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Rechtsprechung: NJW 1990, 3073 - dejure.org
Weitere Entscheidungen unten: BGH, 02.05.1990 | BVerfG, 10.08.1989 | BVerfG, 27.02.1990

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86   

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https://dejure.org/1989,37
BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 (https://dejure.org/1989,37)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 (https://dejure.org/1989,37)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 (https://dejure.org/1989,37)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen Aktivitäten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 142
  • NJW 1990, 3073 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 453
  • DVBl 1990, 472
 
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Wird zitiert von ... (392)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
    Auch hier kann aber politische Verfolgung zu bejahen sein, wenn der Betroffene eine Behandlung erleidet, die härter ist als die sonst zur Verfolgung ähnlicher - nicht politischer - Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat übliche (vgl. zum Vorstehenden BVerfGE 80, 315 (336 ff.)).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
    Das Asylrecht hat zu seinem Grundgedanken, demjenigen Zuflucht zu gewähren, der sich wegen (ihm drohender) politischer Verfolgung in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfGE 74, 51 (64)).
  • BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86

    Verbindung von Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
    d) Die Revision gegen dieses Urteil hatte Erfolg; das Bundesverwaltungsgericht stellte die erstinstanzliche Entscheidung wieder her (BVerwGE 74, 226 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89   

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https://dejure.org/1990,873
BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89 (https://dejure.org/1990,873)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1990 - XII ZB 63/89 (https://dejure.org/1990,873)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1990 - XII ZB 63/89 (https://dejure.org/1990,873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 111, 199
  • NJW 1990, 3073
  • MDR 1990, 1112
  • FamRZ 1990, 1103
  • Rpfleger 1990, 415
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 96/82

    Sorgerecht - Kind - Tunesische Staatsangehörigkeit - Getrenntlebende Eltern

    Auszug aus BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89
    Auch der Bundesgerichtshof hat, ohne die Frage zu vertiefen, in früheren Entscheidungen ausgeführt, soweit in Fällen mit Auslandsberührung Maßnahmen zum Schutze von Minderjährigen in Rede ständen, greife das Minderjährigenschutzabkommen ein und verdränge im Rahmen seines Anwendungsbereichs die allgemeinen Regeln des deutschen Internationalen Privatrechts, wie etwa Art. 19 EGBGB damaliger Fassung (BGHZ 60, 68, 71; 78, 293, 294 [BGH 29.10.1980 - IVb ZB 586/80] ; vgl. auch Senatsbeschluß vom 11. April 1984 aaO. sowie Senatsbeschluß vom 28. Mai 1986 - IVb ZB 36/84 - IPRax 1987, 317 f.).

    Auf diesen Fragenkomplex beziehen sich die Regelungen über die internationale Zuständigkeit und Kompetenz der Gerichte und Behörden (Art. 1 MSA) sowie über das von diesen anzuwendende Sachrecht (Art. 2 MSA), wobei Art. 3 MSA in einer Doppelfunktion die internationale Zuständigkeit des Aufenthaltsstaates und die nach dessen Sachrecht bestehenden Regelungsmöglichkeiten begrenzt (vgl. Senatsbeschluß vom 11. April 1984 - IVb ZB 96/82 - IPRax 1985, 40, 41 mit Anm. Jayme S. 23).

  • OLG Hamburg, 19.05.1987 - 2 W 31/87

    Sorgerechtsverhältnis; Nichteheliches Kind; Ausländische Mutter; Amtspflegschaft

    Auszug aus BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89
    Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe möchte der weiteren Beschwerde stattgeben, sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15. März 1988 (BayObLGZ 1988, 76) und der Oberlandesgerichte Celle vom 21. Januar 1988 (FamRZ 1988, 646), Düsseldorf vom 25. November 1987 (DAVorm 1988, 193), Hamburg vom 19. Mai 1987 (FamRZ 1987, 974) und Stuttgart vom 19. Januar 1988 (FamRZ 1988, 431) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Beschluß vom 31. Mai 1989, veröffentlicht in FamRZ 1989, 896 = NJW 1989, 2840 - IPRax 1989, 388 = DAVorm 1989, 611).

    Mit der Feststellung der hier maßgebenden Sache und Rechts lage stellt sie sich als eine auf einen bestimmten Erfolg abzielende Verfügung im Sinne von § 19 FGG dar und unterliegt daher nach dieser Bestimmung - in Verbindung mit § 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG - der einfachen Beschwerde (vgl. BayObLGZ 1988, 76, 77; OLG Hamburg FamRZ 1987, 974; Keidel/ Kahl, FG 12. Aufl. § 19 Rdn. 2).

