Bundesfinanzhof (BFH)

Gewerbesteuer – und der Zwang zur Einheitlichkeit der Zerlegungsentscheidung

Die im Zerlegungsbescheid getroffene Entscheidung muss allen Beteiligten inhaltsgleich, aber nicht zeitgleich bekanntgegeben werden. Die Aufhebung des im Zerlegungsbescheid enthaltenen Nachprüfungsvorbehalts ist allen Beteiligten bekanntzugeben.  Der Zerlegungsbescheid ist ein Verwaltungsakt. Für das Zerlegungsverfahren gelten neben den §§ 185 bis 189 AO die allgemeinen Verfahrensvorschriften des Dritten Teils der Abgabenordnung (§§

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Rohrleitung

Das Rohrleitungsnetz – und die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags

Ist der Gewerbesteuermessbetrag zwischen einer einzelgemeindlichen Betriebsstätte und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte (Rohrleitungsnetz) nach dem Regelmaßstab der Arbeitslöhne nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG zu zerlegen, steht der mehrgemeindlichen Betriebsstätte ohne dort beschäftigte Arbeitnehmer kein Zerlegungsanteil zu.  Im Rahmen der durchzuführenden Zerlegung stellen sowohl der Geschäftsleitungs-/Verwaltungssitz als auch das

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Finanzamt

Der Schadenersatzanspruch gegen den Steuerberater – und die Einsicht in Steuerakten

Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie zum Beispiel die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung. Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag

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Hotel-Rezeption

Gesellschafterdarlehen – und der spätere Darlehensverzicht

Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gemäß § 52 Abs. 28 Satz 16 des Einkommensteuergesetzes mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags „begründet“. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte Eheleute geklagt, die für das Streitjahr 2018 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Mit Vertrag vom 01.08.2006 verpachtete

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Bundesfinanzhof

Die Klage gegen einen Duldungsbescheid – und die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters

Wird während eines anhängigen finanzgerichtlichen Verfahrens über einen durch Duldungsbescheid geltend gemachten Anfechtungsanspruch das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet, so wird das Verfahren gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) unterbrochen. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, das Verfahren gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 AnfG

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Monopoly

Grundstückserwerb – aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben

Der Erwerb eines Grundstücks durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts erfolgt nicht aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben, wenn bei der übertragenden juristischen Person des öffentlichen Rechts zu keinem Zeitpunkt die öffentlich-rechtliche Aufgabe und das Eigentum an dem Grundstück zusammengefallen sind. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall

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Grundstückserwerb im Umlegungsverfahren – und die Grunderwerbsteuer

Der Eigentumserwerb an Grundstücken durch einen interkommunalen Zweckverband im Rahmen einer Umlegung ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Zweckverband nicht als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks am Umlegungsverfahren teilgenommen hat. Der Grundstückserwerb des Zweckverbandes ist auch nicht aufgrund einer interpolierenden Zusammenschau der Befreiungstatbestände von § 1 Abs.

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Audi

Die Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist streitig, ob Kraftfahrzeugsteuer zu Recht als Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO festgesetzt

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Audit

Digitale Rechnungen und ihre rechtlichen Auswirkungen

Im Rahmen des am 22.03.2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetzes hat die Bundesregierung beschlossen, dass Unternehmen ab 2025 auf elektronische Rechnungen setzen müssen, wenn sie Umsätze im B2B-Bereich generieren. Dementsprechend gilt es für Betriebe, sich mit den rechtlichen Auswirkungen dieses neuen Gesetzes auseinanderzusetzen, damit es zu keinen unangenehmen rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Das Wachstumschancengesetz

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Rathaus

Die nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

Tritt der Steuerpflichtige aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen für eine juristische Person des öffentlichen Rechts als deren Vertreter im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft auf, ist er im Auftrag der juristischen Person des öffentlichen Rechts tätig. Die Steuerbefreiung der Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen

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Finanzamt Idar-Oberstein

Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen fehlerhafter Datenübermittlung – und der Fehler der Finanzbehörde

Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist. Nach § 175b Abs. 1 AO ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an

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Hausbau

Abtretung in Bauträgerfällen – und die Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers

Im Rahmen der dem leistenden Unternehmer gemäß § 27 Abs.19 Satz 4 Nr. 4 UStG obliegenden Mitwirkungspflichten hat dieser alles ihm Zumutbare zu tun, um dem Finanzamt die Realisation des abzutretenden Anspruchs gegen den Leistungsempfänger auf Zahlung der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu ermöglichen. Eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten, die der Erfüllungswirkung der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Revisionseinlegung per Brief durch das Finanzamt per Brief – mit Eingang beim BFH nach dem 31.12.2021

Ein Hinweis auf die für bestimmte Vertretungsberechtigte geltende Verpflichtung, ein Rechtsmittel und dessen Begründung an den Bundesfinanzhof nach dem 31.12.2021 ausschließlich als elektronisches Dokument zu übermitteln (§ 52d FGO), zählt nicht zu den zwingend vorgeschriebenen Angaben einer Rechtsbehelfsbelehrung in einem Urteil des Finanzgerichts. Die Angabe der Hausanschrift des Bundesfinanzhofs sowie

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Bundesfinanzhof

Auslandsdividenden aus Streubesitz – und die Gewerbesteuer

Der Bundesfinanzhof hat das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung angerufen, ob § 36 Abs. 4 des Gewerbesteuergesetzes i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 auch insoweit gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes aus Art.20 Abs. 3 des Grundgesetzes verstößt, als er § 8 Nr. 5 des Gewerbesteuergesetzes i.d.F. dieses Gesetzes auf Ausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften

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Kurschart

Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte

Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung ist für den Bundesfinanzhof die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar. Nach § 128 Abs. 3 i.V.m.

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Unerlaubte Hilfeleistung bei der Lohnsteuer

§ 6 Nr. 4 StBerG ist entsprechend seinem Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung und Entstehungsgeschichte eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken. Die Vorschrift kann nicht auf die Hilfeleistung in einem selbständigen Verwaltungsverfahren einer Finanzbehörde angewandt werden, und zwar selbst dann nicht,

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Seeschiff im Hamburger Hafen

Steuerpflichtige Vermittlungsleistungen eines Klarierungsagenten

Ein Klarierungsagent (Schiffsmakler), der zur Klarierung eines bestimmten Seeschiffes (Schiffsabfertigung und -versorgung) einen Hafendienstleister darüber informiert, dass die Schifffahrtsgesellschaft ihn mit der Erbringung von -zu diesem Zeitpunkt nur teilweise feststehenden- Leistungen beauftragen wird, stellt den Kontakt zu einem bestimmten Kunden her, sodass nur eine Vermittlungsleistung vorliegt, nicht aber mehrere Einzelvermittlungen

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Aktenstapel

Anspruch auf Akteneinsicht – nach bestandskräftiger Veranlagung

Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einsicht in eine Steuerakte außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens besteht nicht, wenn der Steuerpflichtige für den betroffenen Besteuerungszeitraum bereits bestandskräftig veranlagt wurde und die Einsichtnahme der Verfolgung steuerverfahrensfremder Zwecke dienen soll (hier: Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen den ehemaligen Steuerberater).  Der Anspruch auf

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Geldautomat

Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer – und der Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen

Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart haben. Tantiemeforderungen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen sind, fließen dem beherrschenden

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500 €-Scheine

Kapitalüberlassungen an die italienische Tochtergesellschaft – und die Einkünftekorrektur

Mit der Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen: Dem zugrunde lag der Fall einer inländischen oHG, an der ausschließlich juristische Personen beteiligt waren. Sie war in den Streitjahren 2002 und 2004 Alleingesellschafterin der

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Kurschart

Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte

Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung ist für den Bundesfinanzhof die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen AdV-Verfahren wendet

