Cristo Redentor (Rio de Janeiro)

Der in Brasilien tätige Priester – und der deutsche Lohnsteuerabzug

Eine inländische öffentliche Kasse ist die Kasse einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie jede Kasse, die einer Institution angehört, die der Dienstaufsicht und der Prüfung ihres Finanzgebarens durch die öffentliche Hand unterliegt. Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse im Sinne von § 49 Abs.

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Frankfurt Skyline

Erträge aus ausländischen thesaurierenden "schwarzen" Fonds – und die Pauschalbesteuerung

§ 6 Abs. 2 des Investmentsteuergesetzes (InvStG 2004) ist auch auf thesaurierende intransparente (Dach-)Fonds anzuwenden. In diesem Fall muss der Steuerpflichtige insbesondere die ausschüttungsgleichen Erträge des Fonds erklären und nachweisen. Sie sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln.  Hat das Finanzgericht die vom Steuerpflichtigen nicht beigebrachten Angaben durch Auswertung der Rechenschaftsberichte

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500 €-Scheine

Kapitalüberlassungen an die italienische Tochtergesellschaft – und die Einkünftekorrektur

Mit der Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen: Dem zugrunde lag der Fall einer inländischen oHG, an der ausschließlich juristische Personen beteiligt waren. Sie war in den Streitjahren 2002 und 2004 Alleingesellschafterin der

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Norwegen

Die in Norwegen bezogene deutsche Rente – und die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

§ 1 Abs. 3 Satz 3 EStG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass nur solche inländischen Einkünfte als nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte gelten, bei denen das deutsche Besteuerungsrecht nach konkreter Berechnung im Einzelfall der Höhe nach beschränkt wurde. Vielmehr bezieht sich die Regelung auf eine abstrakte Beschränkung des

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Vater mit Kind

Die durch ein DBA freigestellten ausländischen Einkünfte – und der Kinderfreibetrag

Es ist weder verfassungsrechtlich noch unionsrechtlich geboten, die steuerliche Auswirkung der Kinderfreibeträge in dem Umfang herzustellen, der sich bei Steuerpflicht der ausländischen Einkünfte ergäbe. Gegenstand der Rüge der Steuerpflichtigen im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist die Höhe der Entlastungswirkung der Berücksichtigung von Abzugsbeträgen des Familienleistungsausgleichs; die finanzielle Auswirkung wäre

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Geldrechner

Die durch ein DBA freigestellten ausländischen Einkünfte – Progressionsvorbehalt und Übermaßbesteuerung

Bei unter Progressionsvorbehalt abkommensrechtlich steuerfrei gestellten ausländischen Einkünften liegt auch dann keine unzulässige Übermaßbesteuerung der ausländischen Einkünfte vor, wenn bei Zusammenrechnung der Auslandssteuer und der inländischen Steuererhöhung aufgrund des Progressionsvorbehaltes rechnerisch eine Steuerbelastung der ausländischen Einkünfte von mehr als 49 % entsteht. Die abkommensrechtlich zugelassene Einbeziehung der ausländischen Einkünfte bei

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Eiffelturm

Grenzüberschreitende Verlustverrechnung – und die Verlusttragung durch die deutsche Muttergesellschaft

Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die „Organschaft“ zuvor in dem Sinne faktisch „gelebt“ worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen tatsächlich getragen worden sind. Nach § 14 Abs.

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Wien

Wegzugsbesteuerung – und die nach dem Wegzug eingetretene Wertminderung der Anteile

Eine Korrektur der Veranlagung des Wegzugsjahres (unter Neuberechnung des fiktiven Veräußerungsgewinns im Wegzugszeitpunkt), weil die nach dem Wegzug eingetretene Wertminderung der Anteile „bei der Einkommensbesteuerung durch den Zuzugsstaat nicht berücksichtigt“ wurde, setzt nicht voraus, dass der dort nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtete Steuerpflichtige die Berücksichtigung der Wertminderung im Zuzugsstaat

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Schweden

Schwedisch-deutsche Schenkungen

Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden

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Freiheitsstatue

Anrechnung ausländischer Einkommensteuer

Höchstbetrag für die Anrechnung einer ausländischen Steuer auf die inländische Steuer nach § 34c EStG ist die festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer; dabei gilt eine zeitliche und sachliche Begrenzung, sodass nur die Steuer anrechenbar ist, die auf die im Veranlagungszeitraum bezogenen und in die inländische Veranlagung als „ausländische Einkünfte“ i.S.

