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VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 526.10 A - dejure.org

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   VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 526.10 A   

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VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 526.10 A (https://dejure.org/2014,2307)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.01.2014 - 33 K 526.10 A (https://dejure.org/2014,2307)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 33 K 526.10 A (https://dejure.org/2014,2307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 16a Abs 1 GG, Art 16a Abs 2 GG, § 3 Abs 1 AsylVfG, § 3a AsylVfG, § 3b Abs 1 AsylVfG
    Asyl und Flüchtlingseigenschaft eines Bürgers der Russischen Föderation

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16a Abs. 1, HumHAG § 1 Abs. 1, AufenthG § 103 Abs. 1 S. 2
    Auslieferung, politische Verfolgung, sichere Drittstaaten, Drittstaatenregelung, Kontingentflüchtling, Juden, Flüchtlingsanerkennung, Asylanerkennung, Politmalus, Strafverfolgung, Strafverfahren, Russische Föderation, Russland, Sowjetunion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 526.10
    Eine politische Verfolgung liegt vor, wenn der Asylsuchende bei einem Verbleib in seiner Heimat oder bei einer Rückkehr dorthin in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine Volkszugehörigkeit, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, Verfolgungsmaßnahmen zu erwarten hat, die ihn ihrer Intensität nach aus der Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 [343 f.]).

    Ob die Verfolgung wegen eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315 [335]).

    Dies gilt nur dann nicht, wenn die staatliche Maßnahme allein dem - grundsätzlich legitimen - staatlichen Rechtsgüterschutz dient (vgl. BVerfGE 80, 315 [339] = NVwZ 1990, S. 151) oder sie nicht über das hinausgeht, was auch bei der Ahndung sonstiger krimineller Taten ohne politischen Bezug regelmäßig angewandt wird (vgl. BVerfGE 81, 142 [151] = NVwZ 1990, S. 453 = NJW 1990, S. 3073 L).

    Auch eine danach nicht asylerhebliche Strafverfolgung kann jedoch dann in politische Verfolgung umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (so genannter Politmalus; vgl. BVerfGE 80, 315 [336 ff.] = NVwZ 1990, S. 151; BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ-RR 2008, S. 643 [644]).

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 526.10
    Denn unabhängig von der Frage, welche Bedeutung der begehrten Anerkennung als Asylberechtigter und der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft vor dem Hintergrund des dem Kläger in der Vergangenheit erteilten unbefristeten Aufenthaltstitels für die Bundesrepublik Deutschland und seiner Aufnahme als Kontingentflüchtling tatsächlich zukommt (vgl. dazu unter II. 2. b), ergibt sich sein objektives Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung schon aus dem Umstand, dass der geltend gemachte konkrete Anspruch bislang nicht erfüllt und nur durch ein gerichtliches Urteil durchsetzbar ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 44.87 - = BVerwGE 81, 164).

    b) Der Asylanspruch des Klägers ist entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Kläger bereits wirksamen Schutz vor Verfolgungsmaßnahmen seines Heimatstaates genießt (vgl. zu dieser tatbestandlichen Voraussetzung BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 44.87 - = BVerwGE 81, 164).

  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl (Art 16a Abs 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 526.10
    Auch eine danach nicht asylerhebliche Strafverfolgung kann jedoch dann in politische Verfolgung umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (so genannter Politmalus; vgl. BVerfGE 80, 315 [336 ff.] = NVwZ 1990, S. 151; BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ-RR 2008, S. 643 [644]).

    Solange sich ein solcher "Politmalus" nicht von vornherein ausschließen lässt, haben die Fachgerichte den diesbezüglichen Sachverhalt in einer der Bedeutung des Asylgrundrechts entsprechenden Weise aufzuklären (vgl. BVerfG [1. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ-RR 2004, S. 613, und BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ-RR 2008, S. 643 [644]; zuletzt BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 BvR 2954.09 -, NVwZ 2013, S. 500).

