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Tierschutz: Gehegewild

Gehegewild

Die Gehegewildhaltung zum Zweck der Fleischerzeugung ist in Bayern mit mehr als 2.500 Gehegen weit verbreitet. In der Regel verbringen die Tiere ihr Leben im heimischen Gehege und werden schließlich dort erlegt und als Lebensmittel verwertet. Dies ist aus der Sicht des Tierschutzes zu begrüßen, weil den Tieren Transporte zum Schlachthof erspart werden. Allerdings sind auch bei Gehegewild immer wieder Transporte von lebenden Tieren notwendig, wie beispielsweise beim Verkauf von Zuchttieren oder beim Umsetzen in ein anderes Gehege. Selbst für domestizierte Tiere wie Rinder oder Schweine stellt ein Transport eine große Belastung dar, die jedoch für ein Wildtier noch weitaus größer ist.

So muss das zu transportierende Wildtier erst im Gehege immobilisiert werden, da ansonsten kein Zugriff möglich ist. Diese körperliche Belastung sowie die Nähe zu Menschen, ungewohnte Geräusche, Einengung und damit Wegfall einer Fluchtmöglichkeit sind weitere Stressfaktoren. Beim Verbringen innerhalb der EU oder in Drittländer stellt bei männlichen Tieren die im Rahmen tierseuchenrechtlicher Erfordernisse ungewohnte Einzelhaltung eine weitere Belastung dar.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterstützte ein Forschungsprojekt zur Differenzierung und Quantifizierung des Transportstresses bei Rotwild, aus dem Empfehlungen zu schonenden Vorgehensweisen abgeleitet werden können. Außerdem erstellte das LGL u. a. auch auf Initiative des Landesverbandes Bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter e. V. in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) ein Merkblatt zum Transport von Gehegewild, das Haltern und Behörden als Leitlinie dienen kann.

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