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Weine und Traubenmoste
Warenkunde
Wein ist definiert als das Erzeugnis, das ausschließlich durch vollständige oder teilweise alkoholische Gärung der frischen, auch eingemaischten Weintrauben oder des Traubenmostes gewonnen wird. Zu den Erzeugnissen des Weinrechts zählen neben den normalen Weinen (auch Stillweine genannt) die aus Wein weiterverarbeiteten Erzeugnisse Perlwein, Schaumwein und Likörwein.
Perlweine und Schaumweine weisen aufgrund von gelöstem Kohlendioxid einen gegenüber Stillweinen erhöhten Druck auf. Likörweine erfahren einen Zusatz von Alkohol und haben dadurch einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 15 % vol. Die Produktpalette umfasst außerdem die teilweise gegorenen Traubenmoste, in Bayern besser bekannt unter den traditionellen Begriffen "Federweißer" oder "Federroter".
Was wird generell untersucht?
Das LGL untersucht Weine, Schaumweine, Perlweine und Likörweine sowie Traubenmoste in- und ausländischer Herkunft. Die Prüfungen erstrecken sich auf die sensorische Beschaffenheit und korrekte Kennzeichnung sowie auf eine Vielzahl chemischer Parameter, um die rechtskonforme Herstellung sicherzustellen sowie Verfälschungen aufzudecken. Neben den natürlich in Mosten und Weinen vorkommenden Inhaltstoffen untersucht das LGL auf Zusatzstoffe sowie unerwünschte Kontaminanten wie Schwermetalle und Pestizide. Darüber hinaus werden mit modernen und aufwändigen Analysemethoden die Authentizität der Produkte überwacht sowie mögliche Weinverfälschungen nachgewiesen.
Neben der Untersuchung von Handels-, Ausfuhr- und Einfuhrproben werden auch sämtliche in Bayern produzierte Prädikatsweine der amtlichen Qualitätsweinprüfung vor deren Inverkehrbringen untersucht. Da sich das LGL bei der Untersuchung nicht nur auf die gesetzlich vorgeschriebenen chemischen Parameter beschränkt, ist die Prüfung dieser hochwertigen Weine ein wichtiger Schritt zum vorbeugenden Verbraucherschutz.
Rechtliche Grundlagen
Die Zusammensetzung, Herstellung und Kennzeichnung der Weine wird durch eine Vielzahl von weinspezifischen Regelungen der EU und der EU-Mitgliedstaaten geregelt. Rechtsnormen der deutschen Bundesländer sowie von Nicht-EU-Ländern ergänzen das vielschichtige Weinrecht. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
- Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
- Verordnung (EG) Nr. 607/2009
- Verordnung (EG) Nr. 606/2009
- Verordnung (EG) Nr. 555/2008
- Weingesetz
- Weinverordnung
- Wein-Überwachungsverordnung
- Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften (Bayern)
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