Unerlaubte Hilfeleistung bei der Lohnsteuer

§ 6 Nr. 4 StBerG ist entsprechend seinem Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung und Entstehungsgeschichte eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken. Die Vorschrift kann nicht auf die Hilfeleistung in einem selbständigen Verwaltungsverfahren einer Finanzbehörde angewandt werden, und zwar selbst dann nicht,

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Telefon

Terminsgebühr – und das auf Erledigung gerichtete Telefonat

Eine Terminsgebühr fällt an, wenn der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangt eine Rechtsschutzversicherung von der beklagten Rechtsanwaltsgesellschaft die Rückzahlung einer im Wege des Vorschusses für ein Berufungsverfahren ihres Versicherungsnehmers nach

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Kalender

Elektronisches Empfangsbekenntnis – und die Dokumentation des Zustelldatums

Ein Rechtsanwalt muss Vorkehrungen dafür treffen, dass ein Zustellungsdatum, das in einem von ihm abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen ist, auch in seiner – noch in Papierform geführten – Handakte dokumentiert wird. An die Zustellung anknüpfende Fristen müssen anhand der Angaben im elektronischen Empfangsbekenntnis berechnet werden. In dem hier entschiedenen Fall

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Kalender

Rechtsmittelbegründungsfristen – und die Prüfungspflicht des Rechtsanwalts

Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen. Ein Rechtsanwalt hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere

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Bundesgerichtshof (Bibliothek)

Schriftliche Prozessvollmacht

Gemäß § 80 Satz 1 ZPO ist die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichem Vertreter erteilt, muss die Vollmachtkette lückenlos in der Form des § 80 ZPO nachgewiesen werden. Dabei muss grundsätzlich auch die behauptete Generalvollmacht eines Bevollmächtigten zu

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Bundesarbeitsgericht

Revisionsbegründung per Telefax

Gemäß § 46g Satz 1 ArbGG sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig (§ 46g Satz 3

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Kalender

Sorgfaltspflichten des Anwalts bei der Fristüberprüfung

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts möchte die Auffassung vertreten, dass ein Rechtsanwalt die ihm obliegende Sorgfaltspflicht in Fristsachen nicht verletzt, wenn er sich in Bezug auf den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränkt, sofern sich keine Zweifel an deren Richtigkeit aufdrängen. Einer zusätzlichen Prüfung,

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Oberlandesgericht Köln

Das beA des Kanzleiinhabers

Mit den nach § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO bestehenden Anforderungen an die Übermittlung eines elektronischen Dokuments hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Köln: Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall in Anspruch. Das Landgericht Köln hat

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Der Rechtsanwalt in eigener Sache – und die per Telefax eingelegte Beschwerde

Ein Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel (hier: Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers, sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts) einlegt. In dem hier vom Bundesgerichtshof

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Vollmachtsnachweis im Zivilprozess

Gemäß § 80 Satz 1 ZPO ist die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichem Vertreter erteilt, muss die Vollmachtkette lückenlos in der Form des § 80 ZPO nachgewiesen werden. Dabei muss grundsätzlich auch die behauptete Generalvollmacht eines Bevollmächtigten zu

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Blitzer

Keine entgeltliche Mandatsvermittlung

Vermittelt ein Dritter einem Rechtsanwalt den Auftrag eines Mandanten zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung und lässt er sich für die Leistung bezahlen, ist die dem zugrunde liegende Vereinbarung unwirksam. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte die Betreiberin eines Internetportals geklagt. Diese bietet über die von ihr entwickelte Software Dienstleistungen für

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Kalender

Fristsachen – und die Kontrollpflichten des Rechtsanwalts

Der Sechste Bundesarbeitsgericht des Bundesarbeitsgerichts beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen anzuschließen. Hiernach hat ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden. Dabei muss der

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Kein Fax statt des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung. Eine per Telefax eingegangene Revision ist mithin nicht in der

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Kostenfestsetzung – und die Kosten des Terminsvertreters

Mit den Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Terminsvertreters hatte sich der Bundesgerichtshof erneut zu befassen. Dem zugrunde lag ein Fall aus Würzburg. Der Kläger erhob beim Amtsgericht Würzburg Klage auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall. Im Verhandlungstermin trat für die in S. ansässigen Beklagtenvertreter eine in Würzburg ansässige Rechtsanwältin mit

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OLG Koblenz

Die vermeintlich verfrüht eingelegte Beschwerde – und die später versäumte Beschwerdefrist

Mit dem eine Wiedereinsetzung ausschließenden- Verschulden eines Rechtsanwalts, der ein vermeintlich verfrüht eingelegtes Rechtsmittel wieder zurücknimmt und dadurch die Rechtsmittelfrist versäumt, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat das Amtsgericht Alzey -Familiengericht-  die Ehe der Beteiligten geschieden, den Versorgungsausgleich durchgeführt und den

