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BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - dejure.org

Rechtsprechung
   BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99   

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https://dejure.org/2000,1489
BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 (https://dejure.org/2000,1489)
BAG, Entscheidung vom 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 (https://dejure.org/2000,1489)
BAG, Entscheidung vom 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 (https://dejure.org/2000,1489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • Techniker Krankenkasse
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 222; BGB § 823; BGB § 826; BGB § 852; HGB § 60 Abs. 1; HGB § 61 Abs. 2
    Dreimonatige Verjährungsfrist nach § 61 Abs. 2 HGB gilt für alle Ansprüche aus Wettbewerbsverstoß

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Wettbewerbsverstößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Wettbewerbsverstößen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Wettbewerbsverstößen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verjährung, Schadensersatzanspruch des AG, Wettbewerbstätigkeit des Reisenden, Konkurrenztätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 199
  • NJW 2001, 172
  • ZIP 2000, 2079
  • MDR 2001, 96
  • NZA 2001, 94
  • VersR 2001, 219
  • BB 2000, 2262
  • BB 2000, 880
  • DB 2000, 2382
  • DB 2000, 830
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 26.10.1998 - 10 Sa 6/98

    Anspruch auf Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz im Rahmen einer

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99
    Landesarbeitsgericht Hessisches - 10 Sa 6/98 -.

    9 AZR 131/99 10 Sa 6/98.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 1998 - 10 Sa 6/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99
    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar diese Verjährungsfrist auch für Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen eines kaufmännischen Angestellten für anwendbar angesehen (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6 = EzA HGB § 60 Nr. 6), aber es bisher offengelassen, ob dem auch dann gefolgt werden könne, wenn der Tatbestand des § 826 BGB erfüllt wäre (BAG 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - AP HGB § 61 Nr. 2 = EzA HGB § 61 Nr. 2).
  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 449/84

    Revisionszulassung auf einen tatsächlich und rechtlich abtrennbaren Teil des

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99
    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar diese Verjährungsfrist auch für Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen eines kaufmännischen Angestellten für anwendbar angesehen (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6 = EzA HGB § 60 Nr. 6), aber es bisher offengelassen, ob dem auch dann gefolgt werden könne, wenn der Tatbestand des § 826 BGB erfüllt wäre (BAG 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - AP HGB § 61 Nr. 2 = EzA HGB § 61 Nr. 2).
  • BAG, 16.01.1975 - 3 AZR 72/74

    Treuepflicht - Vertragsverletzung - Übertritt zu einem Konkurrenzunternehmen -

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99
    Soweit das Bundesarbeitsgericht den Gerechtigkeitsgehalt des § 61 Abs. 2 HGB als "nicht sonderlich eindrucksvoll" angesehen und deshalb dessen Anwendungsbereich eingeschränkt hat (BAG 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 - AP HGB § 60 Nr. 8 mit ablehnender Anmerkung Beuthien/Janzen = EzA HGB § 60 Nr. 8), gibt der nunmehr für dieses Rechtsgebiet zuständige Fachsenat diese Ansicht auf.
  • OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 14 U 26/16

    Konkurrenzverbot für einen Minderheitsgesellschafter

    (2) Von der kurzen Verjährung des § 61 Abs. 2 HGB werden auch die vertraglichen Schadensersatzansprüche wegen Zuwiderhandlungen gegen ein Verbot der Konkurrenztätigkeit erfasst (vgl. jüngst bestätigend BAG NZA 2018, 1425 Rn. 44ff. mwN; zum allgemeinen Rechtsgedanken auch BAG NZA 2001, 94), wie sie infolge des in § 7 des Gesellschaftsvertrages geregelten Konkurrenzverbots grundsätzlich in Betracht kämen.
  • BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung -

    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht in langjähriger Rechtsprechung - anknüpfend an Rechtsprechung des Reichsgerichts - davon aus, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB nicht nur auf sämtliche Ansprüche aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 HGB Anwendung findet (BAG 25. Mai 1970 - 3 AZR 384/69 - zu II 2 der Gründe, BAGE 22, 344) , sondern auch aus Wettbewerbsverstößen resultierende konkurrierende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Arbeitgebers erfasst (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 b der Gründe [deliktische Ansprüche wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]; 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - zu B I der Gründe [positive Forderungsverletzung oder unerlaubte Handlung]; 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu II 3 a, b der Gründe [offengelassen für § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 266 StGB]; 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199 [§ 826 BGB unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 -]) .