  • BayObLG, 15.03.1988 - BReg. 1 Z 67/87
    Auszug aus BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89
    Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe möchte der weiteren Beschwerde stattgeben, sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15. März 1988 (BayObLGZ 1988, 76) und der Oberlandesgerichte Celle vom 21. Januar 1988 (FamRZ 1988, 646), Düsseldorf vom 25. November 1987 (DAVorm 1988, 193), Hamburg vom 19. Mai 1987 (FamRZ 1987, 974) und Stuttgart vom 19. Januar 1988 (FamRZ 1988, 431) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Beschluß vom 31. Mai 1989, veröffentlicht in FamRZ 1989, 896 = NJW 1989, 2840 - IPRax 1989, 388 = DAVorm 1989, 611).

    Mit der Feststellung der hier maßgebenden Sache und Rechts lage stellt sie sich als eine auf einen bestimmten Erfolg abzielende Verfügung im Sinne von § 19 FGG dar und unterliegt daher nach dieser Bestimmung - in Verbindung mit § 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG - der einfachen Beschwerde (vgl. BayObLGZ 1988, 76, 77; OLG Hamburg FamRZ 1987, 974; Keidel/ Kahl, FG 12. Aufl. § 19 Rdn. 2).

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89
    Auch der Bundesgerichtshof hat, ohne die Frage zu vertiefen, in früheren Entscheidungen ausgeführt, soweit in Fällen mit Auslandsberührung Maßnahmen zum Schutze von Minderjährigen in Rede ständen, greife das Minderjährigenschutzabkommen ein und verdränge im Rahmen seines Anwendungsbereichs die allgemeinen Regeln des deutschen Internationalen Privatrechts, wie etwa Art. 19 EGBGB damaliger Fassung (BGHZ 60, 68, 71; 78, 293, 294 [BGH 29.10.1980 - IVb ZB 586/80] ; vgl. auch Senatsbeschluß vom 11. April 1984 aaO. sowie Senatsbeschluß vom 28. Mai 1986 - IVb ZB 36/84 - IPRax 1987, 317 f.).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

    Auszug aus BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89
    Auch der Bundesgerichtshof hat, ohne die Frage zu vertiefen, in früheren Entscheidungen ausgeführt, soweit in Fällen mit Auslandsberührung Maßnahmen zum Schutze von Minderjährigen in Rede ständen, greife das Minderjährigenschutzabkommen ein und verdränge im Rahmen seines Anwendungsbereichs die allgemeinen Regeln des deutschen Internationalen Privatrechts, wie etwa Art. 19 EGBGB damaliger Fassung (BGHZ 60, 68, 71; 78, 293, 294 [BGH 29.10.1980 - IVb ZB 586/80] ; vgl. auch Senatsbeschluß vom 11. April 1984 aaO. sowie Senatsbeschluß vom 28. Mai 1986 - IVb ZB 36/84 - IPRax 1987, 317 f.).
  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 36/84

    Rechtskraft und Abänderbarkeit von Sorgerechtsentscheidungen

    Auszug aus BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89
    Auch der Bundesgerichtshof hat, ohne die Frage zu vertiefen, in früheren Entscheidungen ausgeführt, soweit in Fällen mit Auslandsberührung Maßnahmen zum Schutze von Minderjährigen in Rede ständen, greife das Minderjährigenschutzabkommen ein und verdränge im Rahmen seines Anwendungsbereichs die allgemeinen Regeln des deutschen Internationalen Privatrechts, wie etwa Art. 19 EGBGB damaliger Fassung (BGHZ 60, 68, 71; 78, 293, 294 [BGH 29.10.1980 - IVb ZB 586/80] ; vgl. auch Senatsbeschluß vom 11. April 1984 aaO. sowie Senatsbeschluß vom 28. Mai 1986 - IVb ZB 36/84 - IPRax 1987, 317 f.).
  • BayObLG, 20.10.1978 - BReg. 1 Z 87/78
    Auszug aus BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89
    Ebenso ist in der früheren Rechtsprechung herausgestellt worden, daß im Falle des Eingreifens eines gesetzlichen Gewaltverhältnisses kollisionsrechtlich nicht das Minderjährigenschutzabkommen, sondern das autonome Recht anwendbar sei, weil der Eintritt eines derartigen Gewaltverhältnisses am Aufenthaltsort keine Schutzmaßnahme im Sinne von Art. 1 MSA sei (BayObLGZ 1978, 325, 331 f.; IPRax 1984, 96).
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 41/82