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Geld

Die freiberufliche Tätigkeit in den Niederlanden – und die Vorsorgeaufwendungen

Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes gilt aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) auch für Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in den Niederlanden ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit stehen. Dieser Entscheidung des

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Flugzeug

Der Spind als inländische Betriebsstätte

Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Annahme einer Betriebsstätte gemäß § 12 Satz 1 der Abgabenordnung eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche voraus, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat. Es geht

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Anrechnung ausländischer Einkommensteuer

Höchstbetrag für die Anrechnung einer ausländischen Steuer auf die inländische Steuer nach § 34c EStG ist die festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer; dabei gilt eine zeitliche und sachliche Begrenzung, so dass nur die Steuer anrechenbar ist, die auf die im Veranlagungszeitraum bezogenen und in die inländische Veranlagung als „ausländische Einkünfte“

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London UK

Finale ausländische Betriebsstättenverluste

In Deutschland ansässige Unternehmen dürfen Verluste aus einer im EU-Ausland belegenen Niederlassung nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnen, wenn nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für die ausländischen Einkünfte kein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Das gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Verluste im Ausland

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Bundesfinanzhof (BFH)

Ansässigkeitswechsel – und die Besteuerung von Stock Options

Werden einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Stock Options gewährt, fließen die daraus resultierenden geldwerten Vorteile erst zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zu. Die geldwerten Vorteile aus der Ausübung der Stock Options werden -ungeachtet der Besteuerung zum Zeitpunkt der Optionsausübung- zeitraumbezogen gewährt und sind deshalb anteilig dem Erdienenszeitraum zuzuordnen.

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Wegzugsbesteuerung – und die Wertpapierleihe

Die Rechtsfrage, ob die Vereinbarung einer sog. Wertpapierleihe über den Wertpapierbesitz die sog. Wegzugsbesteuerung im Augenblick der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht des Verleihers hindert, bleibt unbeantwortet, wenn sich aus den vertraglichen Regelungen ergibt, dass der Übertragungszeitpunkt dem Umzugszeitpunkt nachfolgt. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört gemäß § 17 Abs. 1

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Vasen

Ausländische Quellensteuer – und die Höhe ihrer Anrechnung

Die im Rahmen der Ermittlung der Höhe der anzurechnenden ausländischen Quellensteuern maßgebende Regelung des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG enthält mit der Bezugnahme auf die „diesen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen“ einen spezifischen Veranlassungsbezug, der den Abzug von Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht begrenzt. Dies entschied

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Finanzgericht Münster

Passive Entstrickung – durch die Änderung eines Doppelbesteuerungsabkommens

Die Änderung eines DBA kann nach Ansicht des Finanzgerichts Münster nicht zur Verwirklichung des Entstrickungstatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führen (sog. passive Entstrickung). Dieser Entscheidung des Finanzgerichts Münster lag die Klage einer im Inland ansässige Kommanditgesellschaft zugrunde, deren beide Kommanditisten zugleich an einer spanischen Kapitalgesellschaft (S.L.)