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Bundesarbeitsgericht

Prozesskostenhilfe – und die Beiordnung eines Rechtsanwalts

Im Rahmen der Prozesskostenhilfe kann nur ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, der zur Vertretung bereit ist. Dieser notwendigen Vertretungsbereitschaft umfasst auch ein späteres PKH-Überprüfungsverfahren. Gemäß § 11a Abs. 1 ArbGG gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen entsprechend. Ist eine Vertretung durch Anwälte

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Kammergericht

Aufsichtsarbeiten in der notariellen Fachprüfung – und der Bewertungsspielraums der Prüfer

Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt die Prüfertätigkeit, die sich aufgrund ihrer Komplexität weitgehend nicht durch allgemeingültige Regeln erfassen lässt, einer nur eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung. Die Eigenart dieses Bewertungsvorgangs und die dabei zu beachtenden Anforderungen des Gebots der Chancengleichheit machen es notwendig, den Prüfern einen Bewertungsspielraum zuzuerkennen, dessen Wahrnehmung nur einer eingeschränkten

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Schreibmaschine

Keine Terminsaufhebung bei selbst verursachter Mandatsniederlegung

Im Anschluss an die Mandatsniederlegung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor der mündlichen Verhandlung kann ein erheblicher Grund für eine Terminsaufhebung trotz dauerhafter Erkrankung des sich danach selbst vertretenden Klägers fehlen, wenn der Kläger die Mandatsniederlegung als Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH selbst verursacht hat. Das Finanzgericht hat in einem solchen Fall den

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OLG Koblenz

Der über das beA-Postfach des Sozius eingereichte Schriftsatz

Signiert ein Mitglied einer mandatierten Anwaltssozietät einen Schriftsatz, den ein anderes Mitglied der Anwaltssozietät verfasst und einfach elektronisch signiert hat, in qualifiziert elektronischer Form und reicht diesen Schriftsatz über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach bei Gericht ein, ist dies wirksam. Eines klarstellenden Zusatzes („für“) bei der einfachen Signatur des Schriftsatzverfassers bedarf

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OLG Hamm

Berufungsbegründung per beA – oder: der Anwalt haftet für die Ausfälle des Gerichtspostfachs

Die anwaltlichen Sorgfaltsanforderungen an die Überprüfung des ordnungsgemäßen Zugangs fristgebundener Schriftsätze bei Versendung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordern eine präzise Einweisung des für die Versendung zuständigen Personals durch den Rechtsanwalt. Diese hat sich darauf zu beziehen, wo und wie die automatische digitale Eingangsbestätigung im Sinne von § 130a

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Schreibmaschine

Die Beschwerde der Steuerberatungsgesellschaft – oder: das nicht genutzte beSt

Berufsausübungsgesellschaften nach § 3 Satz 1 Nr. 2, § 49 des Steuerberatungsgesetzes, die in das Steuerberaterverzeichnis eingetragen sind, sind gemäß § 52d Satz 1 und 2 FGO verpflichtet, seit dem 01.01.2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach zu nutzen.  Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen -damit auch

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Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Die elektronisch eingereichte Berufungsschrift – ohne Signatur

Eine Berufung ist unzulässig, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde. In dem hier vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall legte eine Rechtsanwältin für ihre Mandantin Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ein. Die

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Notarsiegel

Einsicht in die Nebenakte des Notars

Der Notar, der von der Pflicht zur Verschwiegenheit befreit worden ist, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang er einem Beteiligten Einsicht in die Nebenakte gestattet; er ist zur Gewährung der Einsicht in die Nebenakte berechtigt, aber nicht verpflichtet. Das Recht auf Einsicht beschränkt sich nach § 51

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Brandenburgisches Oberlandesgericht

Der kurzfristig vor dem Termin erkrankte Verfahrensbevollmächtigte

Ein Verfahrensbevollmächtigter, der kurzfristig und unvorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, hat alles ihm Mögliche und Zumutbare zu tun, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Verlegung oder Vertagung des Termins zu ermöglichen. Mit dieser Begründung bestätigte der Bundesgerichtshof eine Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des

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Oberlandesgericht Köln

Ersatzeinreichung wegen beA-Störung – und die Glaubhaftmachung

Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor dem Finanzgericht – und das beSt

Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet. Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen -und damit auch die Erhebung einer Anhörungsrüge-, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch

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beSt statt Fax – oder: keine Beschwerde gegen prozessleitende Verfügungen

Auf die elektronische Übermittlung einer Klageschrift gemäß § 52d FGO kann das Finanzgericht nicht aus Billigkeitsgründen verzichten. Der Hinweis des Finanzgerichts, dass die Klage gemäß § 52d FGO formfehlerhaft erhoben wurde, kann nicht mit der Beschwerde angegriffen werden. Dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Beschwerdeverfahren lag ein Fall aus Düsseldorf zugrunde: Die

