Schwerpunktaktivitäten im Auftrag des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Was sind Schwerpunktaktivitäten?
Stichprobenartige Routinekontrollen von Betrieben der Lebensmittelwirtschaft dienen der Überprüfung der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben im gesundheitlichen Verbraucherschutz und sind dadurch ein wichtiger Baustein zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit.
Um derartige Kontrollen fachgerecht und effizient ausführen zu können, muss das Überwachungspersonal neben den aktuellen bereichsspezifischen Rechtsvorschriften auch über umfangreiche Kenntnisse branchenabhängiger Betriebsabläufe verfügen. So stellen zum Beispiel neue Betriebssparten, Veränderungen von Prozessen oder technische Weiterentwicklungen in Produktion und Handel, aber auch Änderungen rechtlicher Vorgaben immer neue Herausforderungen für die Kontrolleure dar. Um den Betroffenen mehr Handlungssicherheit im Rahmen der Überwachungstätigkeiten zu geben und eine gezielte Abstellung von Mängeln zu unterstützen, sind die 2018 erstmalig durchgeführten Schwerpunktaktivitäten im Auftrag des StMUV ein wertvolles Instrument.
Bei der Planung bindet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel (LGL) die Überwachungsbehörden für Lebensmittel, Fleischhygiene, Tierschutz und Tiergesundheit ein und bietet Gelegenheit, Vorschläge für Schwerpunktaktivitäten einzureichen. Somit werden Themen und Fragestellungen der Vor-Ort-Behörden praxisnah aufgegriffen.
Aus den ausgearbeiteten Vorschlägen wählt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) jährlich zwei bis drei aus. Das LGL führt danach im Zeitraum von einem Jahr gemeinsam mit den zuständigen Vor-Ort-Behörden repräsentative Kontrollen mit eigens für die Schwerpunktaktivität erstellten Checklisten durch, um Antworten in Bezug auf die zuvor definierten Fragestellungen zu gewinnen. So werden beispielsweise Erkenntnisse über den Status quo der ausgewählten Branche, spezifische Technologien oder Prozesse gewonnen.
Das LGL wertet diese anschließend aus und kann so für die Überwachung wichtige Aufmerksamkeitspunkte oder auch Schwachstellen in den Betrieben identifizieren. Alle Ergebnisse fasst das LGL in einem Abschlussbericht zusammen und zieht Schlussfolgerungen, die in Handlungshilfen wie zum Beispiel Checklisten oder Leitfäden sowie in spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildungen für die Überwachungsbehörden einfließen.