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Pastor Youcef Nadarkhani (geboren 1977) wurde im Iran zum Tode verurteilt. Das Urteil vom 22. September 2010 lautet auf Erhängen. Als Begründung wird seine Annah-me des christlichen Glaubens genannt. Das Annehmen einer nichtislamischen Religion kann für Männer im Iran ein todeswürdiges Vergehen sein. Pastor Nadarkhani befindet sich damit in akuter Lebensgefahr.
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20151208111414/http://www.igfm.de/mach-mit/appelle/was-ist-aus-ihnen-geworden/iran-freispruch-fuer-pastor-nadarkhani/

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Iran: Freispruch und Haftentlassung für Pastor Youcef Nadarkhani


Freispruch und Kampagne für Pastor Youcef Nadarkhani

Der im 22. September 2010 wegen Apostasie ("Abfall vom Islam") zum Tode durch den Strang verurteilte iranische Konvertitenpastor Youcef Nadarkhani wurde am 8. September 2012 im Rahmen eines erneuten Gerichtsverfahrens vom Vorwurf der Apostasie freigesprochen und aus der Haft entlassen. Die Richter hielten den Vorwurf der Evangelisation als "staatsfeindliche Propaganda" jedoch aufrecht und verurteilten den Pastor zu einer dreijährigen Haftstrafe. Da Nadarkhani bereits seit dem 12. Oktober 2009 gefangen gehalten wurde, sahen die Richter diese Strafe als bereits verbüßt an. Die IGFM betont, dass auch Mission völkerrechtlich keine Straftat, sondern im Gegenteil ein verbrieftes Menschenrecht ist. Am Samstag, den 8. September 2012, konnte Pastor Youcef Nadarkhani die Haftanstalt in Rasht als freier Mann verlassen. Dort wurde er von seiner Frau, seinen zwei Söhnen, weiteren Angehörigen und Freunden begrüßt.

Die IGFM hatte sich bereits seit seiner Festnahme am 12. Oktober 2009  für seine Freiheit eingesetzt und dafür über 64.000 Unterschriften gesammelt und allein im Jahr 2012 bundesweit über 70 Mahnwachen durchgeführt, an denen sich Politiker aller Fraktionen beteiligten, mit Ausnahme der Linken. Unmittelbar vor der Verhandlung hatte die IGFM in Berlin, Frankfurt, Stuttgart und Hamburg noch einmal Kundgebungen und Mahnwachen mit mehreren hundert Teilnehmern durchgeführt. Die iranische Botschaft in Berlin verweigerte jedoch die Annahme von 27.000 neuen Unterschriften für Nadarkhanis Freilassung.

Die IGFM dankt allen Unterstützerinnen und Unterstützern, sowie den politischen Paten von Nadarkhani: Hermann Gröhe, Generalsekretär der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerpräsidentin des Saarlandes, dem Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Peter Hauk, MdL und Othmar Karas, MdEP sowie dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder, der ebenfalls mehrfach an die iranische Führung appelliert hatte, Pastor Nadarkhani freizulassen.


Zur Person

Youcef Nadarkhani wurde im Jahre 1977 geboren. Er lebt in Rasht, der Hauptstadt der iranischen Provinz Gilan im Norden des Irans am Kaspischen Meer. Er ist mit Fatemeh  Pasandideh verheiratet (auch "Passandideh" umschrieben); sie haben zwei Kinder Daniel (*2003) und Yoel (*2005). Im Alter von 19 Jahren konvertierte Nadarkhani vom Islam zum Christentum. Bereits seit 2001 ist er Pastor in einem Netzwerk von Hauskirchen, zu der auch die Freikirche "Church of Iran" gehört, einer der größten Hauskirchen im Iran. Zudem war er bis zu seiner Verhaftung Gemeindeleiter einer 400 Mitglieder großen Gemeinde.

