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Suche nach RechtsanwältInnen, NotarInnen und SteuerberaterInnen
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Suche nach RechtsanwältInnen, NotarInnen und SteuerberaterInnen

Neben der Bezahlung ist die Auswahl eines geeigneten Rechtsanwalts für Rechtsuchende meist besonders schwierig. Nach § 3 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt "der berufene und unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten". Das Gesetz geht also davon aus, dass die Rechtsanwälte sich auf allen Rechtsgebieten hinreichend auskennen. Das ist in der Praxis natürlich erfahrungsgemäß so gut wie nie der Fall. Die meisten Rechtsanwälte haben sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert. Von den anderen Rechtsgebieten haben sie - wie auch sonst die Juristen - meist nur allgemeine Kenntnisse.

In größeren Rechtsanwaltskanzleien gibt es zwar meist Fachleute für alle Rechtsgebiete. Aber es kann einem dort passieren, dass man als "kleiner" Mandant an einen noch wenig erfahrenen Mitarbeiter abgeschoben wird. Man sollte sich deshalb unbedingt vorher in seinem Bekanntenkreis nach empfehlenswerten Anwälten für das betreffende Rechtsgebiet umhören.

Gegenüber dem Publikum dürfen Rechtsanwälte mit ihren Spezialkenntnissen werben. Sie können als "Fachanwalt" für

  • Agrarrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • gewerblicher Rechtsschutz
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Insolvenzrecht
  • Medizinrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumrecht
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verwaltungsrecht

firmieren, wenn sie gegenüber der Rechtsanwaltskammer besondere theoretische und praktische Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten nachgewiesen haben. Außerdem dürfen sie bis zu drei Tätigkeitsschwerpunkte und weitere Interessenschwerpunkte benennen. Das gibt dem Publikum bei der Suche nach Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen gewisse Anhaltspunkte.

 

Wir "Schwulen Juristen" führen eine "Liste" mit den Adressen von RechtsanwältInnen, NotarInnen und SteuerberaterInnen, die sich bereit erklärt haben, Schwule und Lesben zu beraten und zu vertreten bzw. zu verteidigen. Bei diesen RechtsanwältInnen und NotarInnen brauchen Schwule und Lesben nicht mit Vorbehalten und Vorurteilen zu rechnen. Über Ihre Fachkenntnisse können wir dagegen nichts sagen.

Wer an der  Adresse von RechtsanwältInnen, NotarInnen und SteuerberaterInnen aus dieser Liste interessiert ist, oder wer sich als Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater in diese Liste eintragen möchte, der klicke bitte hier

 



Außerdem nennen alle Rechtsanwaltskammern (Linkliste unter www.rechtsanwaltskammer.de) kostenlos und telefonisch nach einem Zufallsprinzip Anwälte aus dem jeweiligen Kammerbezirk mit entsprechenden Arbeits- und Interessenschwerpunkten.

 

 

 
 

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