Aufenthaltsverordnung
Kapitel 5 - Verfahrensvorschriften (§§ 58 - 76) |
Abschnitt 2 - Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz (§§ 61a - 76) |
Unterabschnitt 1 - Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit Chip nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes (§§ 61a - 61h) |
(1) Das Passersatzpapier kann auch im nichtöffentlichen Bereich als Ausweis und Legitimationspapier benutzt werden.
(2) Die Seriennummern dürfen nicht so verwendet werden, dass mit ihrer Hilfe ein Abruf personenbezogener Daten aus Dateisystemen oder eine Verknüpfung von Dateisystemen möglich ist.
(3) Das Passersatzpapier darf weder zum automatischen Abruf personenbezogener Daten noch zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden.
(4) 1Beförderungsunternehmen dürfen personenbezogene Daten aus der maschinenlesbaren Zone des Passersatzes elektronisch nur verarbeiten, soweit sie auf Grund internationaler Abkommen oder Einreisebestimmungen zur Mitwirkung an Kontrolltätigkeiten im internationalen Reiseverkehr und zur Übermittlung personenbezogener Daten verpflichtet sind. 2Biometrische Daten dürfen nicht ausgelesen werden. 3Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Erfüllung dieser Pflichten nicht mehr erforderlich sind.
Fassung aufgrund der Siebzehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 14.01.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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23.01.2019 | Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung | 14.01.2019 | |
29.06.2009 | Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung | 15.06.2009 |
erfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit Chip § 61bForm und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung § 61cÜbermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller § 61dNachweis der Erfüllung der Anforderungen § 61eQualitätsstatistik § 61fAutomatischer Abruf aus Dateisystemen und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich § 61gVerwendung im nichtöffentlichen Bereich § 61hAnwendung der Personalausweis-
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