Verhaftung und Prozess

Bereits im Dezember 2006 wurde Nadarkhani verhaftet. Anschuldigungspunkte waren: Apostasie (Abfall vom islamischen Glauben; ein Straftatbestand, der nach dem islamischen Recht im Iran mit dem Tode bestraft werden kann) und Evangelisation, also Verbreitung nichtislamischer Glaubenslehren. Nach zwei Wochen wurde er jedoch ohne Verurteilung freigelassen. Im Jahre 2009 verabschiedete das iranische Parlament ein Gesetz, das eine noch stärkere Förderung und Entwicklung des muslimischen Glaubens im Schulunterricht vorsieht. Dieses Gesetz gilt für alle Schulkinder, auch die christlicher Eltern. Da Nadarkhanis Söhne in den örtlichen Schulen ebenfalls von diesem Unterricht betroffen waren, machte Nadarkhani von seinem - durch vom Iran anerkanntes, bindendes - Völkervertragsrecht auf Religionsfreiheit Gebrauch, protestierte gegen diesen Beschluss und stellte somit das staatliche Monopol der Kindererziehung in Frage. Dies hatte eine Vorladung der Geheimpolizei vor das Revolutionsgericht in Rasht am 12. Oktober 2009 zur Folge, bei der er verhaftet wurde. Anfangs warf man ihm den Tatbestand "Protest" vor, welcher später in Apostasie und Evangelisation geändert wurde. Anschließend wurde er im Gefängnis der Geheimpolizei in Lakan gefangen gehalten, das 11 km südlich seiner Heimatstadt Rasht liegt.

Den ersten Monat im Gefängnis sowie einige Monate vor und nach seinem Prozess musste Nadarkhani in Einzelhaft verbringen. Durch eine Vielzahl an Maßnahmen versuchten iranische Beamte ihn wieder zum "richtigen" Glauben zurückzubringen. Unter anderem versuchte man ihn zur Einnahme von Medikamenten zu zwingen, um ihn als krank und nichtzurechnungsfähig erklären zu können. Im Zuge einer Verurteilungs- und Einschüchterungswelle wurde auch Nadarkhanis prominenter Anwalt Mohammad Ali Dadkhah Anfang Juli 2011 zu Peitschenhieben, 9 Jahren Haft und 10-jährigem Berufsverbot als Dozent und Anwalt sowie einer Geldstrafe verurteilt.

Druck auf die Familie

Anfangs durfte Youcef Nadarkhani regelmäßig Besuch von seinem Anwalt, von seiner Familie und seinen Freunden empfangen. Besuche seines Anwalts waren später nur noch begrenzt gestattet. Um weiteren Druck auf Nadarkhani zu erzeugen, wurde am 18. Juni 2010 seine Frau Fatemeh  Pasandideh inhaftiert. Man brachte sie ebenfalls ins Gefängnis nach Lakan. Die zwei Kinder des Ehepaares blieben bei Verwandten. Die iranischen Behörden drohten, den Eltern das Erziehungsrecht zu entziehen und ihre Kinder einer muslimischen Familie zuzuführen. Ein Gericht verurteilte Nadarkhanis Frau Fatemeh Pasandideh ohne rechtlichen Beistand zu lebenslanger Haft . Erst nach der Verurteilung hatte sie die Möglichkeit, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Über das Berufungsverfahren wurde am 11. Oktober 2010 entschieden: Fatemeh Pasandideh wurde nach viermonatiger Haft aus dem Gefängnis entlassen. Trotz des enormen Drucks konnten die Behörden Pastor Nadarkhani nicht dazu zwingen, dem Christentum abzuschwören.

Das Todesurteil

Am 21. und 22. September 2010 fanden Gerichtsverhandlungen gegen Youcef Nadarkhani statt. Am 22. September hatte das Revolutionsgericht in Rasht auf Basis der 2006 erhobenen Anklagepunkte das Todesurteil erlasseen. Ein schriftliches Urteil erhielt er zunächst nicht. Nadarkhani wurde innerhalb des Gefängnisses in die Sektion für politische Gefangene verlegt und durfte weder Besuch von seiner Familie noch von seinem Anwalt erhalten. Am 13. November 2010 erhielt er von der ersten Kammer des Revolutionsgerichts schließlich das schriftliche Urteil. Er wurde wegen Apostasie und Evangelisation zur Hinrichtung durch den Strang verurteilt. Das iranische Recht räumt eine 20-tägige Einspruchsfrist ein, in welcher Nadarkhanis Anwalt beim höchsten Revisionsgericht des Irans Berufung einlegte. Jedoch blieb diese ohne Erfolg. Am 28. Juni 2011 bestätigte die dritte Kammer des Obersten Gerichtshofs in Qom die Todesstrafe. Gerüchte über interne Unstimmigkeiten zur Urteilsfindung unter den Richtern konnten nicht bestätigt werden. Der einzige Weg, dieses Urteil außer Kraft zu setzen, wäre die Lossagung von seinem Glauben gewesen. Wäre die Todesstrafe vollstreckt worden, wäre Pastor Youcef Nadarkhani seit Jahren der erste Konvertit gewesen, der offiziell aufgrund seines christlichen Glaubens hingerichtet worden wäre.