    Berufung gegen ein Scheidungsurteil; Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die

    Auszug aus BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89
    Als derartige Vereinbarung kommt das Minderjährigenschutzabkommen in Betracht, dessen Vorrang vor den Vorschriften des autonomen Rechts auch dann besteht, wenn dieses, wie es in Art. 20 Abs. 2 EGBGB und § 40 Abs. 1 JWG n.F. der Fall ist, erst später gesetzt worden ist (Senatsurteil BGHZ 89, 325, 336).
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 37/88

    Vorlage - BGH - Abweichung - Erheblichkeit

    Auszug aus BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89
    Die Abweichung von dieser Beurteilung, auf der die genannten Entscheidungen beruhen, begründet die Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 36/88 - FamRZ 1989, 48).
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 36/88

    Voraussetzungen einer Vorlage an den BGH in FGG -Verfahren

    Auszug aus BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89
    Die Abweichung von dieser Beurteilung, auf der die genannten Entscheidungen beruhen, begründet die Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 36/88 - FamRZ 1989, 48).
  • OLG Stuttgart, 19.01.1988 - 8 W 497/87

    Amtspflegschaft des Jugendamts; Heimatrecht; Gesetzliches Gewaltverhältnis;

  • BGH, 14.07.1966 - IV ZB 243/66

    Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses

  • OLG Celle, 21.01.1988 - 21 W 6/87
  • OLG Karlsruhe, 31.05.1989 - 5 Wx 9/89
  • BGH, 24.10.1958 - V ZB 23/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Das gebietet das Interesse des internationalen Rechtsanwendungseinklangs und der Einheitlichkeit der Auslegung von Staatsverträgen (vgl. Art. 36 EGBGB; Senatsurteil BGHZ 111, 199, 209 f; BGH Urteil vom 19. März 1976 - I ZR 75/74 - NJW 1976, 1583, 1584 mit Anm. Kropholler).
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 91/93

    Begriff der anderen Urkunde

    Die Abweichung von dieser Beurteilung, auf der die genannten Entscheidungen beruhen, begründet die Vorlagepflicht (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 111, 199, 201).
  • BGH, 07.07.1992 - VI ZR 1/92

    Deliktsstatut für einen Kraftfahrzeugunfall türkischer Staatsangehöriger in der

    Die rechtliche Grundlage dafür liefert nicht Art. 19 Abs. 2 EGBGB oder gar Art. 3 des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Minderjährigenschutzabkommen) vom 5. Oktober 1961 - BGBl. 1971 II 217 - s. dazu BGHZ 111, 199, 206 ff) [BGH 02.05.1990 - XII ZB 63/89], sondern die dem Art. 38 EGBGB zugrunde liegende Tatortregel mit ihren bereits angesprochenen Ausnahmen (vgl. Siehr in MünchKomm., aaO., Art. 14 Rdn. 108; zur engen Bedeutung des Kindschaftsstatuts s. auch Schwimann in MünchKomm., aaO., Art. 19 Rdn. 55, 68, 72 ff).
  • BGH, 07.04.1993 - XII ZR 266/91

    Anwendung des internationalen Privatrechts von Amts wegen

    Darunter sind Maßnahmen und Anordnungen zu verstehen, wie sie von Behörden oder Gerichten im Einzelfall zum Schutz eines Minderjährigen getroffen werden können (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 111, 199, 211 [BGH 02.05.1990 - XII ZB 63/89]; Kropholler, Das Haager Abkommen über den Schutz Minderjähriger 2. Aufl. S. 31, S. 36 f; MünchKomm/Siehr, BGB 2. Aufl. Anhang Art. 19 EGBGB Rdn. 11, 41 ff; Palandt/Heldrich aaO. Anhang zu Art. 24 EGBGB Rdn. 13, 14) und hier nicht getroffen worden sind.
  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 155/02

    Zulässigkeit der Vorlage bei geplanter Abweichung der Rechtsprechung eines

    Dabei ist es gleichgültig, ob jeweils derselbe Senat des anderen Oberlandesgerichts entschieden hat oder nicht; denn jeder Senat repräsentiert das Oberlandesgericht (Senatsbeschluß BGHZ 111, 199, 201).
  • BGH, 09.06.1993 - XII ZB 3/93

