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Rechtsprechung: NStZ-RR 2016, 135 - dejure.org
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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15   

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BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15 (https://dejure.org/2016,5399)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2016 - 3 StR 521/15 (https://dejure.org/2016,5399)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15 (https://dejure.org/2016,5399)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB; § 1 GewSchG; § 4 GewSchG
    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen des Sachverständigengutachtens im Urteil; Darlegung der Auswirkungen des diagnostizierten Störungsbildes auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 267 StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Darlegung der Schuldfähigkeit bei bipolaren Störungen

  • IWW

    §§ 20, 21 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 4 GewSchG, § 4 Satz 1 GewSchG, § 1 GewSchG, § 63 StGB, § 47 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Tatgerichts auf die Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit; Prüfung der Schuldfähigkeit in Bezug auf jede einzelne Tat; Konkretisierende Darstellung der Auswirkungen der festgestellten psychischen Störung bei Begehung der Taten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Tatgerichts auf die Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit; Prüfung der Schuldfähigkeit in Bezug auf jede einzelne Tat; Konkretisierende Darstellung der Auswirkungen der festgestellten psychischen Störung bei Begehung der Taten ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21
    Beschränkung des Tatgerichts auf die Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit; Prüfung der Schuldfähigkeit in Bezug auf jede einzelne Tat; Konkretisierende Darstellung der Auswirkungen der festgestellten psychischen Störung bei Begehung der Taten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beurteilung der Schuldfähigkeit - Sachverständigengutachten und Urteilsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 135
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15
    a) Wenn sich das Tatgericht - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39).

    Hierauf kann allein unter Hinweis auf die allgemeine Diagnose nicht verzichtet werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 2. Oktober 2007, aaO), denn deren Feststellung ist insbesondere auch bei bipolaren Störungen, bei denen eine große Bandbreite von Ausprägungen und Schweregraden besteht, für die Frage der Schuldfähigkeit nicht ausreichend aussagekräftig.

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15
    Erforderlich ist stets die konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146).
  • BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13

    Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz (Akzessorietät; Blankettnorm; Pflicht des

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15
    Die Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 GewSchG setzt u.a. voraus, dass das Strafgericht die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt; an die Entscheidung des Familiengerichts ist es insoweit nicht gebunden (BGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13, BGHSt 59, 94).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15
    Hierauf kann allein unter Hinweis auf die allgemeine Diagnose nicht verzichtet werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 2. Oktober 2007, aaO), denn deren Feststellung ist insbesondere auch bei bipolaren Störungen, bei denen eine große Bandbreite von Ausprägungen und Schweregraden besteht, für die Frage der Schuldfähigkeit nicht ausreichend aussagekräftig.
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15
    Dabei sind an die Darlegungen umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338 mwN).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 271/14

    Verhältnis von verminderter Schuldfähigkeit und verminderter Einsichts- und

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15
    Der Umstand, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Aufhebung auch des freisprechenden Teils des Urteils nicht; denn nach § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist es möglich, in einer neuen Hauptverhandlung an Stelle der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus den Täter schuldig zu sprechen und eine Strafe zu verhängen (BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2015 - 4 StR 293/15, NStZ-RR 2015, 315, 316; vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15
    Der Tatrichter muss die eine Unterbringung tragenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darstellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 128/13

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15
    Hierauf kann allein unter Hinweis auf die allgemeine Diagnose nicht verzichtet werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 2. Oktober 2007, aaO), denn deren Feststellung ist insbesondere auch bei bipolaren Störungen, bei denen eine große Bandbreite von Ausprägungen und Schweregraden besteht, für die Frage der Schuldfähigkeit nicht ausreichend aussagekräftig.
  • BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15
    Der Umstand, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Aufhebung auch des freisprechenden Teils des Urteils nicht; denn nach § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist es möglich, in einer neuen Hauptverhandlung an Stelle der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus den Täter schuldig zu sprechen und eine Strafe zu verhängen (BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2015 - 4 StR 293/15, NStZ-RR 2015, 315, 316; vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1).
  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 274/14

    Keine rechtsfehlerfreie Darlegung der (wenn auch verminderten) Schuldfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15
    Sodann fehlt die Darlegung, wie die paranoid-psychotische Störung auf den Angeklagten und seine Handlungsmöglichkeiten in den konkreten Tatsituationen eingewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 3 StR 274/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    Hierzu bedarf es einer konkretisierenden und widerspruchsfreien Darlegung, aus der sich ergibt, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7; Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135, 136; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146 mwN).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 354/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen (Strafbarkeit, Vorliegen des

    Es wäre aber geboten gewesen, die wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiederzugeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich gewesen wäre (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135 f.; vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16, NStZ-RR 2016, 239 f. mwN).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 627/16

    Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen:

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135 f. und vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146), um eine revisionsgerichtliche Überprüfung zu ermöglichen.
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20

    Öffentlichkeitsgrundsatz (Verlassen der häuslichen Unterkunft zur Teilnahme an

    Diese Beurteilung erfordert unter Heranziehung aller maßgeblichen Umstände eine konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegung dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135 f. und vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146).
  • BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16

    Fehlende Schuldfähigkeit (Voraussetzungen: zweistufige Prüfung; Darstellung im

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135 f. und vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146).

