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BGH, 12.07.2001 - 4 StR 104/01 - dejure.org

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2001 - 4 StR 104/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4719
BGH, 12.07.2001 - 4 StR 104/01 (https://dejure.org/2001,4719)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2001 - 4 StR 104/01 (https://dejure.org/2001,4719)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 4 StR 104/01 (https://dejure.org/2001,4719)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 316a StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 253 StGB; § 24 Abs. 2 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 46 Abs. 2 StGB
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Schwere räuberische Erpressung; Mittäterschaft (Rücktritt bei nach § 24 Abs. 2 StGB); Verschlechterungsverbot (Neuerteilung einer Fahrerlaubnis); Nachtatverhalten (Begehung weiterer Straftaten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Trunkenheit im Verkehr - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Schwere räuberischen Erpressung - Dönerlieferfahrzeug - Straßenhindernisses - Rücktritt - Mittäterschaft - Strafzumessung - Strafaussetzung zur Bewährung - Sozialprognose

  • Judicialis

    StGB § 316 a; ; StGB § ... 253; ; StGB § 255; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 316 a Abs. 2; ; StGB § 47 Abs. 1; ; StGB § 55; ; StGB § 47; ; StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 24; ; StGB § 24 Abs. 1; ; StGB § 24 Abs. 2; ; StGB § 24 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 265

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittäterschaft bei §§ 316 a, 255 StGB; Strafschärfung wegen einer "Nachtat"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 12.07.2001 - 4 StR 104/01
    Innerhalb des danach zur Verfügung stehenden Strafrahmens von drei Monaten bis zu sieben Jahren sechs Monaten löst sich die verhängte Strafe nicht so weit nach oben von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGHSt 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 10), zumal der Angeklagte zehn Monate vor der Tat wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden war und unter Bewährung stand.
  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98

    Abgrenzung Räuberische Erpressung und Raub; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 12.07.2001 - 4 StR 104/01
    b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist der Angeklagte danach nicht lediglich Mittäter des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer gemäß § 316 a StGB, sondern auch der hierzu in Tateinheit (vgl. BGH NStZ 1999, 350 f.) stehenden schweren räuberischen Erpressung gemäß §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB.
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Auszug aus BGH, 12.07.2001 - 4 StR 104/01
    Darin liegt aber kein sachlich-rechtlicher Mangel, weil eine Strafaussetzung nach den Feststellungen nicht nahe lag und eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsrechtliche Überprüfung auch sonst nicht geboten war (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 1).
  • BGH, 29.11.1995 - 2 StR 364/95

    Betäubungsmittel - Rauschgift - Strafzumessung - Rauschgiftkuriere -

    Auszug aus BGH, 12.07.2001 - 4 StR 104/01
    Innerhalb des danach zur Verfügung stehenden Strafrahmens von drei Monaten bis zu sieben Jahren sechs Monaten löst sich die verhängte Strafe nicht so weit nach oben von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGHSt 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 10), zumal der Angeklagte zehn Monate vor der Tat wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden war und unter Bewährung stand.
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines

    Ob dies der Fall ist, hat die Strafkammer ersichtlich deshalb unerörtert gelassen, weil sie dem Angeklagten - was auch bei der ersten abgeurteilten Tat Berücksichtigung finden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 104/01, DAR 2001, 513, 514) - eine eng zusammenhängende Serie von Straftaten anlastet, die schon ohne nähere Darlegung ein Bedürfnis nach Einwirkung auf den - wenn auch nicht vorbestraften - Täter deutlich zutage treten lässt (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554 mwN).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 435/23

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

    bb) Zwar ergeben die Feststellungen einen Angriff auf die Entschlussfreiheit des Lkw-Fahrers, der durch die Blockade seines Fahrwegs zum Anhalten gezwungen wurde (vgl. zu Straßenblockaden durch Gegenstände BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18 Rn. 11 [insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2019, 346]; Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 104/01, DAR 2001, 513).
  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 290/21

    Rücktritt vom Versuch (Rücktritt des Teilnehmers im Vorbereitungsstadium)

    Wird die Tat vollendet, ist er infolgedessen an der vollendeten Tat beteiligt (BGH, Urteile vom 13. März 1979 - 1 StR 739/78 Rn. 8 mwN, BGHSt 28, 346, 348; vom 12. Juli 2001 - 4 StR 104/01 Rn. 5 und vom 27. September 1983 - 5 StR 379/83 Rn. 7; BGH, Beschlüsse vom 11. März 1999 - 4 StR 56/99 Rn. 12 und vom 4. Juni 2019 - 4 StR 65/19); wird sie nur versucht, ist er an der versuchten Tat beteiligt.
  • BGH, 04.06.2019 - 4 StR 65/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Annahme

    Die Annahme mittäterschaftlichen Handelns begegnet auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Angeklagte R. den Tatort vor Beginn der Ausführungshandlung aus Furcht vor Entdeckung verließ und erklärte, nicht mehr "mitmachen' zu wollen, angesichts des Gewichts des zugesagten und bereits geleisteten Tatbeitrags sowie der angestrebten Beutebeteiligung keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1979 - 1 StR 739/78, BGHSt 28, 346, 348; Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 104/01, VRS 101, 113).
  • VG Berlin, 16.12.2021 - 1 K 4.18
    Die VTA-Methode ist ein anerkanntes Verfahren, um die Standfestigkeit von Bäumen einzuschätzen und in der Rechtsprechung für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht anerkannt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. November 2013 - I-11 U 38/13, juris Rn. 14 f. und Urteil vom 24. September 2004 - 9 U 158/02, juris Rn. 9; LG Koblenz, Urteil vom 21. Januar 2008 - 5 O 521/05, juris, Rn. 73; OLG Celle, Urteil vom 17. April 2002 - 9 U 299/01, juris Rn. 6; LG Chemnitz, Urteil vom 20. Februar 2001 - 8 O 1054/00, DAR 2001, 513).
  • OLG Köln, 07.04.2009 - 81 Ss 3/09
    Einer dahingehenden Abänderung des Schuldspruchs zu Lasten des Angeklagten stünde das Verschlechterungsverbot gem. § 358 Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. SenE v. 10.05.2001 - Ss 154/01 B - BGH VRS 101, 113 [114] = DAR 2001, 513 [514]).
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