    Eintragung des russischen Zwischennamens in Familienbuch eines Aussiedlers

    Die Abweichung von dieser Beurteilung, auf der die genannten Entscheidungen beruhen, begründet die Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 111, 199, 201) [BGH 02.05.1990 - XII ZB 63/89].
  • KG, 02.02.1994 - 3 U 3229/93

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte zur Entscheidung über die Klage auf

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  • LG Memmingen, 26.06.1991 - 4 T 602/91

    Antrag auf Aufrechterhaltung einer Pflegschaft für ein Kind einer im Ausland

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  • OLG Saarbrücken, 05.08.2010 - 6 UF 138/09

    Ehegattenunterhalt: Abänderungsklage wegen Vorruhestandes des

    Bei Prozessvergleichen ist die Abänderung gemäß §§ 323 Abs. 1 und Abs. 4, 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO - ohne Anwendung der Präklusionsvorschriften in § 323 Abs. 2 und 3 ZPO (BGH FamRZ 1991, 542; FamRZ 1990, 1103; Wendl/Schmitz, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 10, Rz. 165 d) - eröffnet, wenn und weil mit dem gerichtlichen Vergleich bereits ein vollstreckbarer Titel über den streitbefangenen Unterhalt vorliegt (vgl. BGH FamRZ 2010, 192).
  • BGH, 19.12.1990 - XII ZR 31/90

    Nachweis der Vaterschaft

    Die Feststellung der Vaterschaft gehört nach § 1706 Nr. 1 BGB zu den Angelegenheiten, zu deren Wahrnehmung nach § 1709 BGB i.V. mit § 40 Abs. 1 JWG kraft Gesetzes Amtspflegschaft des Jugendamtes eintritt und das Sorgerecht der Mutter gemäß § 1705 Satz 2 BGB einschränkt (vgl. Senatsbeschluß vom 2. Mai 1990 - XII ZB 63/89 - FamRZ 1990, 1103).
  • BGH, 24.05.2000 - XII ZB 45/00

    Wahrung der Rechtseinheit im FGG -Verfahren

  • BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98

    Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren

  • BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 47/95

    Gerichtliche Anweisung an einen Amtspfleger

  • BayObLG, 07.09.1990 - BReg. 1a Z 12/90

    Minderjährigenschutzabkommen; Schutzmaßnahmen; Unterstützung; Durchsetzung;

  • OLG Karlsruhe, 23.12.1992 - 2 UF 200/91

    Trennungs- und Kindesunterhalts in sog echten Mangelfällen

  • BGH, 24.05.2000 - XII ZB 104/00
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZB 60/89

    Amtspflegschaft für das nichteheliche Kind einer in Deutschland lebenden Mutter

  • OLG Saarbrücken, 30.06.2010 - 9 UF 124/09

    Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung

  • BayObLG, 06.05.1996 - 1Z BR 28/96

    Beschwerde gegen eine Feststellung der Sach- und Rechtslage durch Beschluss eines

  • OLG Braunschweig, 24.11.1997 - 2 W 189/97

    Ausländerrechtliche Duldung; Herausgabe eines Kindes; Bestellung eines Vormundes;

  • LG Fulda, 03.09.1991 - 3 T 134/91

    Gesetzliche Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder; Amtspflegeschaft für

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,614
BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85 (https://dejure.org/1989,614)
BVerfG, Entscheidung vom 10.08.1989 - 2 BvR 67/85 (https://dejure.org/1989,614)
BVerfG, Entscheidung vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 (https://dejure.org/1989,614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis - Eltern - Elternteil - Sorgeberechtigt

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3073 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 455
  • FamRZ 1989, 1159
  • DVBl 1989, 1246
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85
    Mit dem vorliegenden Beschluß setzt der Senat seine Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltserlaubnis - Versagung bei bloßer Begegnungsgemeinschaft zwischen Eltern und Kind (BVerfGE 80, 81 , hier: V (549) 531 b mit Besprechung von Kimminich) - fort.

    Soweit eine Familie zwischen einem nicht sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nur als Begegnungsgemeinschaft geführt wird, ist die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 GG jedenfalls dann unbedenklich, wenn keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (BVerfG .. [DVBl 1989, 712 - hier: V (549) 531 b]).

