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Im Amt bestätigt - Von der Leyen stellt erste Forderung an EU-Staaten | krone.at

Im Amt bestätigt

Von der Leyen stellt erste Forderung an EU-Staaten

Ausland
18.07.2024 19:22

Nach ihrer Wiederwahl an der Spitze der EU-Kommission kann Ursula von der Leyen nun damit beginnen, gemeinsam mit den EU-Mitgliedsstaaten ihre Kommission zusammenzustellen. Dazu hat sie bereits einen großen Wunsch deponiert: Die Regierungen sollen jeweils zwei Kandidaten – eine Frau und einen Mann – für den Posten als EU-Kommissar vorstellen. Für einige wenige Staaten soll es aber Ausnahmen geben.

Das Ziel der deutschen Politikerin ist eine gleichmäßige Verteilung von männlichen und weiblichen Kommissionsmitgliedern. Von der Leyen dürfte die Regierung in Wien daher in den kommenden Wochen bitten, zwei Kandidaten vorzuschlagen, die sie anschließend interviewen werde. Der seit 2010 amtierende EU-Kommissar für Österreich, Johannes Hahn, strebt bekanntlich keine weitere Amtszeit an. Bisher wurde Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) als aussichtsreicher Kandidat gehandelt, nachdem er von der Leyen bereits im Juni in Wien getroffen hatte.

Bisher der aussichtsreichste Kandidat in Österreich: Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Bisher der aussichtsreichste Kandidat in Österreich: Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP)

Zuvor galt Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) als mögliche Kandidatin für den Kommissarsposten. NEOS und Grüne hatten zuletzt auch den Ex-ÖVP-Abgeordneten und EP-Vizepräsidenten Othmar Karas ins Spiel gebracht. 

Ursula von der Leyen ist für weitere fünf Jahre zur EU-Kommissionschefin gewählt worden. (Bild: APA/AFP/FREDERICK FLORIN)
Ursula von der Leyen ist für weitere fünf Jahre zur EU-Kommissionschefin gewählt worden.

So läuft die Kür der Kandidaten in Österreich
Das innerstaatliche Verfahren in Österreich sieht vor, dass zunächst der Bundeskanzler das Präsidium des Nationalrats um Konsultationen ersucht. Dann erfolgt ein Beschluss des Ministerrates und schließlich eine „förmliche Einvernehmensherstellung“ im EU-Hauptausschuss, dazu braucht der Kandidat oder die Kandidatin eine Mehrheit. Erst dann wird die Nominierung des designierten Kommissionsmitglieds förmlich an das EU-Ratssekretariat mitgeteilt.

Das nominierte Team aus allen Mitgliedsstaaten muss sich dann im Herbst einem Hearing im EU-Parlament stellen. In der Vergangenheit war es durchaus üblich, dass einzelne Kommissarsanwärter von den Abgeordneten abgelehnt wurden und die betroffenen Länder eine neue Kandidatin oder einen neuen Kandidaten nachnominieren mussten.

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