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Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Berufung per beA – mit Unterschriftszeile „(Rechtsanwältin)“

Eine Berufung ist unzulässig, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde. In dem hier vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall legte eine Rechtsanwältin für ihre Mandantin Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ein. Die

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Bundesverwaltungsgericht

Die formunwirksame Einreichung eines Beschwerdeschriftsatzes

Ist bei fristgebundenen Schriftsätzen die nach § 55d Satz 1 VwGO vorgeschriebene Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, gebietet es die anwaltliche Sorgfalt, rechtzeitig von der durch § 55d Satz 3 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Dokument nach den allgemeinen Vorschriften zu übermitteln. In

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Laptop

Die als "Entwurf" gekennzeichnete Nichtzulassungsbeschwerdebegründung

Die elektronisch übermittelte Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, die auf allen Seiten in großer Schrift und deutlich erkennbar als „Entwurf“ gekennzeichnet ist, wahrt nicht die erforderliche Schriftform. Ein solcher beim Berufungsgericht (§ 133 Abs. 3 Satz 2 VwGO) aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach eingegangene mit „Entwurf“ gekennzeichnete

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Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Berufung – und die fehlende Namenswiedergabe am Schriftsatzende

Eine Berufung ist unzulässig, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde. In dem hier vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall legte eine Rechtsanwältin für ihre Mandantin Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ein. Die Berufungsschrift

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Videokonferenz

Die Videoverhandlung vor dem Finanzgericht – und das Equipment des Bevollmächtigten

Der Anspruch auf die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts ist verletzt, wenn nicht alle zur Entscheidung berufenen Richter während der „Videokonferenz“ für die lediglich „zugeschalteten“ Beteiligten sichtbar sind. Die gerichtsseitige Verantwortlichkeit für die Durchführung der Videoverhandlung betrifft nicht die technische Ausstattung der Beteiligten. Die Beteiligten müssen selbst dafür sorgen, dass sie

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Bundesfinanzhof (BFH)

Streitwert in "Goldfinger"-Fällen

Mit der Streitwertbemessung in einem Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit einer Feststellung im Sinne des § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO (negativer Progressionsvorbehalt) in einem „Goldfinger-Fall“ hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen: Der Bundesfinanzhof hat dabei die Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren ausgehend von einem Streitwert von 30 Mio. €

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Unterschrift

Einfache Signatur eines Schriftsatzes

Für die einfache Signatur eines Schriftsatzes gemäß § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO genügt es, wenn am Ende des Schriftsatzes der Name des Verfassers maschinenschriftlich wiedergegeben ist. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) in Verbindung mit § 130a Abs. 2 Satz 2 ZPO

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main- Eingangsbereich

Gutachterliche Äußerungen über einen DFB-Schiedsrichter

Schlussfolgerungen und Ergebnisse in einem privaten Gutachten unterfallen grundsätzlich dem sog. Sachverständigenprivileg und sind damit als Werturteil einzuordnen. Mit dieser Begründung hat aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Klage eines ehemaligen DFB-Schiedsrichters zurückgewiesen, der sich gegen Aussagen des beklagten Rechtsanwalts über ihn in einem im Auftrag des Deutschen Fußballbundes

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Kalender

Fristenkontrolle in der Anwaltskanzlei – und die Korrektur einer Rechtsmittelbegründungsfrist

Überträgt ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen einer Kanzleikraft, muss er durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder durch konkrete Einzelanweisung sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Bei notwendiger Korrektur einer Rechtsmittelbegründungsfrist muss eine mündliche Einzelanweisung klar und präzise beinhalten, dass die Frist sofort und vor allen anderen Aufgaben

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Klausur

Steuerberaterprüfung – und die Rüge der unpräzisen Aufgabenstellung

Prüfungsentscheidungen können gerichtlich nur beschränkt überprüft werden. Prüferische Bewertungen sind von den Erfahrungen und Wertvorstellungen des einzelnen Prüfers abhängig und damit unvertretbare höchstpersönliche Urteile. Das Gericht kann daher nur prüfen, ob die Prüfungsentscheidung an fachlichen Beurteilungsmängeln leidet, ob die Prüfer den prüferischen Bewertungsspielraum überschritten haben und ob die für die

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Bundesfinanzhof

Die Klausuren in der Steuerberaterprüfung – und der Anonymitätsgrundsatz

 § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ist mit höherrangigem (Verfassungs-)Recht vereinbar. Insbesondere gebietet der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminierung aus verfassungsrechtlichen Gründen kein anonymisiertes Kennzahlensystem für die Durchführung der schriftlichen Steuerberaterprüfung. Damit

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