  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85
    Die im letzten Satz des vorstehenden Auszuges genannten Kriterien bejaht das Bundesverfassungsgericht für den Fall einer sogen. Beistandsgemeinschaft zwischen Eltern(teil) und Kind (Beschluß - 2 BvR 377/88 - v. 12.12.89. in NJW 1990 Heft 14 S. 895).
  • VGH Hessen, 06.10.1989 - 10 UE 2713/86

    Adoption erwachsener Ausländer durch deutsche Staatsangehörige begründet kein

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85
    Zum Fall einer bloßen Begegnungsgemeinschaft bei der Erwachsenenadoption eines Ausländers vgl. Hess. VGH (Urteil - 10 UE 2713/86 - v. 6.10.89, in ESVGH 40, 64.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Dem gegenüber kann die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis und die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen jedenfalls dann unbedenklich sein, wenn keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung einer Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 80, 81 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 -, NVwZ 1990, S. 455 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Oktober 1997 - 2 BvQ 34/97 -, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Versagung des Aufenthalts aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls als unbedenklich anzusehen, soweit eine Familie zwischen einem nicht-sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nur als Begegnungsgemeinschaft geführt wird und keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden Schutz angezeigt erscheinen lassen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - FamRZ 1989, 1159 und vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 - InfAuslR 1996, 341; vgl. auch BVerfGE 80, 81 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil im Falle einer bloßen

    Zwar kann sich auch der nur umgangsberechtigte ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes auf den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG berufen und steht die Beziehung dieses Elternteils zu seinem Kind, insbesondere das Umgangsrecht, auch unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989 - 2 BvR 67/85, InfAuslR 90, 3).

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen können sich aus Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 GG als wertentscheidender Grundsatznorm für einen Ausländer aber nur ergeben, wenn die familiären Beziehungen als Lebensgemeinschaft und Erziehungsgemeinschaft und nicht als bloße Begegnungsgemeinschaft ausgestaltet sind (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, a.a.O.).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10.8.1989 (a.a.O.) ausgeführt hat, besteht zwischen einem nicht sorgeberechtigten Elternteil und seinem nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kind grundsätzlich keine familiäre Lebensgemeinschaft.

    Dies gilt ungeachtet des im Umgangsrecht (§ 1634 Abs. 1 Satz 1 BGB) zum Ausdruck kommenden Fortbestands der Elternverantwortung des nicht sorgeberechtigten Elternteils (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, a.a.O.).

    Eine familiäre Lebensgemeinschaft kann in diesem Fall ausnahmsweise nur dann angenommen werden, wenn Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung dieser Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (vgl. hierzu und zum folgenden: BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 22.6.1992 - 1 B 70.92 -, InfAuslR 1992, 308 ff.).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Versagung des Aufenthalts aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 , Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls als unbedenklich anzusehen, soweit eine Familie zwischen einem nicht-sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nur als Begegnungsgemeinschaft geführt wird und keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden Schutz angezeigt erscheinen lassen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - FamRZ 1989, 1159 und vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 - InfAuslR 1996, 341 ; vgl. auch BVerfGE 80, 81, 91, 94).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Im weiteren Verfahren wird daher zu prüfen sein, ob hier faktische Beziehungen von außergewöhnlichem Gewicht bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung einer Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - DVBl 1989, S. 1246 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 11 S 714/93

    Aufenthaltserlaubnis wegen außergewöhnlicher Härte für einen nicht

    Die Beziehung eines nicht sorgeberechtigten Ausländers zu seinem im Bundesgebiet lebenden Kind steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, InfAuslR 1990, 3 m.w.N.).

    Diese familiäre Bindung, insbesondere das Recht des Ausländers zum Umgang mit seinem Kind nach § 1634 Abs. 1 Satz 1 BGB, ist daher bei den Aufenthalt des Ausländers betreffenden Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, aaO.; BVerwG, Beschl. v. 22.6.1992, InfAuslR 1992, 309; Beschl. v. 23.4.1992, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 113 m.w.N.).

    Denn trotz des im Umgangsrecht nach § 1634 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Ausdruck kommenden Fortbestands der Elternverantwortung auch des nicht sorgeberechtigten Elternteils setzt sich die Familie zwischen dem Nichtsorgeberechtigten und seinem Kind in einer bloßen Begegnungsgemeinschaft fort, so daß einem Umgangs- bzw. Besuchsrecht bei der Entscheidung über die Gewährung eines Daueraufenthaltsrechts für den nicht sorgeberechtigten Elternteil grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen zu werden braucht (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, aaO.; BVerwG, Beschluß v. 22.6.1992, InfAuslR, 308ff. m.w.N.).

