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No-Angels-Sängerin: Benaissa könnte ohne Gefängnisstrafe davonkommen - DER SPIEGEL
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Nadja Benaissa: "Es tut mir von Herzen leid"

Foto: Boris Roessler/ APN

No-Angels-Sängerin Benaissa könnte ohne Gefängnisstrafe davonkommen

Die wegen Ansteckung eines Mannes mit dem HI-Virus angeklagte No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa wird nach Einschätzung der Nebenklage nicht ins Gefängnis müssen. Der Anwalt hält eine Bewährungsstrafe für möglich. Das Gericht ließ einen Anklagepunkt fallen.

Nadja Benaissa

Darmstadt - Am zweiten Verhandlungstag wirkte wesentlich gelöster als zu Auftakt des Prozesses. Die 28-Jährige erschien am Donnerstag wieder überpünktlich im Gerichtssaal, sie trug eine weiße Tunika-Bluse und Jeans, hatte ihre langen Locken zu einem Zopf gebunden. "Nach dem ersten Prozesstag fällt die Anspannung etwas ab", beschrieb Verteidiger Oliver Wallasch die Stimmung des No-Angel-Stars.

Vielleicht trug dazu bei, was der Anwalt des Nebenklägers nach Ende des Verhandlungstages vor dem Amtsgericht Darmstadt sagte: Benaissa, 28, wird nach seiner Einschätzung nicht ins Gefängnis kommen. "Eine Bewährungsstrafe ist realistisch", so Jurist Hans-Dieter Henkel. Der Strafrahmen von bis zu zehn Jahren werde sicher nicht ausgeschöpft.

Benaissa muss sich wegen gefährlicher und versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Sängerin soll trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion zwischen 2000 und 2004 mit drei Männern in fünf Fällen ungeschützten Sex gehabt und einen von ihnen angesteckt haben. Dieser tritt als Nebenkläger auf.

Die Sängerin hatte am Montag eingeräumt, nicht verantwortungsvoll mit ihrer HIV-Infektion umgegangen zu sein. "Es tut mir von Herzen leid. Ich wollte das nicht. Ich hatte die Kontrolle verloren", sagte sie in ihrem Geständnis.

Am zweiten Prozesstag waren nun weitere frühere Liebhaber des Popstars geladen. Ein Frankfurter Musiker sagte, Benaissa habe ihn frühzeitig und noch vor Beginn ihrer sexuellen Beziehung über ihre HIV-Infektion aufgeklärt: "Sie ging sehr offen und verantwortungsvoll mit dem Thema um." Während ihrer ungefähr einjährigen Beziehung von Sommer 2003 bis Sommer 2004 habe er den Eindruck gewonnen, dass sie auch wegen ihrer öffentlich nicht bekannten Infektion unter großem Druck gestanden habe. "Ich wollte ihr Halt geben", sagte der Zeuge.

No Angels müssen nicht vor Gericht aussagen

Ein Jugendfreund von Benaissa sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Benaissa und der Zeuge waren zum Zeitpunkt ihres sexuellen Verhältnisses im Jahr 2000 noch minderjährig. Auch mit diesem Zeugen, so lautet die Anklage, habe Benaissa ohne Kondom Sex gehabt.

Ein weiterer als Zeuge geladener früherer Sexualpartner, ein Musikproduzent aus Berlin, erschien nicht vor Gericht. Der Vorsitzende Richter verlas das Protokoll seiner polizeilichen Vernehmung, wonach Benaissa eine Infektion abstritt, als er sie im Frühjahr 2007 danach gefragt habe. Erst als er bei ihr bestimmte Medikamente entdeckte, habe sie es zugegeben. Auf seine Frage, ob sie mit jemandem ohne Kondom geschlafen habe, habe sie ihm den Nebenkläger und eine Urlaubsbekanntschaft genannt. Auf die Frage, warum sie das getan habe, habe sie zuerst gesagt, sie habe Angst davor, ins Gefängnis zu kommen. Dann habe sie gesagt, die Männer seien selbst schuld, wenn sie nicht auf dem Gebrauch eines Kondoms bestünden, so der Zeuge.

Den Aussagen zufolge klärte Benaissa einen Sexualpartner über ihre Infektion auf, einen anderen nicht. "Anscheinend hat Frau Benaissa eine Auslese vorgenommen, wem sie etwas sagt und wem nicht. Die Kriterien dafür kenne ich nicht", sagte Nebenklage-Anwalt Henkel.

Das Gericht beschloss am Donnerstag, den Anklagepunkt, Benaissa habe eine Urlaubsbekanntschaft angesteckt, fallen zu lassen. Auch mehrere geladene Zeugen müssen nun doch nicht aussagen. Staatsanwalt Peter Liesenfeld ging ebenso wie Verteidiger Wallasch und Nebenkläger Henkel davon aus, dass die übrigen No-Angels-Sängerinnen Sandy Mölling, Jessica Wahls und Lucy Diakovska nicht vor Gericht erscheinen müssen. "Ich glaube Benaissa in vielen Punkten", sagte Liesenfeld.

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt, das Urteil wird für Donnerstag nächster Woche erwartet. Benaissa steht vor einem Jugendschöffengericht, da sie beim Tatvorwurf aus dem Jahr 2000 erst 17 Jahre alt war.

siu/dpa/ddp