Rechtsprechung
FG Sachsen, 07.09.2020 - 5 K 114/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
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- rechtsportal.de
Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Anwachsung einer gewerblich tätigen Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft: Übergang des vorhandenen Gewerbeverlusts - Verlustverrechnung bei der Kapitalgesellschaft - kein Untergang des Gewerbeverlusts bei Verkauf des von der Personengesellschaft stammenden ...
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 07.09.2020 - 5 K 114/19
- BFH, 25.04.2024 - III R 30/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 24.04.2014 - IV R 34/10
Nutzung des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags bei Beteiligung eines …
Auszug aus FG Sachsen, 07.09.2020 - 5 K 114/19
Die vom Beklagten genannten höchstrichterlichen Entscheidungen (Bundesfinanzhof - BFH - Urteile vom 24. April 2014, IV R 34/10, BStBl II 2017, 233 und vom 07. September 2016, IV R 31/13, BStBl II 2017, 482 ) sowie seine Erwägungen zur Frage der Unternehmensidentität beziehen sich sämtlich auf die Rechtslage bei Personengesellschaften und sind für den hier vorliegenden Sachverhalt nicht entscheidungserheblich. - BFH, 07.09.2016 - IV R 31/13
Keine Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids für den …
Auszug aus FG Sachsen, 07.09.2020 - 5 K 114/19
Die vom Beklagten genannten höchstrichterlichen Entscheidungen (Bundesfinanzhof - BFH - Urteile vom 24. April 2014, IV R 34/10, BStBl II 2017, 233 und vom 07. September 2016, IV R 31/13, BStBl II 2017, 482 ) sowie seine Erwägungen zur Frage der Unternehmensidentität beziehen sich sämtlich auf die Rechtslage bei Personengesellschaften und sind für den hier vorliegenden Sachverhalt nicht entscheidungserheblich. - BFH, 03.12.2003 - IV B 192/03
Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform
Auszug aus FG Sachsen, 07.09.2020 - 5 K 114/19
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterscheiden sich Kapitalgesellschaften von natürlichen Personen bzw. Personengesellschaften in der Rechtsordnung so wesentlich, daß ihre Behandlung als Gewerbebetrieb ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit im Einzelnen sachlich gerechtfertigt erscheint (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Beschluß vom 03. Dezember 2003, IV B 192/03, BStBl II 2004, 303 m.w.N.). - FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09
Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes; Unternehmens- und …
Auszug aus FG Sachsen, 07.09.2020 - 5 K 114/19
Die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbesteuerverlustes für die Vorjahre 2011 und 2012 ist zutreffend zugunsten der Klägerin erfolgt, denn diese hat infolge der Verschmelzung / Anwachsung den Gewerbebetrieb der Y._________ weitergeführt (vgl. hierzu Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. Oktober 2010, 11 K 3637/09, EFG 2011, 477 ). - BFH, 19.02.1996 - VIII B 3/95
Substantiierte Darlegung von Zulassungsgründen bei Einlegung einer Beschwerde
Auszug aus FG Sachsen, 07.09.2020 - 5 K 114/19
Diese Anwachsung - die ipso iure eingetreten sei - stelle einen Fall der Gesamtrechtsnachfolge dar (BFH Beschluss vom 19. Februar 1996, Vlll B 3/95, BFH/NV 1996, 685 ).
- BFH, 25.04.2024 - III R 30/21
Keine Relevanz der Unternehmensidentität bei einer Kapitalgesellschaft für die …
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 07.09.2020 - 5 K 114/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.Der daraufhin erhobenen Klage gab das Sächsische Finanzgericht (FG) durch Urteil vom 07.09.2020 - 5 K 114/19 statt.
Das FA beantragt, das Urteil des Sächsischen FG vom 07.09.2020 - 5 K 114/19 aufzuheben und die Klage als unbegründet abzuweisen.
- FG München, 25.01.2023 - 6 K 1787/19
Gewerbesteuermessbescheid
Das Sächsische FG kommt zum selben Ergebnis und stellt dabei im Wesentlichen auf § 2 Abs. 2 GewStG ab (Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. September 2020 - 5 K 114/19 -, DStRE 2022, 987).