    Solche Lebensverhältnisse liegen insbesondere vor, wenn das Kind auf die dauernde Anwesenheit des nicht sorgeberechtigten Elternteils in seiner unmittelbaren Nähe angewiesen ist (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, aaO, 4).

  • BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Umgangsrecht - Erhöhung - Erforderliches Maß an

    Dieses Umgangsrecht ermöglicht dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BGHZ 51, 219 [222] sowie Urteil vom 23. Mai 1984 - IV b ZR 9/83 - [NJW 1984, 1951/1952]; BVerfGE 31, 194 [206] und Beschluß vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - [NVwZ 1990, 455 f.]).
  • BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 30.89

    Sozialhilfe - Regelbedarf - Umgangsrecht - Kosten - Notwendiger Lebensunterhalt

    Dieses Umgangsrecht ermöglicht dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BGHZ 51, 219 [222] sowie Urteil vom 23. Mai 1984 - IV b ZR 9/83 - [NJW 1984, 1951/1952]; BVerfGE 31, 194 [206] und Beschluß vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - [NVwZ 1990, 455 f.]).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 16.96

    Visumspflicht auch bei Einreise zu Familienangehörigen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Versagung des Aufenthalts aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls als unbedenklich anzusehen, soweit eine Familie zwischen einem nicht sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nur als Begegnungsgemeinschaft geführt wird und keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden Schutz angezeigt erscheinen lassen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - FamRZ 1989, 1159 und vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 - InfAuslR 1996, 341; vgl. auch BVerfGE 80, 81 [BVerfG 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84]).
  • VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97

    Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil nach Ehescheidung - Vorliegen

    Es ist weiterhin nicht festzustellen, daß das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluß einen Rechtssatz aufgestellt oder erkennbar zugrunde gelegt hat, der von einem in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.1994 (- 2 BvR 2084/94 - InfAuslR 1995, 55), vom 10.08.1989 (- 2 BvR 67/85 - InfAuslR 1990, 3) und vom 01.08.1996 (- 2 BvR 1119/96 - InfAuslR 1996, 341 -) aufgestellten Grundsatz abweicht.

    Einen Grundsatz des Inhalts, daß zwischen einem sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind grundsätzlich eine von Art. 6 GG geschützte Beistandsgemeinschaft vorliegt, ist - entgegen der Auffassung des Antragstellers - dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.08.1989 (- 2 BvR 67/85 - InfAuslR 1990, 3 = DVBl. 1989, 1246 -) nicht zu entnehmen.

  • FG Düsseldorf, 17.10.2002 - 15 K 2481/01

    Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Getrennt lebende Eltern; Umgangsrecht; Betreuung;

  • VGH Hessen, 26.02.1992 - 10 TH 1443/91

    Zweckgebundene Aufenthaltserlaubnis; Verstoß gegen Rechtsvorschriften als

  • BVerwG, 20.11.1989 - 1 B 156.89

    Ausreichende Würdigung des vom Kläger beanspruchten Umgangsrechts mit einem aus

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96

    Rechtsschutzinteresse an der Aussetzung des Sofortvollzuges der zeitlichen

  • BVerwG, 19.06.1997 - 1 B 113.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße "Bezeichnung"

  • VGH Hessen, 16.04.1998 - 3 TG 3890/97

    Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des gebotenen Schutzes von Ehe und Familie -

  • VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

  • OLG Hamm, 30.10.1996 - 12 WF 248/96

    Ausschluss des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit seinem

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95

    Erschwerung des Umgangsrechts keine besondere Härte iSd AuslG 1990 § 19 Abs 1 Nr

  • BVerwG, 10.03.1995 - 1 B 217.94
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2000 - 4 M 443/00

    Abschiebung; Abschiebungsschutz; Ausländer; Ehepartner; Familie; familiäre

  • OVG Hamburg, 18.05.1990 - Bs IV 174/90

    Aufenthaltserlaubnis; Ausländischer Elternteil; Vorläufiger Rechtsschutz;

  • VG Stuttgart, 10.01.1996 - A 18 K 16947/95

    Antrag auf Aussetzung der Abschiebung; Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung;

  • VGH Bayern, 14.11.1994 - 10 CS 94.3306

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis wegen Einreise ohne das erforderliche Visum;

