Sozialleistungen innerhalb der EU

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit als Grundfreiheiten des Binnenmarkts erlauben es UnionsbürgerInnen, sich grundsätzlich in jedem Mitgliedstaat der EU frei aufzuhalten und niederzulassen. So soll gewährleistet sein, dass sich alle UnionsbürgerInnen innerhalb der Union sowie in ihrem eigenen Land frei bewegen können.

Konkretisiert wird die allgemeine Freizügigkeit durch Durchführungsbestimmungen, insbesondere durch die sogenannte Freizügigkeitsrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EG). Demnach ist das Aufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat der EU als dem jeweiligen Heimatland grundsätzlich an zwei Bedingungen geknüpft:

  • ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie
  • aufrechte Krankenversicherung. 

Damit soll „Sozialtourismus“, also der Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU zum alleinigen Zweck des Bezugs von Sozialleistungen unterbunden werden.

Ausführliche Informationen über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme sowie die Anspruchsvoraussetzungen bietet Ihnen die Website der Europäischen Kommission.