organisatorischen oder auch unmittelbar ideologischen Beitrag zur Durchführung entsprechender Verbrechen erbringt (OVG NRW, Urteil vom 27.05.2016 - 9 A 653/11.A -, juris Rn. 104; VG Berlin, Urteil vom 29.01.2019 - 37 K 98.18 A -, juris Rn. 26).

    Ein Gehilfe braucht keine genaue Kenntnis vom genauen Hergang, Ort, Zeit und Opfer der Tat zu haben (VG Berlin, Urteil vom 29.01.2019 - 37 K 98.18 A -, juris Rn. 35).

    Eine nähere Kenntnis von den später verübten Taten, die jedenfalls hinsichtlich der beabsichtigten Rechtsgutsverletzungen und der Begehungsform typischer Terrormaßnahmen im Kurdenkonflikt nach bekannt waren, ist für die Bestimmtheit seines Gehilfenvorsatzes nicht erforderlich (vgl. VG Berlin, Urteil vom 29.01.2019 - 37 K 98.18 A -, juris Rn. 35).

  • VG Ansbach, 19.01.2022 - AN 1 K 21.30046

    Wegen Vorliegens eines Ausschlussgrunds nur teilweise erfolgreiche Asylklage

    Wenn aber bereits Beiträge im Bereich der Logistik, z.B. durch Transport von neuen Kämpfern und Rekruten (vgl. dazu VG Berlin, U.v. 29.1.2019 - 37 K 98.18 A - juris Rn. 32) keinen untergeordneten Tatbeitrag, sondern im Gegenteil einen wesentlichen Faktor für die Vorbereitung, Organisation und Begehung der Taten darstellen, so gilt dies nach Überzeugung der Einzelrichterin umso mehr bei einer Ausbildungstätigkeit, da damit überhaupt erst die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der PKK das erforderliche Personal zur Verfügung steht, mit dem dann die ideologischen Zielsetzungen der PKK umgesetzt werden können.
  • VG München, 17.02.2021 - M 31 K 17.44353

    Ausschluss der Zuerkennung internationalen Schutzes wegen Mitgliedschaft in einer

    Bei der Gruppierung der Taliban ist die geforderte internationale Dimension ohne weiteres gegeben, da sich nach den vorhandenen Erkenntnismitteln die Aktivitäten der Gruppierung nicht auf Afghanistan beschränken (vgl. zum Maßstab ebenso VG Berlin, U.v. 29.1.2019 - 37 K 98.18 A - juris Rn. 38).
  • VG Berlin, 19.02.2021 - 37 K 54.18
    Ein seit dem Jahr 2005 andauernder Vermittlungsprozess wurde im Juli 2011 abrupt abgebrochen und Feindseligkeiten in großem Maße wieder aufgenommen, was bis zur Veröffentlichung des Berichts im September 2012 zu den schlimmsten Kämpfen seit der Verhaftung Abdullah Öcalans im Jahr 1999 führte (vgl. VG Berlin, VG 37 K 98.18 A, Urteil vom 29. Januar 2019 - juris).
  • VG Hannover, 18.04.2024 - 12 B 1127/24

    Ausschlussgrund; Gefahr für die Allgemeinheit; Prognoseentscheidung; Resolutionen

    Nach der Rechtsprechung können allerdings darüber hinaus Zuwiderhandlungen im Sinne der Ausschlussklausel bei Aktivitäten des internationalen Terrorismus auch von Personen begangen werden, die keine Machtposition in einem Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen oder in einer staatsähnlichen Organisation innehaben ( BVerwG, Urt. vom 19.11.2013 - 10 C 26.12 -, juris Rn. 12 und Urt. vom 07.07.2011 - 10 C 26.10 -, BVerwGE 140, 114 Rn. 28; VG Ansbach, Urt. vom 19.01.2022 - AN 1 K 21.30046 -, juris Rn. 71; VG Berlin, Urt. vom 29.01.2019 - 37 K 98.18 A -, juris Rn. 30ff.).
  • VG Saarlouis, 13.12.2022 - 6 K 89/21

    Türkei: Flüchtlingseigenschaft für einen HDP-Aktivisten; Nach Rückkehr beachtlich

    Seite 10/14 Urt. der Kammer v. 3.6.2020, 6 K 996/17, v. 18.5.2020, 6 K 1610/18, v. 19.9.2018, 6 K 1059/17, UA S. 10 f. m.w.N.; ebenso OVG Lüneburg, Urt. v. 31.5.2016, 11 LB 53/15, Rn. 37 m.w.N. aus der obergerichtlichen Rspr.; siehe auch: VG Berlin, Urt. v. 29.1.2019, 37 K 98.18 A, Rn. 43; VG Karlsruhe, Urt. v. 25.6.2020, A 10 K 1316/18; VG Sigmaringen, Urt. v. 27.3.2019, A 6 K 4227/17; VG Augsburg, Urt. v. 19.6.2019, Au 6 K 17.33879, Rn. 49; VG Dresden, 3 K1639/18.A, Urt. v. 20.8.2019; VG Cottbus, Urt. v. 8.2.2017, 1 K 273/11.A, Rn. 75; alle zit. nach juris.
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