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Monopoly

Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg – bei doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften

Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte eine GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland geklagt, deren Unternehmensgegenstand die

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Sattelschlepper

Der grenzüberschreitend tätige Berufskraftfahrer – und das Besteuerungsrecht für Arbeitslohn

Das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn eines in Deutschland wohnenden, bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigten Berufskraftfahrers steht nach Art. 10 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 den Niederlanden zu, wenn er mit seinem Fahrzeug in den Niederlanden unterwegs gewesen ist (Grundprinzip der Besteuerung im Tätigkeitsstaat). Für Tage, an denen der Berufskraftfahrer sowohl in

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Kloster Gelati (Georgien)

Die nichtexistente ausländische Betriebsstätte

Hat der Steuerpflichtige steuerfreie ausländische Betriebsstätteneinkünfte erklärt und sich während der Außenprüfung weiterhin auf die Existenz einer ausländischen Betriebsstätte berufen, steht der Festsetzung eines Zuschlags nach § 162 Abs. 4 AO aufgrund Unterlassens der Vorlage der angeforderten Verrechnungspreisdokumentation nicht entgegen, dass die Außenprüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, die Existenz

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die unentgeltliche Anteilsübertragung auf einen beschränkt Steuerpflichtigen – und das nationale Besteuerungsrecht

§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass durch die unentgeltliche Anteilsübertragung auf den beschränkt Steuerpflichtigen das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte

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Freiheitsstatue

Wegzugsbesteuerung – bei unentgeltlichen Anteilsübertragungen ins Ausland

Die Vorschrift zur „Wegzugsbesteuerung“ bei unentgeltlichen Anteilsübertragungen auf im Ausland ansässige beschränkt Steuerpflichtige ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste.  In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall übertrug ein Vater auf seinen

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Ungarisches Parlament

Beschränkte Steuerpflicht – und die Verpflichtung zum Steuerabzug bei zeitlich unbegrenzter Know-How-Überlassung

Die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger kann zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG führen. Dabei setzt das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Nutzung des Know-how im Inland nicht voraus, dass das Know-how den vereinbarten Umfang und/oder die vereinbarte Qualität hatte, um

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Doppelbesteuerungsabkommen – und die Kapitalertragsteuer in Altfällen

§ 50d Abs. 3 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 02.06.2021 ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Insoweit ist jeweils eine Günstigerprüfung durchzuführen, bei der zunächst die Voraussetzungen der jeweils ursprünglich einschlägigen Altfassung und -wenn diese zum Ausschluss der Entlastung führt- sodann die Voraussetzungen der Neufassung des § 50d Abs. 3

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Bundeszentralamt für Steuern (Bonn)

Das Bundeszentralamt für Steuern – und der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten. Dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs lag der Fall einer im Ausland registrierten Handelsgesellschaft zugrunde, bei der das zuständige Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung für die Jahre 2006 bis 2012 eine Fahndungsprüfung durchführte, die zu geänderten

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Luxembourg

Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen – bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der EU

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV gebietet es; vom Ausschluss des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 EStG auch dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige im ehemaligen Beschäftigungsstaat keine -wie von Buchst. a der Vorschrift vorausgesetzt- Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, sondern eine vom Bestehen

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Luxemburg (Stadt)

Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen – bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU

Für die Frage, ob der Beschäftigungsstaat nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. c EStG „keinerlei“ steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung dort bezogener Einnahmen zulässt, sind die einzelnen Sparten der Vorsorgeaufwendungen getrennt zu beurteilen. So beurteilte der Bundesfinanzhof auch in dem hier

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Mostar-Brücke

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Jugoslawien – und die Organisation der Vereinten Arbeit

Der in Art. 8 und Art. 14 Abs. 3 DBA-Jugoslawien verwendete Begriff der „Organisation der Vereinten Arbeit“ erfasst auch diejenigen juristischen Personen, die insgesamt an deren Stelle getreten sind. Das sind zunächst die nach Maßgabe des jugoslawischen Gesellschaftsrechts zwingend bis zum 31.12.1991 hinsichtlich ihrer Rechtsform angepassten (ehemaligen) Organisationen der Vereinten

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Luxembourg

Einkünfte aus einer atypisch stillen Beteiligung an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft – und der Progressionsvorbehalt