  • BVerfG, 27.04.2004 - 2 BvR 1318/03

    GG Art 16a Abs 1 verletzende Erwägungen zur Asylrelevanz von in der Türkei

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 526.10
    Denn das Asylgrundrecht gewährt keinen Schutz vor drohenden (auch massiven) Verfolgungsmaßnahmen, die keinen politischen Charakter haben (vgl. BVerfG [1. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ-RR 2004, S. 613 [614]).

    Solange sich ein solcher "Politmalus" nicht von vornherein ausschließen lässt, haben die Fachgerichte den diesbezüglichen Sachverhalt in einer der Bedeutung des Asylgrundrechts entsprechenden Weise aufzuklären (vgl. BVerfG [1. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ-RR 2004, S. 613, und BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ-RR 2008, S. 643 [644]; zuletzt BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 BvR 2954.09 -, NVwZ 2013, S. 500).

  • EGMR, 31.05.2011 - 5829/04

    Russland wegen Chodorkowski verurteilt

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 526.10
    Chodorkowski wurde wegen schweren Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt und kam - nach einer weiteren Verurteilung - erst aufgrund der Begnadigung durch Putin am 20. Dezember 2013 auf freien Fuß (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 28. Januar 2011 - Case of Khodorkovskiy v. Russia - 5829/04, a.a.O., wobei der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte allerdings eine politisch motivierte Verfolgung als nicht nachgewiesen erachtete).
  • EGMR, 19.05.2004 - 70276/01

    Recht auf Freiheit und Sicherheit (hinreichender Verdacht nach Art. 5 Abs. 1 lit.

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 526.10
    Am 13. Juni 2000 wurde der Medienunternehmer Wladimir Gusinskiy verhaftet und - nachdem er auf Betreiben des zuständigen Ministers die von ihm kontrollierte Media Most an den russischen Energiekonzern Gazprom verkauft hatte - auf freien Fuß gesetzt (vgl. dazu die Feststellung eines Verstoßes u.a. gegen Art. 18 EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, Urteil vom 10. November 2004 - Case of Gusinskiy v. Russia -, 70276/01,http://hudoc.echr.
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 526.10
    Die damit im Zusammenhang stehende Frage nach der Rechtsstellung des solchermaßen aufgenommenen Personenkreises ist spätestens seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2012 - BVerwG 1 C 3.11 - (NVwZ-RR 2012, S. 529), dem sich die Kammer anschließt, geklärt.
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 526.10
    Soweit es auf die Bekundungen des Asylbewerbers ankommt, darf das Gericht - wie auch sonst - keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern es muss sich mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 = Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 32).
  • BVerfG, 04.12.2012 - 2 BvR 2954/09

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl politischer Verfolgung eines

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 526.10
    Solange sich ein solcher "Politmalus" nicht von vornherein ausschließen lässt, haben die Fachgerichte den diesbezüglichen Sachverhalt in einer der Bedeutung des Asylgrundrechts entsprechenden Weise aufzuklären (vgl. BVerfG [1. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ-RR 2004, S. 613, und BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ-RR 2008, S. 643 [644]; zuletzt BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 BvR 2954.09 -, NVwZ 2013, S. 500).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 526.10
    Dies gilt nur dann nicht, wenn die staatliche Maßnahme allein dem - grundsätzlich legitimen - staatlichen Rechtsgüterschutz dient (vgl. BVerfGE 80, 315 [339] = NVwZ 1990, S. 151) oder sie nicht über das hinausgeht, was auch bei der Ahndung sonstiger krimineller Taten ohne politischen Bezug regelmäßig angewandt wird (vgl. BVerfGE 81, 142 [151] = NVwZ 1990, S. 453 = NJW 1990, S. 3073 L).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.07.2007 - 15/04
  • RG, 18.04.1903 - I 30/03

    Nachverfahren.; Zwangsvollstreckung.

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