    Das gilt besonders dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung' der Fall ist (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 StR 547/15, NStZ-RR 2016, 135 mwN).

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135 und vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    a) Beschränkt sich das Tatgericht - wie hier - darauf, der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit zu folgen, muss es die hierfür wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Urteil vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16, Rn. 8; Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36, 37 mwN).
  • OLG Bamberg, 31.01.2017 - 3 OLG 6 Ss 4/17

    Rechtmäßigkeit einer Gewaltschutzanordnung

    Die strafgerichtliche Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen Zuwiderhandlungen gegen eine Anordnung nach § 1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht die materielle Rechtmäßigkeit der Schutzanordnung überprüft und dabei die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GewSchG eigenständig feststellt und im Urteil darstellt; an die Entscheidung des Familiengerichts ist es insoweit nicht gebunden (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 28.11.2013 - 3 StR 40/13 = BGHSt 59, 94 = NJW 2014, 1749 = JZ 2014, 630 = NStZ 2014, 651 und 28.01.2016 - 3 StR 521/15 = NStZ-RR 2016, 135).

    Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der statthaften (§ 333 StPO) und auch im Übrigen zulässigen Revision des Angeklagten zwingt den Senat zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, weil es das Landgericht versäumt hat, die materielle Rechtmäßigkeit der auf Antrag der Nebenklägerin mit Beschluss des Familiengerichts vom 21.02.2014 nach mündlicher Verhandlung erlassenen vollstreckbaren Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG zu überprüfen, nämlich deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig festzustellen und im Urteil darzustellen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28.11.2013 - 3 StR 40/13 = BGHSt 59, 94 = NJW 2014, 1749 = JZ 2014, 630 = NStZ 2014, 651 und vom 28.01.2016 - 3 StR 521/15 = NStZ-RR 2016, 135).

  • BGH, 21.11.2017 - 2 StR 375/17

    Schuldunfähigkeit (erforderliche zweistufige Prüfung in Bezug auf die konkrete

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165, 166; Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 30.03.2017 - 4 StR 463/16

    Schuldunfähigkeit (Voraussetzungen: Beurteilung nur auf konkrete Tat, kein

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 aaO; Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).

    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 8; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15 aaO; vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15, NStZ-RR 2016, 167 (Ls); vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14 aaO).

  • BGH, 27.06.2018 - 2 StR 112/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung;

  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19

    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Zulässigkeit der

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung

  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

  • BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17

    Schuldunfähigkeit (Feststellung einer psychischen Störung); verminderte

  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 30.05.2018 - 1 StR 36/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 02.11.2021 - 1 StR 291/21

    Versuchter Mord am Bahnhof Waghäusel muss teilweise neu verhandelt werden

  • BGH, 22.10.2020 - 4 StR 258/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Wiedergabe wesentlicher

  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 684/18

    Schuldunfähigkeit (zweistufige Prüfung: erforderliche Darstellung im Urteil;

  • BGH, 04.04.2018 - 1 StR 116/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 65/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anordnung aufgrund

  • BGH, 13.01.2021 - 2 StR 424/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 446/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Abgrenzung);

  • OLG Braunschweig, 02.09.2024 - 1 ORs 24/24

    Sachverständigengutachten, Urteilsgründe, Unterbrigung, Behandlungserfolg,

  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil: mehrstufige Prüfung,

  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 114/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Prüfungsmaßstab; spezifisch

  • BGH, 06.02.2019 - 3 StR 479/18

    Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das Tatgericht (Darlegungspflicht; keine

  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 521/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 351/16

    Unzureichende Begründung der (verminderten) Schuldfähigkeit bei

  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 239/16

    Schuldfähigkeit (Verlust der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit durch eine

  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 185/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines

  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 570/19

    Beschränkung der Revision (ausnahmsweiser Ausschluss der isolierten Anfechtung

  • BGH, 25.10.2023 - 5 StR 104/23

    Vorwurf des Mordes an Ehefrau in Flöha muss neu verhandelt werden

  • BayObLG, 01.12.2023 - 204 StRR 527/23

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung

  • BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang trotz bloß gelegentlichen

