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Finanzaufsicht schließt Causa Sulzer mit Strafanzeige ab
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Finanzaufsicht schließt Causa Sulzer mit Strafanzeige ab

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von Leo Himmelbauer | 03.11.2009 | 07:43

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Finanzaufsicht schließt Causa Sulzer mit Strafanzeige ab

Gegen Ronny Pecik, Georg Stumpf und Victor Vekselberg wurde Strafanzeige erstattet. Für die Schweizer Finanzaufsicht ist damit die Untersuchung im Fall Sulzer abgeschlossen.

EPA

Der überraschend schnelle Einstieg Wiener Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf gemeinsam mit dem russischen Oligarchen Victor Vekselberg beim Schweizer Konzern Sulzer hatte ein Nachspiel bei der Schweizer Finanzaufsicht Finma. Diese hat den Fall nun abgeschlossen - mit einer Strafanzeige beim Eidgenössischen Finanzderpartement wegen Verletzung der Offenlegungspflicht. Es handelte sich um die bislang grösste Untersuchung, welche die Finma bzw. ihre Vorgängerbehörde, die EBK, je im Bereich Marktaufsicht durchgeführt hat.

Am 26. April 2007 meldete die Everest Beteiligungs GmbH, Wien, dass sie per 20. April 2007 eine Beteiligung von über 31 Prozent an Sulzer halte. Im Einzelnen setzte sich diese Beteiligung aus einem Aktienanteil von knapp 18 Prozent und einem Optionsanteil von rund 14 Prozent zusammen. Wirtschaftlich Berechtigte der Everest waren zum damaligen Zeitpunkt Victor F. Vekselberg sowie die in Wien ansässigen RPR Privatstiftung von Ronny Pecik und die Millennium Privatstiftung von Georg Stumpf. Keiner dieser Investoren hatte zuvor je eine Offenlegungsmeldung in Sulzer erstattet.

Nach Abschluss eines umfassenden und sehr aufwändigen Ermittlungsverfahrens stellte die Finma als erstes mit Feststellungsverfügung vom 22. Januar 2009 fest, dass die Investoren Pecik  und der Mitbeteiligte Stumpf unter missbräuchlichem Einsatz von formal auf Barausgleich lautenden Optionen sich die potenzielle Kontrolle über die mit Aktien verbundenen bzw. durch Optionen mit Realerfüllung vermittelten Stimmrechte eingeräumt hatten. Aus diesem Grund waren diese Positionen Pecik  und Stumpf zuzurechnen. "Eine derart ausgestaltete Strategie stellt einen indirekten Erwerb im Sinne der Börsengesetzgebung dar, welcher der Offenlegungspflicht unterliegt", so die Finma. IHre Verfügung wurde von beiden Investoren angefochten; die diesbezüglichen Verfahren sind vor Bundesverwaltungsgericht hängig.

Parallel zum Investorenverfahren untersuchte die EBK bzw. die Fimna auch die Rolle, welche die in den Sulzer-Beteiligungsaufbau involvierten Banken gespielt hatten. Mit Verfügungen vom 22. Januar 2009, 13. Juli 2009 und 19. Oktober 2009 stellte die Finma NMA fest, dass die Zürcher Kantonalbank (ZKB), die Deutsche Bank AG Zweigniederlassung Zürich (DBZ) und die NZB Neue Zürcher Bank (NZB) im Zusammenhang mit der Emission bzw. dem Handel in Effekten der Sulzer AG aufsichtsrechtliche Pflichten teilweise schwerwiegend verletzt hatten.

Alle drei Banken unterstützten, wenn auch in unterschiedlichem Ausmass und in verschiedenen Zeiträumen, die Investoren beim verdeckten Beteiligungsaufbau an der Sulzer AG. Zudem hatte die FINMA bei allen drei Banken zwar keine Verletzung des Offenlegungsrechts, doch teils gravierende organisatorische Mängel festgestellt. Diese Mängel wurden in der Zwischenzeit überall behoben.

Während bei der ZKB und der DBZ die für den Sulzer-Positionsaufbau verantwortlichen Personen bei Verfahrensabschluss das jeweilige Institut bereits verlassen hatten und sich deswegen die Prüfung personeller Massnahmen erübrigte, ordnete die Finma gegenüber der NZB auch personelle Massnahmen an.

Mit der Untersuchung in Sachen Sulzer macht die Finma klar, dass es ihr mit der Durchsetzung des Offenlegungsrechts ernst ist. "Die Finma scheut es nicht, auch sehr aufwändige Untersuchungen zu führen und nach deren Abschluss die angezeigten Massnahmen zu treffen", teilte sie am Dienstag in einer Aussendung mit.

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