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Schulddiskurs 1945-1955 : "Verantwortung"
 
Schulddiskurs 1945–55
Verantwortung
Gesamtverantwortung · Hauptverantwortung · Mitverantwortung · mitverantwortlich · Mitverantwortlichkeit · verantwortlich · Verantwortlichkeit
Nichttäterdiskurs

Die Diskursgemeinschaft der Nichttäter ist besorgt um die Belegung der deutschen Zeitgenossen mit dem Kollektivschuldvorwurf der Welt, den sie zurückweist (Kollektivschuld). Gleichzeitig erkennt sie eine kollektive Verantwortung der Deutschen an, woraus sie die Verpflichtung zur Haftung aller Staatsbürger für die Folgen staatlicher Handlungen und zur Wiedergutmachung ableitet. Haften/Haftung (s. Ebbinghaus 1945a, S. 155f.) und Wiedergutmachung (s. Deiters 1945, S. 9; Eckert 1946, S. 64f.; Pieck 1949, S. 301) bezeichnen daher die Bereitschaft der Diskursgemeinschaft, die Konsequenzen aus der Übernahme von Verantwortung zu tragen. Um Einsicht in eine moralische Schuld der Deutschen auszudrücken, manifestiert also die Diskursgemeinschaft unter dem Zeichen der Leitvokabeln Verantwortung, Haftung und Wiedergutmachung ihre Erkenntnis über die moralisch schuldigen und damit verantwortlichen Deutschen, und Verantwortung, Haftung und Wiedergutmachung bilden so ein semantisches Bedingungsgefüge.

Im Bedeutungsnetz des Schuldbegriffs stellen Verantwortung, Haftung, Wiedergutmachung darüber hinaus eine semantische Beziehung zu Reinigung (s. Rothfels 1949, S. 35), Katharsis und Gesundung her insofern, als Verantwortung, Haftung und Wiedergutmachung gleichsam als Bezeichnungen für den Nachweis vollzogener Reinigung, Katharsis und Genesung im Sinn von innerer Umkehr interpretiert werden (s. Röpke 1948, S. 114). Sie sind zudem begriffliche Konstituenten von Sühne.

Unabhängig davon, dass Schuld und Verantwortung gelegentlich synonym verwendet werden (s. KPD 1945, S. 15f.; Meinecke 1946, S. 36; Synode 1948, S. 544; Wittram 1949, S. 81), ermöglichen die Anonymisierung und Entpersönlichung, welche der Gebrauch des Abstraktums Verantwortung erlaubt, den Diskursbeteiligten vor allem, zwischen Schuld, besonders Kollektiv- bzw. Gesamtschuld, und Verantwortung zu unterscheiden: objektive juristische Schuld und soziologische Mitverantwortlichkeit; die völkerrechtliche Verantwortung ist nicht gleichbedeutend mit einer Kollektivschuld (s. Windisch 1946, S. 91f.; Kogon 1947c, S. 255; Geiler 1947, S. 210; Pechel 1947, S. 13). Damit wird ein Schuldbegriff konstituiert, der das Bekenntnis einer moralischen Schuld zulässt. Kriminelle Schuld entsteht beim Einzelnen und durch eine individuelle Tat, Verantwortung hingegen referiert auf ein Kollektiv (s. Deiters 1945, S. 9; Windisch 1946, S. 91f.) und entlastet den Einzelnen (zu dieser kollektivistischen Auffassung von Verantwortung und ihrem Gegenstück, der reduktionistischen Position, vgl. HWbPh 2001 XI, S. 571ff.). Während Kollektivschuld abgewehrt wird, zieht man mit dem Gebrauch der Kategorie Verantwortung also die Grenze zwischen den verbrecherischen, aktiv Schuldigen (die man als wahrhaft, wirklich Schuldige ausgewiesen hat, Schuld) und den moralisch Schuldigen, die für die Folgen des schuldhaften Handelns der wirklich Schuldigen einzustehen haben (s. Röpke 1948, S. 68). In der Leitvokabel Verantwortung verdichten sich also drei Aspekte des Schulddiskurses: Zurückweisung einer deutschen Kollektivschuld, Identifizierung der kriminellen wirklich Schuldigen (Schuld), Erkennen einer moralischen deutschen Schuld.

