Nach Kritik einer Expertenkommission hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bis November eine Korrektur des umstrittenen Polizeiaufgabengesetzes angekündigt. Mit den Hinweisen, der Kritik und den Vorschlägen der Kommission "kann das Polizeiaufgabengesetz (PAG) sinnvoll nachjustiert werden", sagte der CSU-Politiker.

Das PAG hatte lange vor der Verabschiedung seiner zweiten Novelle im Landtag im Mai 2018 für große Proteste in Bayern gesorgt. Tausende Menschen gingen auf die Straße. Sie befürchteten, dass die Neuregelung die Rechte der Menschen unverhältnismäßig einschränkt, weil die Polizei etwa in Ausnahmefällen auch ohne konkreten Verdacht auf geplante Straftaten Überwachung und andere polizeiliche Maßnahmen einleiten darf.

Die im Juni 2018 eingesetzte PAG-Kommission hatte sich in 24 Sitzungen mit der Praxistauglichkeit des Gesetzes befasst. Im Detail empfiehlt das Gremium der Staatsregierung unter anderem eine Einschränkung des umstrittenen Begriffs der "drohenden Gefahr". Durch die Einführung einer Legaldefinition der "konkreten Gefahr" könne in der Anwendungspraxis eine bessere Verdeutlichung der Begriffe erreicht werden. Die "drohende Gefahr" sei tatsächlich auf den Schutz von überragend wichtigen Rechtsgütern wie den Schutz von Leib und Leben zu beschränken. Zudem sollte eine Prüfung polizeilichen Einschreitens auf Basis der drohenden Gefahr nur erfolgen, wenn keine "konkrete Gefahr" vorliege. Kritisch sehen die Experten unter anderem auch die Nutzung von Gentests bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen: "Für den Fall, dass die Vorschrift bestehen bleibt, sollte zumindest die Maßnahme ausschließlich durch den Richter angeordnet werden dürfen." Dies gilt auch für die Nutzung von genetischem Material mit unbekannter Herkunft.

Herrmann betonte, dass die Empfehlungen der Kommission zur Stärkung des Rechtsschutzes von der Staatsregierung aufgegriffen würden und "zum Beispiel die bestehenden Richtervorbehalte" klarer im Gesetz gefasst und Forderungen nach weiteren Zustimmungen von Richtern wie schon im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern geprüft würden.

Die Kommission nahm bewusst keine verfassungsrechtliche Bewertung vor. Diese findet derzeit am Bundesverfassungsgericht und am bayerischen Verfassungsgerichtshof statt, wo Grüne und SPD gegen das PAG Klage eingereicht hatten.

Die Grünen sehen sich durch den Bericht der Kommission bestätigt. "Sogar die vom Innenministerium und mit beschränktem Untersuchungsauftrag eingesetzte PAG-Kommission hat viele kritische Punkte am CSU-Überwachungsgesetz gefunden und dem CSU-Innenminister mehrere Nachbesserungen aufgebrummt. Der Abschlussbericht zeigt deutlich, wie berechtigt die Kritik von uns Grünen und den Zehntausenden demonstrierenden Menschen in Bayern war und ist", teilte die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Katharina Schulze, mit.