Entwicklungen ab Anfang Oktober 2011

Ab 2011 reagierten die iranische Justiz und staatliche Medien verstärkt auf die internationale Aufmerksamkeit. Das Oberste Gericht leitete den Fall Anfang Oktober 2011 zur Begutachtung an Irans oberste Autorität, den "Führer" Ayatollah Ali Khamenei, weiter. Nachdem weltweit zahlreiche ranghohe Politiker die iranische Führung wegen des Todesurteils kritisiert hatten und tausende Bürger an Appellen und Protestaktionen teilnahmen, verwies das Oberste Gericht das Verfahren wegen "unvollständiger Ermittlungen" am 12. Oktober 2011 zurück an die Erstinstanz.

Gleichzeitig verschärften staatliche iranische Medien ihren Tonfall, sowohl gegen den zum Tode verurteilten Pastor Nadarkhani als auch gegen den "Westen". In farsisprachigen Beiträgen war davon die Rede, das der Pastor ein "Haus des Verderbens" geleitet habe. Außerdem sei er ein "Zionist und Eindringling". Auf der englischsprachigen Homepage des staatlichen Senders PressTV wurden die Begriffe mit "Bordell" und "Vergewaltiger" übersetzt und verbreitet. Seit Anfang Oktober 2011 wurden die neuen Vorwürfe immer vielfältiger: Der Pastor sei ein "Einbrecher", "Erpresser", er habe angeblich ein langes Vorstrafenregister, sei gar kein echter Pastor und führe eine "Antiiranische Kampagne". Außerdem sei es der "Westen", der die Religionsfreiheit einschränke, seine Bürger unterdrücke und in dem noch nicht einmal eine "Spur" von Gerechtigkeit zu finden sei.

Absurdität der völlig neuen Vorwürfe

In allen vorigen Ermittlungen und im schriftlich vorliegenden Todesurteil wurden dem Pastor ausschließlich sein Abfall vom Islam und seine Pastorentätigkeit vorgeworfen. Die völlig neuen Anschuldigungen waren nach Überzeugung der IGFM frei erfunden und passten in die Strategie des Regimes, Minderheiten und politisch Verfolgte zu kriminalisieren. Vermutlich trug die internationale Aufmerksamkeit dazu bei, dass sich das Oberste Gericht weigerte, seine Entscheidung an Nadarkhanis Verteidiger schriftlich auszuhändigen.

In Haft ohne neues Urteil

Am 20. Dezember 2011 wurde eine Anweisung des Justizminister Ayatollah Sadegh Larijani an das Gericht in Rasht bekannt, wonach die dortigen Richter angewiesen wurden, mit der Urteilssprechung mindestens ein Jahr zu warten. Pastor Nadarkhani sollte aber weiterhin im Gefängnis gehalten werden. Berichten zu folge, solle Pastor Nadarkhani in dieser Zeit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Rückkehr zum Islam bewegt werden.

Dramatische Entwicklung im Februar 2012

Glaubwürdige Quellen berichteten von der unmittelbar bevorstehenden Hinrichtung des Pastors. Das Zentralgefängnis in Rasht wurde angewiesen die Exekution vorzubereiten. Die IGFM intensivierte daraufhin ihre Informationsarbeit und konnte so in kurzer Zeit hochrangige Politiker dafür gewinnen, sich direkt an die iranischen Behörden zu weden. 

 

 

[mehr Informationen zur Menschenrechtslage im Iran ...]

[Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zu Youcef Nadarkhani pdf-Datei, 273kB ...]
[Brief von Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, an die IGFM pdf-Datei, 9kB ...]
[Iran - recent cases of human rights violations - European Parliament resolution of 17 November 20lt on Iran - recent cases of human rights violations pdf-Datei, 723MB ...]

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