Zur Frage, ob ein „Wahlrecht“ zur Überschussrechnung eines an einer bilanzierenden ausländischen Kapitalgesellschaft atypisch still Beteiligten (sog. „Goldfinger-Modell“) besteht, liegt keine Divergenz der Rechtsprechung des I. Senats zur Rechtsprechung des IV. Senats des Bundesfinanzhofs vor. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist strittig, ob im Rahmen der Anwendung des

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Frankfurt Skyline

Doppelbesteuerungsabkommen und die Kapitalertragsteuerentlastung in Mäanderstrukturen

Es ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt, dass § 50d Abs. 3 EStG auch bei Vorliegen einer sog. Mäanderstruktur unionsrechtswidrig und deshalb in Form der Eröffnung der Möglichkeit des Gegenbeweises über einen fehlenden Regelungsmissbrauch im Einzelfall geltungserhaltend zu reduzieren ist, wobei es für den Gegenbeweis zunächst

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Solothurn

Die schweizerische Zwischengesellschaft – und die Hinzurechnungsbesteuerung

Die Hinzurechnung von in den Wirtschaftsjahren 2004 bis 2006 erzielten Zwischeneinkünften i.S. des § 8 Abs. 1 AStG einer in der Schweiz ansässigen Zwischengesellschaft beschränkt zwar die Kapitalverkehrsfreiheit, ist aber gerechtfertigt und verstößt daher nicht gegen Unionsrecht. Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes,

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Frankfurt Skyline

Zwischeneinkünfte – und die Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 Abs. 1 AStG erfüllt, kommt der in § 7 Abs. 6 AStG enthaltenen Regelung über die Hinzurechnung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter keine selbständige Bedeutung mehr zu. Wirtschaftlich zusammengehörende Tätigkeiten sind einheitlich unter § 8 Abs. 1 AStG zu subsumieren (funktionale Betrachtungsweise). Abweichendes

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Ungarisches Parlament

Zwischeneinkünfte einer ungarischen Konzerngesellschaft – und die Hinzurechnungsbesteuerung

Die Hinzurechnung von im Wirtschaftsjahr 2000 erzielten Zwischeneinkünften einer in Ungarn tätigen Zwischengesellschaft wird von der sog. Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EG (jetzt: Art. 64 Abs. 1 AEUV) erfasst und verstößt daher nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Hinzurechnung von in den Wirtschaftsjahren 2001 bis 2003 erzielten Zwischeneinkünften einer

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Euroscheine

„Grenzüberschreitende Dreieckskonstellationen“ – und der Verzicht auf die Darlehenszinsen

Für das Vorliegen einer Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs. 4 AStG kommt es seit der Neufassung durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz nicht mehr darauf an, ob die Darlehensnehmerin ihre unternehmerische Funktion mangels Eigenkapitalausstattung nicht erfüllen könnte. Wird die Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG auf einen Zinsverzicht gegenüber einer ausländischen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Doppelbesteuerung – und das Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen

Das Verständigungs- und Schlichtungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen hat obligatorischen Charakter, es führt daher bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. Wenn durch ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren endgültig festgestellt ist, dass eines der beteiligten Unternehmen durch Handlungen, die eine Gewinnberichtigung zur Folge haben, einen empfindlich zu bestrafenden Verstoß gegen

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Das im Konzernverbund gewährte unbesicherte Darlehen

Der Ansatz eines Risikozuschlags bei der Bemessung des Zinssatzes für ein im Konzernverbund gewährtes unbesichertes Darlehen ist grundsätzlich als fremdüblich i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG anzusehen. Von einer Fremdunüblichkeit ist nur auszugehen, wenn ein fremder Dritter angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten des konkreten Einzelfalls einen Zinszuschlag nicht für erforderlich erachtet

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Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall – und die Kapitalverkehrsfreiheit

Die aufgrund des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 am 01.01.2001 in Kraft getretenen Änderungen des Systems der Hinzurechnungsbesteuerung haben dazu geführt, dass die sog. Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EG (jetzt: Art. 64 Abs. 1 AEUV) keine Anwendung mehr findet und die Hinzurechnungsbesteuerung im Zusammenhang mit Direktinvestitionen hinsichtlich einer in einem

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