Oberlandesgericht Stuttgart

beA – und der von einem anderen Rechtsanwalt verfasste Schriftsatz

Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrte der Antragsteller Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist.  Das Amtsgericht Böblingen hat unter anderem

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Oberlandesgericht München

Zurückweisung der Berufung per Beschluss – und das rechtliche Gehör

Der nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO gebotene Hinweis auf die beabsichtigte Beschlusszurückweisung der Berufung kann im Hinblick auf den Anspruch des Berufungsklägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verfahrensordnungsgemäß erst nach dem Vorliegen der Berufungsgründe einschließlich etwaiger (zulässig) geltend gemachter neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel erteilt werden.  Der hier vom

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Bundesarbeitsgericht

Die als unzulässig verworfene Berufung – und die Nichtzulassungsbeschwerde

Verwirft das Landesarbeitsgericht die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss als unzulässig und lässt es die Revisionsbeschwerde nach § 77 Satz 1 ArbGG nicht zu, setzt eine hiergegen gerichtete ordnungsgemäße Nichtzulassungsbeschwerde zwingend voraus, dass sie sich mit den Erwägungen des Berufungsgerichts zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels auseinandersetzt. So blieb die Nichtzulassungsbeschwerde

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Bundesarbeitsgericht

Die zurückgewiesene Anschlussberufung – und die Anschlussrevision

Wendet sich eine Prozesspartei mit der Anschlussrevision gegen die Zurückweisung ihrer Anschlussberufung, ist sie durch deren Abweisung beschwert. Die Anschlussrevision stellt, obwohl nicht Rechtsmittel im eigentlichen Sinne, ein Angriffsmittel dar, mit dem der Anschlussrevisionskläger eine Abänderung der angefochtenen Entscheidung zu seinen Gunsten erstrebt.  Dies setzt eine Beschwer des Anschlussrevisionsklägers durch

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Hausfassade Berlin-Kreuzberg

Der Wohnungseigentümer – und sein Anspruch auf eine Jahresabrechnung

Nach dem seit dem 1.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht richtet sich der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Erstellung der Jahresabrechnung nicht mehr gegen den Verwalter, sondern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Möchte der klagende Wohnungseigentümer in der Berufungsinstanz einen Parteiwechsel auf Beklagtenseite vornehmen, ist hierfür grundsätzlich die Zustimmung des ausscheidenden und auch

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Land- und Amtsgericht Düsseldorf

Rechtsmittel gegen ein Zwischenurteil

Gegen ein Zwischenurteil (§ 303 ZPO) ist ein Rechtsmittel grundsätzlich nicht eröffnet, eine Anfechtung ist nur zusammen mit dem Endurteil möglich. Diese Rechtsmittelbeschränkung findet allerdings keine Anwendung, wenn über die Zulässigkeit der Klage abgesondert verhandelt wird (§ 280 Abs. 1 ZPO). Ergeht daraufhin ein Zwischenurteil, ist es in Betreff der

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Telefon

Terminsgebühr – und das auf Erledigung gerichtete Telefonat

Eine Terminsgebühr fällt an, wenn der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangt eine Rechtsschutzversicherung von der beklagten Rechtsanwaltsgesellschaft die Rückzahlung einer im Wege des Vorschusses für ein Berufungsverfahren ihres Versicherungsnehmers nach

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Bundesgerichtshof (Eingangsbereich)

Umdeutungen des Klageantrags – im Revisionsverfahren

Änderungen des Klageantrags sind im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht möglich (§ 557 Abs. 1 ZPO). Eine aus Gründen der Prozessökonomie ausnahmsweise auch in der Revisionsinstanz in Betracht kommende abschließende Entscheidung über eine Änderung, die nur eine Beschränkung oder Modifikation des früheren Antrags darstellt, setzt voraus, dass auf der Grundlage des festgestellten

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Urteilsgründe – und die beschränkte Revisionszulassung

Eine Beschränkung der Revisionszulassung kann sich nicht nur aus dem Entscheidungssatz des Berufungsurteils ergeben, sondern auch aus den Entscheidungsgründen.  Die bloße Angabe des Grunds für die Zulassung der Revision reicht grundsätzlich nicht, um von einer nur beschränkten Zulassung des Rechtsmittels auszugehen. Von einer beschränkten Zulassung der Revision ist aber auszugehen,

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Land- und Amtsgericht Düsseldorf

Sonstige Familiensache – oder doch eine allgemeine Zivilsache?

