Der Zoll darf in Russland zugelassene PKW bei der Einreise nach oder der Ausreise aus Deutschland beschlagnahmen. In einem vom Landgericht Lübeck entschiedenen Fall wurden zwei Autofahrer, beide russische Staatsbürger, von Beamten der Bundespolizei und des Zolls im Bereich eines norddeutschen Hafengeländes kontrolliert. Der eine Autofahrer war aus Russland kommend
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