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Fußball-Verträge und Corona: Es gibt ein Recht, spielen zu dürfen

Anwalt zu Fußball-Verträgen :
„Es gibt ein Recht, spielen zu dürfen“

Lesezeit: 5 Min.
Bleibt er, geht er? Auch Eintracht-Profi Makoto Hasebe muss mit Anpassungen an seinen Arbeitsvertrag rechnen.
Im F.A.Z.-Interview spricht Jurist Horst Kletke über Vertragsverpflichtungen und neuartige Krisenklauseln für Fußball-Profis in Corona-Zeiten. Dabei macht er auch deutlich, in welchem Bereich für ihn unbedingt ein Umdenken erforderlich ist.
Hat im Fußball in Zeiten der Corona-Krise die Gültigkeit geschlossener Verträge an Stellenwert verloren?

Natürlich sind Verträge einzuhalten, so wie sie geschlossen worden sind. Daran ändert auch die Pandemie nichts. Jetzt ist aber nicht die Stunde, in der jeder auf den letzten Buchstaben des Vertrags pochen sollte, um für sich das Beste herauszuholen. Kein Fußballklub schikaniert seine Spieler und Mitarbeiter mit Gehaltsverzicht. Es ergibt sich vielmehr eine Notwendigkeit für diese Maßnahmen, weil zum Beispiel Einnahmen durch Zuschauer oder abspringende Sponsoren fehlen. Es ist das Gebot der Stunde, zusammenzurücken und nicht nur auf sein Recht zu bestehen.

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