Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, muss sie fristgerecht abgeben. Die Stiftung Warentest nennt die Abgabefristen und gibt Tipps zur Last-Minute-Steuererklärung.
Gerade zu Jahresbeginn liegt der Gedanke nah: Die Steuererklärung fürs vergangene Jahr – die hat doch noch Zeit! Denn die Frist für die Steuererklärung für 2023 endet erst zum Ende des Sommers, und zwar am 31. August 2024. Da dieser Stichtag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Termin sogar noch einmal um zwei Tage auf den folgenden Montag – den 2. September. Doch irgendwann ist der Sommer halb rum und es bleiben nur noch wenige Wochen, dann ein paar Tage, schließlich ein letztes Wochenende, bis die Abgabefrist endet. Dann wird der Druck auf einmal groß: Denn gelingt es nicht, die Steuererklärung pünktlich beim Finanzamt einzureichen, drohen Verspätungszuschläge.
Doch es gibt Kniffe, wie sich noch etwas Zeit gewinnen lässt. Einer davon ist, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein einzuschalten. Denn sobald die Experten die Steuererklärung übernehmen, rutscht die Abgabefrist deutlich nach hinten. Die Unterstützung der Steuerprofis ist allerdings nicht kostenlos. Die Stiftung Warentest zeigt, welche weiteren Chancen es für die Last-Minute-Abgabe gibt.
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@kerstinolschewski: Danke für Ihren Hinweis. Wir haben die Passage korrigiert. Wer freiwillig abgibt, kann bis Ende 2021 noch die Erklärung für 2017 beim Finanzamt einreichen.
Sehr geehrtes Test Team,
bei freiwilliger Abgabe geben Sie das Beispiel, dass die Steuererklärung für 2016 bis zum 31.12.2021 eingereicht werden kann. Ist das ein Rechenfehler? Ich hatte gelesen, dass es vier Jahre Zeit gibt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
@mosthh, @Raddaz: Danke für Ihre Kritik und Antwort.
Unser Online-Special stellt im Fleißtext die Fristenregelungen dar, die in der Regel zur Anwendung kommen.
Jahresspezifische Änderungen, wie zum Beispiel für das Veranlagungsjahr 2020, stellen wir im grauen Kasten und / oder mit fetten Anreißern heraus, damit sie hervorstechen.
Die Abgabefrist für Steuererklärungen bleibt generell beim 31. Juli, nur für die Erklärung 2020 gilt die Verlängerung bis zum 1. November. (maa)
Guten Tag, mosthh,
dieses Test-Special ist vom Vorjahr 2020, wurde von Test aber mit dem aktuellen Datum 09.07.2021 referenziert; daher irritierend.
Hier ein aktueller Text zur Frist:
*Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet ist, hat dafür in diesem Jahr drei Monate mehr Zeit. Dem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat nunmehr zugestimmt. Damit endet die Abgabefrist grundsätzlich am 2. November 2021. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat sogar Zeit bis zum 31. Mai 2022.*
Quelle:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/abgabefrist
Beste Grüsse
Guten Tag,
Ich bin etwas irritiert über Ihren Artikel. Sie insistieren im Text auf eine Abgabe bis zum 31. Juli.
Zwischendurch erwähnen Sie aber für 2020 eine Verlängerung für alle (!) bis zum 1. November.
Was ist denn nun richtig?
Freundliche Grüße