Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
III. Betreuungssachen (§§ 65 - 69o) |
1Vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gibt das Gericht der zuständigen Behörde Gelegenheit zur Äußerung, wenn es der Betroffene verlangt oder wenn es der Sachaufklärung dient. 2Im Falle des § 1908a des Bürgerlichen Gesetzbuchs gibt das Gericht auch dem gesetzlichen Vertreter des Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung. 3In der Regel ist auch dem Ehegatten des Betroffenen, seinem Lebenspartner, seinen Eltern, Pflegeeltern und Kindern Gelegenheit zur Äußerung zu geben, es sei denn, der Betroffene widerspricht mit erheblichen Gründen. 4Auf Verlangen des Betroffenen ist einer ihm nahestehenden Person und den in Satz 3 genannten Personen Gelegenheit zur Äußerung zu geben, wenn dies ohne erhebliche Verzögerung möglich ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16.02.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.08.2001 | Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften | 16.02.2001 |
Rechtsprechung zu § 68a FGG
29 Entscheidungen zu § 68a FGG in unserer Datenbank:
- BGH, 25.01.2017 - XII ZB 438/16
Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung eines Betreuers oder Bevollmächtigten im ...
- AG Frankfurt/Main, 23.01.2012 - 49 XVII 2048/11
Betreuungsverfahren: Beteiligung einer Vertrauensperson am Verfahren; ...
- BGH, 16.11.2011 - XII ZB 6/11
Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im ...
- KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94
Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung; ...
- BayObLG, 12.01.1995 - 3Z BR 240/94
- BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des ...
- LG München I, 12.08.1997 - 13 T 12370/97
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 10.11.1997 - 3Z BR 383/97
Akteneinsichtsrecht der beschwerdeführenden Tochter des Betreuten
- BayObLG, 10.11.1997 - 3Z BR 383/97
- OLG Köln, 22.04.2008 - 16 Wx 73/08
Betreuungsrecht - Akteneinsichtsrecht des Ehepartners bei Betreuungsverfahren des ...
- OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 79/07
Anhörung des Betroffenen durch Gericht der Erstbeschwerde im Verfahren der ...
§ 68a FGG in Nachschlagewerken
- § 68a FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Anhörung
- Betreuungsgerichtshilfe
- Betreuungsverfahren
- Genehmigung der Heilbehandlung
- Rechtsmittel
- Unterbringungsverfahren
- Vormundschaftsgerichtshilfe