    Dieser Zweck würde vereitelt, wenn nach dem Ablauf der kurzen Verjährungsfrist für den vertraglichen Anspruch der Verpflichtete weiter der Gefahr ausgesetzt bliebe, aus dem gleichen Sachverhalt - wenn auch mit einer anderen rechtlichen Begründung - in Anspruch genommen zu werden (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199 unter Hinweis auf RG 6. April 1937 - II 257/36 -) .

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Auf Grund dieses dauernden Leistungsverweigerungsrechts des Drittwiderbeklagten fehlt es an einer rechtlichen Grundlage für den vom Beklagten geltend gemachten Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199; 5. September 1995 - 9 AZR 660/94 - AP BGB § 196 Nr. 16 = EzA BGB § 196 Nr. 9).

    Zu Recht hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 11. April 2000 (- 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199) an der Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 61 Abs. 2 HGB nicht festgehalten, die Ansicht des Dritten Senats ausdrücklich aufgegeben und darauf hingewiesen, dass die Vorschrift keine "verunglückte Einzelwertung" beinhaltet.

    Die den Anwendungsbereich des § 61 Abs. 2 HGB einschränkende Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 1975 (- 3 AZR 72/74 - AP HGB § 60 Nr. 8 = EzA HGB § 60 Nr. 8) kommt als Grundlage für ein schutzwürdiges Vertrauen des Beklagten schon deshalb nicht in Betracht, weil die Auffassung des Dritten Senats in einer nachfolgenden Entscheidung des Neunten Senats ausdrücklich aufgegeben wurde (11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199).

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Auch über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens ein Wettbewerbsverbot ein, denn dies entspricht der Treuepflicht des Arbeitnehmers (st. Rspr. vgl. BAG 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7 = EzA HGB § 60 Nr. 2; 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5; 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199).
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Die in § 61 Abs. 2 HGB geregelte kurze Verjährungsfrist soll sicherstellen, dass Ansprüche, die aus einem Verstoß gegen die Pflicht folgen, Wettbewerb zu unterlassen, rasch bereinigt werden (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199; 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 b der Gründe; Baumbach/Hopt/Roth 40. Aufl. HGB § 61 Rn. 4; EBJS/Boecken/Rudkowski 4. Aufl. HGB § 61 Rn. 29; ebenso schon RG 1. Mai 1906 - III 478/05 - RGZ 63, 252) .
  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

    (3) Dabei unterliegen der Verjährung nach § 61 Abs. 2 HGB - ebenfalls in entsprechender Anwendung der Bestimmung - nicht allein die sich unmittelbar aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 HGB ergebenden Ansprüche, sondern grundsätzlich auch konkurrierende Ersatzansprüche des Arbeitgebers wie vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche, die aus demselben Rechtsverhältnis hervorgehen (vgl. BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 44; 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - zu B I der Gründe) , einschließlich etwaiger Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB (vgl. BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199) , und ebenso konkurrierende Herausgabeansprüche nach § 687 Abs. 2, § 681 Satz 2 oder § 667 BGB (vgl. MüKoHGB/Thüsing 5. Aufl. HGB § 61 Rn. 30; Wagner/Vogt in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas HGB 5. Aufl. § 61 Rn. 30) .
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2020 - 11 Sa 1023/18

    Stufenklage bei Wettbewerbsverstößen

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB nicht nur auf Ansprüche aus § 60 i.V.m. § 61 Abs. 1 HGB Anwendung findet, sondern auch aus Wettbewerbsverstößen resultierende konkurrierende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Arbeitgebers erfasst, wobei dies sogar dann gilt, wenn er dabei gegen die guten Sitten verstoßen hat (BAG, Urteil vom 30.05.2018 - 10 AZR 780/16 - Juris; BAG, Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - Juris).