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Bundesfinanzhof

Entscheidung im schriftlichen Verfahren – nach Zurückverweisung durch das BVerfG

Wenn die Beteiligten -nachdem das Bundesverfassungsgericht das im Einvernehmen mit den Beteiligten im schriftlichen Verfahren ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs aufgehoben und die Sache an den Bundesfinanzhof zurückverwiesen hat- nicht ausdrücklich geltend machen, dass ihre vormaligen Verzichtserklärungen keine Wirkung mehr haben sollen, wirken sie fort. So entschied der Bundesfinanzhof im vorliegenden

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Tiefgarage

Das Parkhaus in der Erbschaftsteuer

Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt. Im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze stellen erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar. Eine einschränkende Auslegung der entsprechenden Normen ist weder aus systematischen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. Die Entscheidung des Gesetzgebers, bestimmte Nutzungsüberlassungen von Grundstücken nicht als schädliches Verwaltungsvermögen

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Geldscheine

Steuerfreie Zuschläge für Bereitschaftsdienste

Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt. Insoweit hat der Bundesfinanzhof nunmehr seine aus dem Jahr 2002 stammende Rechtsprechung geändert. Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer für die

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Finanzamt Idar-Oberstein

Verspätungszuschlag – und die Unschuldsvermutung

§ 152 Abs. 2 der Abgabenordnung verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 der Europäische Menschenrechtskonvention. § 152 Abs. 2 AO ist keine Norm mit Strafcharakter im Sinne dieser Vorschrift. Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, kann ein Verspätungszuschlag

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Baustelle

Erhöhte Abschreibungen – und das Steuergeheimnis des Bauträgers

Eine Verletzung des Steuergeheimnisses liegt nicht vor, wenn (Roh-)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte Berechnung der Absetzung für Abnutzung gemäß den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes in einem Prüfungsbericht dargestellt werden und deshalb die Erwerber der Wohnungen und Feststellungsbeteiligten von diesen Daten Kenntnis

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Die Zweifel des BFH an der Grundsteuerwertfeststellung im "Bundesmodell"

Steuerpflichtige müssen im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 sind bei der im Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen

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Timmendorfer Strand

Zweitwohnungssteuer in Timmendorfer Strand

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht im Rahmen von Normenkontrollanträgen für unwirksam erklärt. Die Gemeinden hatten in die Satzungen aus dem Jahr 2020 bzw. 2021 einen neuen Steuermaßstab aufgenommen, nachdem das Oberverwaltungsgericht mit Urteilen vom 30. Januar 2019

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Hausbau

Bewertung eines Rohbau-Grundstücks

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes insbesondere die Nutzbarkeit eines Gebäudes zum Feststellungszeitpunkt zu beurteilen. Dem zugrunde lag der Antrag der Eigentümerin eines Gewerbegrundstücks, in dem diese die Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids mit der Begründung begehrte, das Objekt sei unter Berücksichtigung seines Istzustandes als Rohbau

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Bundesfinanzhof (BFH)

Kumulative Urteilsgründe – und die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

Ist das angegriffene Urteil des Finanzgerichts nebeneinander (kumulativ) auf mehrere Rechtsgründe gestützt, von denen jeder für sich das Urteil trägt, muss für jede der selbständig tragenden Erwägungen des Finanzgerichts ein Zulassungsgrund dargelegt werden. Ob die für die Zulassung maßgebliche Rechtsfrage im anschließenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist, bestimmt sich danach, ob die

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Eurocent

Festsetzung von Prozesszinsen – anstelle festgesetzter Erstattungszinsen

Über die Steuerpflicht von im Veranlagungszeitraum zugeflossenen Zinsen (Prozesszinsen/Erstattungszinsen) wird ohne Bindung an den Zinsbescheid im Einkommensteuerbescheid entschieden. Dort ist auch -ebenfalls ohne Bindung an den Zinsbescheid- zu entscheiden, welche Art von Zinsen zugeflossen ist, wenn es für die Besteuerung darauf ankommt. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war

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