Gerichtsinterne Mediation in Rheinland-Pfalz

Auf der Grundlage eines landesweiten Konzepts habe die rheinland-pfälzische Justiz Anfang 2009 begonnen, in allen Gerichtsbarkeiten und möglichst an allen Gerichtsstandorten eine gerichtsinterne Mediation anzubieten. Gerichtsinterne Mediation wird zwischenzeitlich bei den ordentlichen Gerichten und auch bei allen Fachgerichtsbarkeiten angeboten; insgesamt bei gut 2/3 aller Gerichte in Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz wird bei allen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und bei vier von insgesamt fünf Sozialgerichten die Durchführung der gerichtsinternen Mediation angeboten. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also den Amtsgerichten, den Landgerichten und den Oberlandesgerichten, kommt die gerichtsinterne Mediation derzeit bereits bei 37 von insgesamt 56 Gerichten zum Einsatz. Auch das Finanzgericht und die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit können seit einiger Zeit in geeigneten Fällen eine gerichtsinterne Mediation durchführen.

Gerichtsinterne Mediation in Rheinland-Pfalz

Die rheinland-pfälzische Justiz hat damit in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren immer stärker Formen der Mediation aufgenommen. Das gilt für alle Gerichtsbarkeiten, für alle Arten von Verfahren, auch für die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und die Strafverfahren. Nach Erhebung einer Klage kann an diesen Gerichten zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens eine Abgabe an eine Mediationsrichterin bzw. einen Mediationsrichter erfolgen, und das auch dann noch, wenn bereits eine erstinstanzliche Entscheidung ergangen und hiergegen Rechtsmittel eingelegt worden ist.

Hierzu sind derzeit etwa 120 ausgebildete Mediationsrichterinnen und Mediationsrichter in der rheinland-pfälzischen Justiz tätig.