  • OLG Karlsruhe, 08.12.1997 - 2 UF 178/97

    Umgangsrecht, Abänderung

  • OLG München, 22.03.1996 - 16 WF 650/96

    Regelung des Umgangsrechts bei ablehnender Willensäußerungen von Kleinkindern

  • VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00

    Bestehen eines Umgangsrechts begründet keine familiäre Lebensgemeinschaft

  • VG Bremen, 30.06.2005 - S4 V 1039/05

    Vaterschaft/Sorgerecht, Abschiebung, AsylbLG

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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2103
BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89 (https://dejure.org/1990,2103)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.1990 - 2 BvR 186/89 (https://dejure.org/1990,2103)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 (https://dejure.org/1990,2103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Abweisung eines Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylverfahren - Aufklärungspflicht - Beweisanträge - Sachvortrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3073 (Ls.)
  • NJW 1990, 3194 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 854
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Da eine solche Abweisung gemäß § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG die Unanfechtbarkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zur Folge hat, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG aber geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Offensichtlichkeit einer Asylklage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).

    Unter welchen Voraussetzungen sich eine Klage als offensichtlich aussichtslos erweisen kann, so daß sich ihre Abweisung dem Gericht "geradezu aufdrängt", läßt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (BVerfGE 65, 76 [97]).

    Zwar kann Unglaubwürdigkeit des Vorbringens des Asylbewerbers insgesamt eine Asylklage als offensichtlich unbegründet erscheinen lassen (s. BVerfGE 65, 76 [97]).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Diese Beurteilung ergibt im vorliegenden Fall jedoch, daß das Verwaltungsgericht den ihm zu belassenden Wertungsrahmen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 ff.]) überschritten hat.
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Abgesehen davon, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entscheidend darauf ankommt, ob der Betreffende das ihm unterstellte asylrelevante Merkmal, dessentwegen er verfolgt wird, auch tatsächlich besitzt (vgl. BVerwGE 55, 82 [85 f.]; 75, 99 [106 f.]), hatte der Beschwerdeführer jedoch Einzelheiten über Versuche angegeben, ihn für Putschpläne zu gewinnen, und zu seiner Verwicklung in solche Pläne auch Zeugen benannt, deren Vernehmung er in der mündlichen Verhandlung beantragt hat.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet setzt aber voraus, und zwar in einem besonders strengen Sinne, daß alle Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung erschöpft sind (vgl. BVerfGE 67, 43 [56f.]) zur Verpflichtung des Bundesamtes, durch umfassende Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel zu entscheiden).
  • BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Abgesehen davon, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entscheidend darauf ankommt, ob der Betreffende das ihm unterstellte asylrelevante Merkmal, dessentwegen er verfolgt wird, auch tatsächlich besitzt (vgl. BVerwGE 55, 82 [85 f.]; 75, 99 [106 f.]), hatte der Beschwerdeführer jedoch Einzelheiten über Versuche angegeben, ihn für Putschpläne zu gewinnen, und zu seiner Verwicklung in solche Pläne auch Zeugen benannt, deren Vernehmung er in der mündlichen Verhandlung beantragt hat.
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89
    Da eine solche Abweisung gemäß § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG die Unanfechtbarkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zur Folge hat, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG aber geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Offensichtlichkeit einer Asylklage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).
  • VG München, 15.11.2016 - M 16 S 16.33661

    Anforderungen an eine Offensichtlichkeitsentscheidung

    Dies lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (vgl. z. B. BVerfG, B.v. 27.2.1990 - 2 BvR 186/89 - juris Rn. 14).

    Legt man die von den Glaubwürdigkeitszweifeln des Bundesamts unberührten Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht zugrunde, hat die Antragstellerin einen Sachverhalt glaubhaft gemacht, dem eine Asylrelevanz zumindest nicht ohne weiteres abgesprochen werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 27.2.1990 - 2 BvR 186/89 - juris Rn. 16, Marx, AsylVfG, 8. Aufl. 2014, § 30 Rn. 23).

  • VG Oldenburg, 09.04.2015 - 7 B 1548/15

    Ashkali; Behandlung; Chemotherapie; Krankheit; Lungenkrebs; Roma; Schutz durch

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 27.01.2016 - 7 B 283/16

    Asyl- und Flüchtlingsrecht: Roma aus Serbien; Abschiebungsschutz wegen PTBS

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Klagen gegen die Befristung des gesetzlichen

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder als unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 10.04.2015 - 5 A 1688/14

    Blutrache

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder als unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 01.06.2016 - 7 B 1888/16

    Behandlung; Krankheit; Medizinische Versorgung; Paranoide Schizophrenie;