  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 235/19

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nach altem Recht

  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22

    Darstellungsanforderungen bei der Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Verminderung der Steuerungsfähigkeit: erforderliche

  • BGH, 12.05.2020 - 2 StR 533/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Prüfungsmaßstab)

  • BGH, 07.05.2020 - 4 StR 115/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17

    Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 17.01.2024 - 4 StR 422/23
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

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BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15 (https://dejure.org/2016,6480)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2016 - 3 StR 547/15 (https://dejure.org/2016,6480)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 3 StR 547/15 (https://dejure.org/2016,6480)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei kaum messbaren, objektiv schwer darstellbaren Befunden (kombinierte Persönlichkeitsstörung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Unterbringung eines schuldunfähigen Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Begründung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei diagnostizierter kombinierter Persönlichkeitsstörung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 20 StGB, § 63 StGB, § 21 StGB, § 240 Abs. 4 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 StGB, § 240 Abs. 4 StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 184h Nr. 1 StGB, § 240 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf alleiniger Grundlage die Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung; Sorgfältige Prüfung und Begründung der Anordnung dieser Maßregel

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf alleiniger Grundlage die Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung; Sorgfältige Prüfung und Begründung der Anordnung dieser Maßregel

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf alleiniger Grundlage die Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung; Sorgfältige Prüfung und Begründung der Anordnung dieser Maßregel

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 135
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15
    Sie setzt unter anderem die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Zustandes des Täters voraus, der dazu führte, dass er - sicher feststehend - die Tat zumindest mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB beging (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27; Beschluss vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385).

    Doch stellt die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht ohne Weiteres eine hinreichende Grundlage für die Annahme einer relevanten Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters dar und rechtfertigt nur bei Vorliegen weiterer Umstände die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385, 386 f.; vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197, 198; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385 mwN).

  • BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; rechtsstaatswidrige unvertretbare

    Auszug aus BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15
    Doch stellt die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht ohne Weiteres eine hinreichende Grundlage für die Annahme einer relevanten Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters dar und rechtfertigt nur bei Vorliegen weiterer Umstände die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385, 386 f.; vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197, 198; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385 mwN).

    Das gilt vor allem dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung' der Fall ist (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197, 198; vom 9. Mai 2012 - 4 StR 120/12, StraFo 2012, 275).

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15
    Doch stellt die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht ohne Weiteres eine hinreichende Grundlage für die Annahme einer relevanten Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters dar und rechtfertigt nur bei Vorliegen weiterer Umstände die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385, 386 f.; vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197, 198; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385 mwN).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15
    Sie setzt unter anderem die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Zustandes des Täters voraus, der dazu führte, dass er - sicher feststehend - die Tat zumindest mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB beging (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27; Beschluss vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385).
  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungsanforderungen

    Auszug aus BGH, 23.02.2016 - 3 StR 547/15
    Das gilt vor allem dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung' der Fall ist (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2003 - 4 StR 424/03, NStZ 2004, 197, 198; vom 9. Mai 2012 - 4 StR 120/12, StraFo 2012, 275).
  • BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16

    Fehlende Schuldfähigkeit (Voraussetzungen: zweistufige Prüfung; Darstellung im

    Das gilt besonders dann, wenn es um die Beurteilung kaum messbarer, objektiv schwer darstellbarer Befunde und Ergebnisse geht, wie es bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung' der Fall ist (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 StR 547/15, NStZ-RR 2016, 135 mwN).
  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 543/20

    Nachstellung (Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit); verminderte Schuldfähigkeit

    Für die Bewertung der Schwere der Persönlichkeitsstörung ist daher maßgebend, ob es auch im Alltag außerhalb des Deliktes zu erheblichen Einschränkungen des sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 und vom 1. Juli 2015 ? 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319 f.; Beschlüsse vom 12. Oktober 2017 - 5 StR 364/17, juris Rn. 9; vom 23. Februar 2016 - 3 StR 547/15; vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 398/07, NStZ-RR 2008, 104).
  • LG Offenburg, 19.10.2017 - 2 KLs 207 Js 21540/16
    Zwar ist zu beachten, dass eine zumindest erheblich verminderte Schuldfähigkeit gem. § 21 StGB im Tatzeitpunkt sicher feststehen muss und dass die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht ohne Weiteres eine hinreichende Grundlage für die Annahme einer relevanten Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters darstellt, sondern weitere Umstände hinzukommen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2016, Az. 3 StR 547/15).
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