Wer in diesem Sinn Verantwortung, insbesondere in der (häufig auch deontisch markierten) Formel (wir müssen die) Verantwortung auf uns nehmen/übernehmen im Sinne von '(wir müssen) für das Geschehene einstehen' gebraucht, lässt zudem darauf schließen, dass er - im Gegensatz zu demjenigen, der, wie die wirklich Schuldigen, verantwortlich gemacht, der zur Verantwortung gezogen wird (s. Pieck 1947, S. 123; FDP 1949, S. 284) - aus eigenem Entschluss die Folgen von nicht von ihm begangenen Taten trägt. Verantwortung auf sich nehmen/übernehmen ist damit nicht gleichbedeutend mit Schuld haben und referiert gerade nicht auf die Täter der Verbrechen. Dieser Gebrauch der Formel lässt auf ein Bewusstsein für diejenige Schuldkategorie schließen, die Karl Jaspers "politische Schuld" nennt (s. Jaspers 1946, S. 136). Jaspers' Anliegen ist einerseits Anerkennung "kollektiver Verantwortung" und daher "Haftung aller Staatsbürger für die Folgen staatlicher Handlungen", andererseits Ablehnung von krimineller und moralischer Schuld "jedes einzelnen Staatsbürgers in bezug auf Verbrechen, die im Namen des Staates begangen wurden". (Jaspers 1946, S. 137) Verantwortung wird also im Sinn der völkerrechtlich festgeschriebenen Kategorie verwendet, die ausdrücklich Kollektivschuld ausschließt (s. Geiler 1947, S. 210).

Vgl. zur Ablösung der besonders im 19. Jahrhundert gebräuchlichen Begriffsalternative Pflicht durch Verantwortung seit dem Ersten Weltkrieg HWbPh 2001 XI, S. 569

Belege (31)
 
in jedem deutschen Menschen [müssen] das Bewußtsein und die Scham brennen, daß das deutsche Volk einen bedeutenden Teil Mitschuld und Mitverantwortung für den Krieg und seine Folgen trägt. Nicht nur Hitler ist schuld an den Verbrechen, die an der Menschheit begangen wurden! Ihr Teil Schuld tragen auch die zehn Millionen Deutsche, die 1932 bei freien Wahlen für Hitler stimmten, obwohl wir Kommunisten warnten: "Wer Hitler wählt, der wählt den Krieg!" Ihr Teil Schuld tragen alle jene deutschen Männer und Frauen, die willenlos und widerstandslos zusahen, wie Hitler die Macht an sich riß, wie er alle demokratischen Organisationen, vor allem die Arbeiterorganisationen, zerschlug und die besten Deutschen einsperren, martern und köpfen ließ. Schuld tragen alle jene Deutschen, die in der Aufrüstung die "Größe Deutschlands" sahen und im wilden Militarismus, im Marschieren und Exerzieren das allein seligmachende Heil der Nation erblickten. Unser Unglück war, daß Millionen und aber Millionen Deutsche der Nazidemagogie verfielen, daß das Gift der tierischen Rassenlehre, des "Kampfes um Lebensraum" den Organismus des Volkes verseuchen konnte. Unser Unglück war, daß breite Bevölkerungsschichten das elementare Gefühl für Anstand und Gerechtigkeit verloren und Hitler folgten, als er ihnen einen gutgedeckten Mittags- und Abendbrottisch auf Kosten anderer Völker durch Krieg und Raub versprach. (KPD 1945, S. 15f.)
 
Erkenntnis von der Mitschuld des deutschen Volkes an den Untaten des Hitlerregimes, von der Verantwortung für die Tilgung dieser Schuld. (Dahlem 1945, S. 257)
 
Die Mitverantwortung unseres Volkes besteht darin, daß es sich leichtgläubig betrügen ließ, daß der alte preußische Geist der Untertänigkeit und des Kadavergehorsams große Massen beherrschte, so daß diese Massen den Befehlen einer Bande von Kriegsverbrechern gehorchten. (Ulbricht 1945b, S. 428f.)
 