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866

    Republik Moldau, keine Gruppenverfolgung von Roma in der Republik, Moldau

    Als offensichtlich unbegründet kann ein Asylantrag nur angesehen werden, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung vernünftigerweise kein Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt die Ablehnung des Antrags nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG, B.v. 27.2.1990 - 2 BvR 186/89 - NVwZ 1990, 854 - juris Rn. 14 zur Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet; Bergmann in ders./Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 30 AsylG Rn. 3).
  • BVerfG, 22.08.1990 - 2 BvR 642/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsfeststellung im

    Wegen der aus dem besonderen Charakter des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer Fehlurteile (s. BVerfGE 71, 276 [292]) setzt die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet mit den für den Instanzenzug sich ergebenden Konsequenzen zum anderen in einem besonderes strengen Sinne voraus, daß alle Möglichkeiten der Sachaufklärung erschöpft sein (vgl. BVerfGE 67, 43 [56 f.] zur Verpflichtung des Bundesamtes, durch umfassende Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel zu entscheiden; vgl. auch Beschluß der Kammer von 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, S. 199 ).
  • VG Oldenburg, 06.11.2017 - 7 B 8130/17

    ASD; Vorhofseptumdefekt; Behandlungsniveau; Behandlungsstandard; Gesundheit;

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Oldenburg, 19.09.2017 - 7 B 7350/17

    Allgemeine Lage; Armenien; Gesundheit; Gesundheitliche Versorgung; Krankheit;

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • VG Karlsruhe, 27.06.2005 - A 4 K 10611/05

    Asylantragsfiktion für vor dem 01.01.2005 geborene oder eingereiste Kinder

  • VG München, 15.03.2021 - M 7 S 7 21.30273

    Myanmar: Verfolgungsgefahr von Rückkehrern nach Putsch unklar; aufschiebende

  • VG Sigmaringen, 18.02.2016 - A 8 K 113/16

    Befristung des mit einer angedrohten Abschiebung einhergehenden Einreise- und

  • OVG Sachsen, 16.06.2009 - A 3 B 510/07

    Aufklärungsrüge; Beweisantrag; hilfsweise rechtliches Gehör; Verwirkung

  • VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510/15

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • VG Leipzig, 14.09.2023 - 3 K 865/23

    Indien: Hinreichender interner Schutz

  • VG Oldenburg, 23.11.2020 - 7 B 3149/20

    Armenien; Homosexualität; Inländische Fluchtalternative; Interner Schutz;

  • VG Oldenburg, 01.07.2020 - 7 B 1685/20

    Allg. Gesundheitsversorgung; Georgien; Inländische Fluchtalternative; Lage in

  • VG Karlsruhe, 13.06.2019 - A 7 K 2457/19

    Anwendung der Gnandi-Entscheidung auf das deutsche Asylverfahren

  • VG München, 15.03.2021 - M 7 S7 21.30273

    Der Militärputsch in Myanmar im Februar 2021 kann zur Annahme veränderter

  • VG Oldenburg, 28.11.2019 - 7 B 3364/19

    Asyl; Lage; Marokko; offensichtlich unbegründet; Offensichtlichkeitsurteil;

  • VG Arnsberg, 23.07.2007 - 4 L 526/07

    Vornahme einer Interessenabwägung i.R.e. Antrags auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Arnsberg, 18.07.2007 - 4 L 514/07

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer ausländerrechtlichen Abschiebungsandrohung;

  • VG Oldenburg, 21.12.2016 - 15 B 6613/16

    Asyl: Keine Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens bei abgebrochener

  • VG Oldenburg, 08.01.2016 - 5 B 4510715
  • VG Dresden, 15.02.2021 - 7 L21/21

    Georgien: Opfer von kriminellem Unrecht mit Zugang zu Schutzmöglichkeiten in

  • VG Oldenburg, 28.01.2019 - 2 B 226/19
  • VG München, 12.06.2017 - M 16 S 17.31633

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag einer ukrainischen Staatsangehörigen

  • VG Leipzig, 27.04.2017 - 3 K 2057/16
  • VG Oldenburg, 11.07.2016 - 15 B 3216/16
  • VG Oldenburg, 18.01.2016 - 5 B 4568/15
  • VG Oldenburg, 09.04.2015 - 1 B 1482/15
  • VG Oldenburg, 19.03.2015 - 5 B 1167/15
  • VG Karlsruhe, 13.12.2010 - A 6 K 3225/10

    Asylverfahren, Iran, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, offensichtlich

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