Mit der Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Dem zugrunde lag eine vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Versäumung der Begründungsfrist verworfene Beschwerde. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde hatte vor dem Bundesgerichtshof keinen Erfolg: Mit Recht hat es das Oberlandesgericht Düsseldorf als Voraussetzung für die

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Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Berufungsbegründung – und die Anforderungen an seinen Inhalt

Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung hat sich aktuell der Bundesgerichtshof verhalten. Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof ein Fall aus der Pfalz. Der Kläger nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer auf restlichen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. Am 7.03.2020 wurde das vom Kläger bei der M. GmbH geleaste Fahrzeug

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Bundesgerichtshof (Erbgroßherzogliches Palais)

Die erneute Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren

Das Berufungsgericht hat im Hinblick auf den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs einen im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur zum Teil oder gar nicht gewürdigt hat, diese aber nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist. Das Berufungsgericht ist zudem zur erneuten Vernehmung

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Bundesgerichtshof

Die Statthaftigkeit der Anschlussrevision

Eine Anschlussrevision der Klägerin ist trotz der vom Berufungsgericht nur zugunsten des Beklagten ausgesprochenen Revisionszulassung statthaft. Gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO kann eine Anschlussrevision auch dann wirksam eingelegt werden, wenn die Revision nicht zugunsten des Revisionsbeklagten zugelassen wurde. Unzulässig ist sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur

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Bundesarbeitsgericht

Prozessuale Erklärungen – und ihre Auslegung durch das Revisionsgericht

Das Revisionsgericht hat prozessuale Erklärungen selbstständig auszulegen. Klageanträge sind entsprechend den für Willenserklärungen geltenden Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) so auszulegen, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der richtig verstandenen Interessenlage entspricht. Für das Verständnis eines Klageantrags ist deshalb nicht am buchstäblichen

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Bundesgerichtshof (Bibliothek)

Schriftliche Prozessvollmacht

Gemäß § 80 Satz 1 ZPO ist die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichem Vertreter erteilt, muss die Vollmachtkette lückenlos in der Form des § 80 ZPO nachgewiesen werden. Dabei muss grundsätzlich auch die behauptete Generalvollmacht eines Bevollmächtigten zu

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Bundesarbeitsgericht

Revisionsbegründung per Telefax

Gemäß § 46g Satz 1 ArbGG sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig (§ 46g Satz 3

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Oberlandesgericht Köln

Das beA des Kanzleiinhabers

Mit den nach § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO bestehenden Anforderungen an die Übermittlung eines elektronischen Dokuments hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Köln: Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall in Anspruch. Das Landgericht Köln hat

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Bundesgerichtshof

Die Rechtsmittelschrift – und ihr Inhalt

Für die Bestimmung des Inhalts einer Rechtsmittelschrift sind nur die Erkenntnisquellen für das Berufungsgericht maßgeblich, die ihm zum Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist vorliegen. Die Rechtsmittelschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mithilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Rechtsmittelführer und wer Rechtsmittelgegner sein

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Vollmachtsnachweis im Zivilprozess

Gemäß § 80 Satz 1 ZPO ist die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichem Vertreter erteilt, muss die Vollmachtkette lückenlos in der Form des § 80 ZPO nachgewiesen werden. Dabei muss grundsätzlich auch die behauptete Generalvollmacht eines Bevollmächtigten zu

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Bundesarbeitsgericht

Sprungrechtsbeschwerde im arbeitsrechtlichen Spruchverfahren – und die Formalia

Nach § 96a Abs. 1 Satz 1 ArbGG kann gegen den das Verfahren beendenden Beschluss des Arbeitsgerichts Sprungrechtsbeschwerde eingelegt werden, wenn die Sprungrechtsbeschwerde vom Arbeitsgericht auf Antrag in dem verfahrensbeendenden Beschluss zugelassen wird und die übrigen Beteiligten schriftlich zustimmen. Im hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Verfahren hat das Arbeitsgericht zwar die

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Hessisches Landesarbeitsgericht

Der Buchstabendreher in der Berufungsschrift

Eine Berufung kann auch noch zulässig sein, wenn die Berufungsschrift den Berufungsgegner (hier: aufgrund eines Buchstabendrehers) nicht korrekt und vollständig bezeichnet hat. So auch in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall: war hat die Beklagte in der Berufungsschrift den Kläger infolge eines Buchstabendrehers unzutreffend bezeichnet und nicht ausdrücklich angeführt, ob

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Bundesarbeitsgericht

Zulässigkeitsfragen – und das Teilurteil

Das Erfordernis der Widerspruchsfreiheit betrifft nicht von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsfragen und steht deshalb der Zulässigkeit von Teilurteilen nicht entgegen. Nach § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat das Gericht die Entscheidung durch Endurteil (Teilurteil) zu erlassen, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur ein

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Mercedes-Benz C300

Übergang vom "großen" Schadensersatz zum Differenzschaden – im Berufungsverfahren

Der Übergang vom Antrag auf „großen“ Schadensersatz zum Antrag auf Ersatz des Differenzschadens unter Aufgabe des Zug-um-Zug-Vorbehalts setzt eine Anschlussberufung grundsätzlich nicht voraus.  Ein Anschluss des in erster Instanz erfolgreichen Gebrauchtwagenkäufers an die Berufung des Gebrauchtwagenverkäuferin ist erforderlich, wenn er sich nicht auf die Abwehr der Berufung und die Verteidigung

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Bundesarbeitsgericht

Das Ablehnungsgesuch nach Urteilsverkündung

Nach der Verkündung des Urteils kann ein am Urteil beteiligter Richter nur bezogen auf noch zu treffende weitere Entscheidungen abgelehnt werden. Ein auf die Verhinderung der Absetzung des bereits verkündeten Urteils zielendes Ablehnungsgesuch ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich unzulässig. Das nach Verkündung des Berufungsurteils erhobene Ablehnungsgesuch kann grundsätzlich keinen absoluten