Man empfindet einen geradezu körperlichen Ekel, wenn man sieht, wie Vertreter dieser Kreise, die von dem Gefühl ihrer historischen Schuld einfach zerquetscht sein müßten, sich für ihre armselige Person vor der Verantwortung zu drücken versuchen. Was soll man z. B. dazu sagen, wenn der amerikanische Rundfunk berichtet, daß ein Generaldirektor der Krupp-Werke jede Verantwortung für sich und sein Unternehmen ablehnte. Oder wenn der neben Hitler unheilvollste Deutsche, der Herr von Papen, bei seiner Verhaftung fragte: "Was wollen Sie von mir altem Mann?" (Schumacher 1945c, S. 212f.)
 
Es war Deutschland selbst, das durch seine Regierung die Welt ins Unglück gestürzt hat, und deshalb muß jeder Deutsche für dieses Unrecht und die damit verbundene Schande mit einstehen. .. Ich möchte die Pflicht zu solchem aus der Staatsgemeinschaft selber folgendem Einstehen aller für das Ganze die staatsbürgerliche oder politische Verantwortung der Deutschen nennen, und wenn mit der Verkündigung der allgemeinen Verantwortung aller Deutschen nur diese Gesamthaftung gemeint sein soll, so kann darüber, wie ich denke, kein Zweifel bestehen. (Ebbinghaus 1945a, S. 155f.)
 
ihr [habt] euch mit der Verantwortung für dieses Böse beladen (Ebbinghaus 1945a, S. 158)
 
am Ende wird jeder Deutsche sich prüfen müssen, ob er immer und in allen Lagen so gewissenhaft und so stark gewesen ist, wie er hätte sein können und sein sollen, und ob er also nicht mitverantwortlich ist für die Existenz und Beharrlichkeit des Systems. (Ebbinghaus 1945b, S. 36)
 
Die Frage ist heute gestellt worden und wird immer wieder aufgeworfen werden, ob es denn nicht nur unsere Regierenden waren, die daran schuld tragen, und mit ihnen ihre Anhänger, und ob es nicht genügen wäre, sie zur Rechenschaft zu ziehen. Es ist aber von vornherein unwahrscheinlich, daß eine solche reinliche Trennung der Verantwortung zwischen einer Regierung und dem Volk, aus dem sie hervorgegangen ist und das ihr jahrelang gefolgt ist, durchgeführt werden kann. (Deiters 1945, S. 8f.)
 
Daß wir für die Politik, die zwölf Jahre in unserem Namen geführt worden ist, politisch und juristisch verantwortlich sind, ist eine Selbstverständlichkeit. Diese Haftung ergibt sich einfach aus dem Fortbestand des deutschen Volkes als einer geschlossenen Masse auf dem größten Teil ihres alten Bodens. Aber gerade weil wir ein Volk bleiben wollen, müssen wir auch die moralische Verantwortlichkeit auf uns nehmen. .. weil wir .. ein Ganzes bleiben [wollen], ein Volk, darum müssen wir solidarisch die Verantwortung auf uns nehmen für das, was in unserem Namen an unerhörten Freveln verübt worden ist. Wir müssen aus eigenem Entschluß versuchen wiedergutzumachen, was möglich ist, und unsere ganze Kraft dafür einsetzen, daß durch Menschen unserer Sprache und unseres Blutes nie wieder dergleichen geschieht. (Deiters 1945, S. 9)
 
Politische Schuld: Sie besteht in den Handlungen der Staatsmänner und in der Staatsbürgerschaft eines Staates, infolge derer ich die Folgen der Handlungen dieses Staates tragen muß, dessen Gewalt ich unterstellt bin, und durch dessen Ordnung ich mein Dasein habe. Es ist jedes Menschen Mitverantwortung, wie er regiert wird. (Jaspers 1946, S. 136)
 
innerhalb des deutschen Volkes [tragen] die Hauptschuld am Hitlerismus die Monopolherren und die Junker als seine Auftraggeber - und dann jene Bürger, die sich seit Bismarcks und Wilhelms Zeiten von jeder Hurrapolitik mißleiten ließen. .. dennoch [fällt] auch den deutschen Hitlergegnern ihr Teil der Verantwortung zu für die Kapitulation ihres Volkes vor Hitler im Jahre 1933. Gerade weil die Hitlergegner damals so stark waren, ist ihre Mitverantwortung so groß und so bedeutsam mit ihren Lehren für die Zukunft. (Abusch 1946, S. 256f.)
 
