Zivilrechtliche Fragen

Zwischenstaatlicher Rechtsverkehr in Zivilrechtsachen

Der zwischenstaatliche Rechtsverkehr in Zivilrechtssachen wird durch zahlreiche Verträge geregelt. Diese befassen sich insbesondere mit der zwischenstaatlichen Abgrenzung der gerichtlichen Zuständigkeiten, der Rechtshilfe (das ist beispielsweise die Aufnahme von Beweisen oder die Zustellung von Schriftstücken im Ausland) und der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher oder schiedsgerichtlicher Entscheidungen durch einen anderen Staat.

Hilfe in zivilrechtlichen Angelegenheiten

In zivilrechtlichen Angelegenheiten sind die österreichischen Berufsvertretungsbehörden (Botschaften und Generalkonsulate) nicht zur Vertretung österreichischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als Parteien befugt. Sie erteilen jedoch unverbindliche Auskünfte und Hinweise auf Rechtsvorschriften, informieren über die zuständigen Behörden und können bei der Vermittlung einer Vertrauensanwältin oder eines Vertrauensanwalts unterstützen.

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