Das Landgericht Mannheim hat den Wettermoderator Jörg Kachelmann freigesprochen. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch. Im Publikum gab es spontanen Applaus und Jubel.

Eine Ex-Freundin hatte den 52-Jährigen beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Fernsehmoderator gefordert. In dem Prozess hatte Aussage gegen Aussage gestanden.

Bei dem Urteil handelt es sich um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse, weil im Prozess Aussage gegen Aussage stand und die Indizien gegen den Angeklagten nicht ausreichten.

Mit dem Urteil geht nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende. Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und saß 132 Tage lang in Untersuchungshaft. Der von großem Medienrummel begleitete Prozess dauerte fast neun Monate lang.

Kachelmann hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt. Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. "Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses – dass es auf die Gesamtschau ankommt." Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.

Nach dem, was sich aus dem öffentlichen Teil der Verhandlung schließen ließ, war die Spurenlage nicht eindeutig. Mit ihrer Forderung von vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe blieb die Anklage unter der eigentlich für schwere Vergewaltigungen vorgesehenen Mindeststrafe von fünf Jahren. Das begründete sie mit der Belastung Kachelmanns durch die kontroverse und oft in Details gehende öffentliche Berichterstattung über das Verfahren.