Man kann .. nicht von der Verantwortung der Deutschen sprechen, ohne die Rolle ihrer nahen Umwelt wenigstens zu streifen. Die Vorherrschaft einer reaktionär-kapitalistischen Interessenpolitik in England und Frankreich, den Siegerländern des ersten Weltkrieges, half die deutsche Reaktion nach 1918 zu galvanisieren. Die europäischen Westmächte sahen in der jungen Sowjetrepublik im Osten den Feind, gegen den sie ein Bollwerk in Gestalt der deutschen Republik zu schaffen glaubten. Diese Politik machte die Welt reif, einen Hitler zum räuberischen Beherrscher Europas aufsteigen zu lassen. Aber die Hilfe und die Sympathie internationaler Kartellherren und Münchener Politiker für Hitlers faschistisches "Experiment" in Deutschland können in keiner Weise die Hauptverantwortung der Deutschen dafür abschwächen, daß sie in Deutschland eine Regierung notorischer Verbrecher sich etablieren ließen und ihr folgten. (Abusch 1946, S. 260)
 
Die Mitverantwortung und Schuld des deutschen Bürgertums an allem, was die Katastrophen und insbesondere das Emporkommen des Nationalsozialismus vorbereitet hat, ist nicht gering. (Meinecke 1946, S. 36)
 
Die eigentliche Befreiung, die uns wieder Hoffnung geben mag für die Zukunft, die Befreiung zur persönlichen Verantwortung, kann uns kein Befreier geben, der von draußen kommt, das muß bei uns selber geschehen. Der Weg ins Freie ist eine ganz persönliche Frage an jeden unter uns: Wie komme ich wieder dahin, daß echte Verantwortung mein Leben regiert? (Niemöller 1946, S. 26)
 
Unabänderlich bestehen die schicksalhaften Ungerechtigkeiten, denen jedes Kollektivwesen ausgesetzt ist. .. somit zahlen wir alle. Das Leben denkt nicht juristisch. Unterscheiden wir also zwischen zwei gänzlich verschiedenen Tatbeständen: der objektiven, juristischen Schuld (und sei es aus Fahrlässigkeit) und der soziologischen Mitverantwortlichkeit aus Disposition oder dank der bloßen Zugehörigkeit zu einem Kollektivum. (Windisch 1946, S. 91f.)
 
Verantwortung und Wiedergutmachung moralischer und materieller Werte, die vom ganzen Volke zu tragen sind und getragen werden (Eckert 1946, S. 64f.)
 
Auch die Verantwortung gehört zur Gerechtigkeit, nicht nur die Schuld. (Kogon 1947c, S. 255)
 
Wir haben völkerrechtlich die Verantwortung des deutschen Volkes für die von dem Nazisystem begangenen Verbrechen anzuerkennen. Dabei ist diese völkerrechtliche Verantwortung aber keineswegs gleichbedeutend mit einer Kollektivschuld des deutschen Volkes oder gar mit einer kriminellen Schuld jedes einzelnen Deutschen. Indem das Militärtribunal in Nürnberg sogar Männer wie Papen und Schacht, die in den Augen des deutschen Volkes schuldig sind, freigesprochen hat, ist die Sinnlosigkeit des Versuches, alle Deutschen zu Verbrechern zu stempeln, vor aller Welt dargetan. (Geiler 1947, S. 210)
 
Dieses Buch will in keiner Weise eine Gesamtverantwortung des deutschen Volkes für die Untaten des Hitler-Regimes ablehnen, wendet sich aber mit Schärfe gegen die Behauptung der Gesamtschuld des deutschen Volkes. (Pechel 1947, S. 13)
 
Viele andere werden noch vor Gericht gestellt und zur Verantwortung gezogen werden. Trotzdem ist es nur eine verhältnismäßig kleine Zahl der wahren Schuldigen an dem großen Unglück unseres Volkes. (Pieck 1947, S. 123)
 