    (b)Demgegenüber ist nach in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und Teilen der Literatur vertretener Ansicht davon auszugehen, dass die Frist bei Dauertatbeständen bereits dann zu laufen beginnt, wenn der Arbeitgeber generell von der Vornahme verbotener Geschäfte, also dem "Geschäftemachten" für einen Wettbewerber oder dem Unterhalten eines eigenen Konkurrenzbetriebs durch den Arbeitnehmer weiß (so wohl BAG, Urteil vom 26.09.2007 - 10 AZR 511/06 - zitiert nach Juris; noch offen: BAG, Urteil vom 11.12.1990 - 3 AZR 407/89 - Juris; LAG Hessen, Urteil vom 26.10.1998 - 10 Sa 6/98 - Juris unter Hinweis auf RG, Urteil vom 01.05.1906 - III 478/05 - Juris; zustimmend BAG, Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - Juris; LAG Berlin, Urteil vom 12.11.2009 - 25 Sa 29/09 - zitiert nach Juris, wohl auch LAG Hamm, Urteil vom 27.10.2009 - 14 Sa 681/09 - zitiert nach Juris; LAG Hamm, Urteil vom 09.06.1993 - 15 Sa 139/93 - Juris; NK-ArbR/Reinhard, 1. Auflage, 2016, § 61 HGB, Rn. 9; für den Fall des Betriebs eines eigenen Handelsgewerbes MüKoHGB/von Hoyningen-Huene, 4. Auflage, 2016, § 61 Rn. 33; Staub/Weber, HGB, 5. Auflage, 2008, § 61 Rn. 23; wohl auch Röhricht/Graf von Westphalen/Haas-Wagner/Vogt, HGB, 5. Auflage, 2019, § 61 Rn. 29).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

    - § 826 BGB (vgl. zu dem soeben behandelten Gesamtkomplex der Anspruchskonkurrenz zwischen §§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 HGB einerseits sowie vertraglichen, quasivertraglichen und deliktischen Ansprüchen andererseits in dem hier nicht zu erörternden Zusammenhang der kurzen Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB BAG 22.08.1966 - 3 AZR 157/66 - AP BGB § 687 Nr. 3, zu II 1 der Gründe mit Anm. Isele; BAG 28.01.1986 - 3 AZR 449/84 - AP HGB § 61 Nr. 2, zu B I der Gründe; BAG 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - AP HGB § 61 Nr. 3, zu I 2 b der Gründe; zu den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C II der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 28.01.2004 - 2 Sa 76/03

    Anwendung der kurzen Verjährungsfrist des § 61 Abs 2 HGB auf technische

    Das Bundesarbeitsgericht habe in seinem Urteil vom 11.04.2000 (9 AZR 131/99) die Differenzierung zwischen kaufmännischen und technischen Angestellten aufgegeben.

    Diese Verjährungsvorschrift gilt unabhängig von der jeweiligen Anspruchsgrundlage für sämtliche Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers, die er wegen Verletzungen des gesetzlichen Wettbewerbsverbotes gegen seinen Arbeitnehmer geltend macht (BAG, Urteil 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - AP Nr. 3 zu § 61 HGB, Gründe 2d).

    Zu Recht hat deshalb der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11.04.2000 (9 AZR 131/99 - AP Nr. 3 zu § 61 HGB) im Zusammenhang mit der Frage, ob § 61 Abs. 2 HGB für alle Ansprüche des Arbeitgebers aus Wettbewerbsverstößen des Arbeitnehmers gilt, angeführt, dass § 61 Abs. 2 HGB keine verunglückte Einzelwertung darstellt, sondern die Beteiligten anhalten soll, das Bestehen vom Schadenersatzansprüchen alsbald zu klären.

  • LAG Hamm, 20.03.2018 - 14 Sa 778/16
    Nicht nur der Schadensersatzanspruch und das Eintrittsrecht nach § 61 Abs. 1 HGB sind erfasst, sondern alle weiteren Schadensersatzansprüche aus Vertrag (§ 280 BGB), unerlaubter Handlung (§ 823, § 826 BGB) oder unlauterem Wettbewerb (§ 3 UWG) (vgl. BAG 11.April 2000 - 9 AZR 131/99 - I. 2. b) der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2008 - 10 Sa 698/07

    Verjährung wettbewerbswidriger Handlungen nach dem UWG

  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1048/16

    Beruft sich der Kläger in der Rechtsmittelinstanz auf das SokaSiG, liegt eine

  • LAG Hessen, 27.09.2019 - 10 Sa 501/19

    1. Steht fest, dass einer der Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

  • OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit

  • LAG Hessen, 14.06.2019 - 10 Sa 7/19

    1. Ist streitig, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist der objektive

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