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Bundesarbeitsgericht

Aussetzung des Verfahrens – wegen der in einem anderen Verfahren anhängigen Verfassungsbeschwerde

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist eine Aussetzung des Verfahrens wegen der gegen ein anderes Urteil des Bundesarbeitsgerichts eingelegten Verfassungsbeschwerde in entsprechender Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO nur möglich, wenn die Aussetzung in Abwägung zwischen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen und dem Beschleunigungsgebot des § 9 Abs. 1 ArbGG unter

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Oberlandesgericht Oldenburg

Arzthaftung – und kein "kurzer Prozess" im Berufungsverfahren?

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Unzulässigkeit zu befassen, die Berufung in einem Arzthaftungsprozess infolge einer Aufteilung in Primär- und Sekundärschäden als teilweise unzulässig zu verwerfen und im Übrigen als unbegründet zurückzuweisen: Dem zugrunde lag ein Fall, in dem die klagende Patientin nimmt die beklagten Zahnärzte wegen vermeintlich fehlerhafter

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Kostenfestsetzung – und die Kosten des Terminsvertreters

Mit den Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Terminsvertreters hatte sich der Bundesgerichtshof erneut zu befassen. Dem zugrunde lag ein Fall aus Würzburg. Der Kläger erhob beim Amtsgericht Würzburg Klage auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall. Im Verhandlungstermin trat für die in S. ansässigen Beklagtenvertreter eine in Würzburg ansässige Rechtsanwältin mit

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Bundesgerichtshof

Herabsetzung einer Sicherleistung durch das Revisionsgericht

Einem Antrag auf Herabsetzung der nach dem Berufungsurteil zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zu leistenden Sicherheit durch das Revisionsgericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof und nahm dabei auch erneut zur Unzulässigkeit eines Antrags auf Abänderung der Art einer gerichtlich angeordneten Sicherheitsleistung – hier nach §

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LG Bremen

Verpflichtungsgeschäft, Erfüllungsgeschäft – und die Insolvenzanfechtung

Ficht der Insolvenzverwalter sowohl das Verpflichtungs- als auch das hiervon getrennt und zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Erfüllungsgeschäft mit dem einheitlichen Rechtsschutzziel der Rückgewähr des zur Erfüllung Geleisteten an, handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände und muss der Insolvenzverwalter bestimmen, in welcher Reihenfolge er die Ansprüche geltend machen will. Mit

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Oberlandesgericht Köln

Rechtliches Gehör – und das nicht eingeholte Sachverständigengutachten

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshofs mit der Frage einer Verletzung rechtlichen Gehörs durch den Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage (hier: Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen) zu beschäftigen: Dem zugrunde lag der Fall eines dienstunfähigen Feuerwehrmannes: Die klagende Stadt verlangte als Dienstherrin

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Beschlüsse – und ihre Begründung

Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben sowie den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen. Anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben. In

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Wegweiser Justizbehörden Frankfurt am Main

Die Klage eines flüchtigen Strafgefangenen

Auch ein flüchtiger Strafgefangener muss für eine eigene gerichtliche Klage eine ladungsfähige Anschrift angeben. Die zulässige Erhebung einer Klage oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erfordert die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift, u.a. da sie die Vollstreckung etwaiger sich aus dem Verfahren ergebender Kostenforderungen ermöglicht. Flüchtet ein Strafgefangener aus

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Wegweiser Justizbehörden Frankfurt am Main

Erledigung durch Erbschaft – und die Kosten des Streithelfers

Wenn ein Verfahren in der Hauptsache endet, weil die Partei des Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners geworden ist, hat die zuvor zugunsten eines Streithelfers ergangene Kostenentscheidung weiter Bestand und kann Grundlage der Kostenfestsetzung sein. Dieser Entscheidung lag ein Rechtsstreit aus Hessen zugrunde: Im Ausgangsrechtsstreit wurde der beklagte Sohn von seiner Mutter

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Bundesarbeitsgericht

Tariflohn – und der Streitgegenstand im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren

Der Gegenstand des Verfahrens bestimmt sich nach dem auch für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und dem ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund). Der Lebenssachverhalt umfasst das ganze, dem Klageantrag zugrunde liegende tatsächliche Geschehen, das bei natürlicher; vom Standpunkt der Parteien ausgehender Betrachtungsweise zu dem

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Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Die elektronisch eingereichte Berufungsschrift – ohne Signatur

Eine Berufung ist unzulässig, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde. In dem hier vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall legte eine Rechtsanwältin für ihre Mandantin Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ein. Die

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Brandenburgisches Oberlandesgericht

Der kurzfristig vor dem Termin erkrankte Verfahrensbevollmächtigte

Ein Verfahrensbevollmächtigter, der kurzfristig und unvorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, hat alles ihm Mögliche und Zumutbare zu tun, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Verlegung oder Vertagung des Termins zu ermöglichen. Mit dieser Begründung bestätigte der Bundesgerichtshof eine Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des

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