Wer schuldhaft gehandelt hat, ist zu bestrafen; wer fahrlässig gehandelt hat, ist für den Schaden verantwortlich und muß unter Umständen bestraft werden; wer sich geirrt hat und die Konsequenzen daraus zieht, wird freiwillig tun, was in seiner Kraft liegt, um zur Wiedergutmachung beizutragen. (Kogon 1947b, S. 250)
 
es [ist] für denjenigen, der sich nicht einfach ins Maquis zurückzieht, fast unmöglich, nicht in vielfältige Beziehungen zu den Machthabern zu treten, die zunächst durchaus neutral erscheinen, sich aber dann doch auf die Dauer als ebensoviele Fäden erweisen, mit denen der einzelne in die Mitverantwortung verstrickt wird. .. schließlich war es gerade die teuflische Methode der Nationalsozialisten, möglichst viele durch erpreßte Eingliederung in den Apparat zu korrumpieren. (Röpke 1948, S. 62)
 
man [kann] unter einem totalitären Regime mitschuldig werden, ohne dieselbe Verantwortung wie seine Führer zu tragen. (Röpke 1948, S. 68)
 
[Der Deutsche ist] zu irgendeinem Teile moralischpsychologisch verantwortlicher Mitträger einer verhängnisvollen politischen Entwicklung .. zu irgendeinem Teil wirklich mitverantwortlich. (Röpke 1948, S. 113f.)
 
die innere Umkehr .. Natürlich ist sie nicht möglich ohne das Bewußtsein jedes einzelnen Deutschen, zu irgendeinem Teile wirklich mitverantwortlich zu sein. .. Wenn es sich .. um die konkrete individuelle Verantwortung handelt, so wird sich ergeben, daß die Anteile der einzelnen Deutschen sehr verschieden sind. (Röpke 1948, S. 114)
 
Wir empfinden es als tief beschämend, daß der umfassendste und grausamste Versuch zur gewaltsamen Ausrottung des Judentums, den die Weltgeschichte kennt, im Namen des deutschen Volkes unternommen worden ist. Millionen Juden, Männer, Frauen und Kinder, ein Drittel des gesamten Volksbestandes, wurden von uns vernichtet. Es bedarf keines Wortes darüber, daß dies den christlichen Grundsätzen der Gerechtigkeit, Duldung und Nächstenliebe im tiefsten widerspricht. Es wäre aber zu billig, die Verantwortung dafür auf die damaligen Machthaber, an denen Gottes Gericht sich erfüllt hat, abzuschieben. Sofern der Rassenhaß unter uns gehegt oder doch ohne ernstlichen Widerstand geduldet worden ist, sind wir mitschuldig geworden. Auch unsere sächsische Kirche hat zur Verfolgung der Juden, selbst der christlichen, beigetragen. (Synode 1948, S. 544)
 
Man bildete "nationale Fronten" gegen die eigene Regierung, weil man blind und ungeduldig war. Diese Blindheit und Ungeduld hängt zum Teil mit der großen Wirtschaftskrise zusammen, die 1928-1933 alle Welt heimsuchte und unsere Arbeitslosenziffern unheimlich ansteigen ließ. Gleichwohl bedeutete sie eine verhängnisvolle Verdrängung und Überwältigung ruhiger Staatsvernunft durch die Leidenschaft; an diesem Punkt liegt die eigentliche Verantwortung des deutschen Volkes für sein späteres Schicksal. (Ritter 1948, S. 198)
 
Der persönlichen Verantwortung in Begehung oder Unterlassung bewußt zu sein und vor der eigenen Haustür zu kehren, ist in der Tat ein notwendiger Bestandteil jeder gründlichen Reinigungsaktion. (Rothfels 1949, S. 35)
 
Als Angehörige unserer Völker geraten wir in Schuld und werden wir heimgesucht. Als Deutsche z. B. können wir an der Verantwortung für das Geschehene nicht vorüber. Ueberall wo Deutsche gehaßt, verachtet und verfolgt werden, trifft es sie als Angehörige eines Volkes. (Wittram 1949, S. 81)
 
Die sogenannte Entnazifizierung hat .. Millionen Menschen guten Willens dem neuen demokratischen Staat entfremdet, weil sie nicht darauf beschränkt war, die wirklich Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen. (FDP 1949, S. 284)
 
Wir sind uns der großen Verantwortung wohl bewußt, die dem deutschen Volke durch die Duldung und Unterstützung des barbarischen Hitlerkrieges aufgeladen wurde, und wir sind uns auch der Verpflichtungen bewußt, die wir zur Wiedergutmachung gegenüber den vom Hitlerkrieg betroffenen Ländern haben. (Pieck 1949, S. 301)