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Bezahlkarte für Geflüchtete: Unklarheiten bei Einführung - Berlin vorerst ausgeschlossen - DER SPIEGEL
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Viele offene Fragen Verzögerungen bei der Bezahlkarte für Geflüchtete

Wie viel Bargeld sollen Flüchtlinge abheben können? Wo sollen sie bezahlen können? In vielen Bundesländern sind vor der Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge zentrale Fragen noch offen. In Berlin kommt sie 2024 wohl nicht mehr.
Bezahlkarte für Flüchtlinge: »Ein taugliches Mittel«

Bezahlkarte für Flüchtlinge: »Ein taugliches Mittel«

Foto: Philipp von Ditfurth / dpa

Die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge  könnte sich länger hinziehen als bisher gedacht und möglicherweise nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden. Das ergab eine SPIEGEL-Umfrage bei den zuständigen Stellen der Länder. Demnach sind – etwa in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Bremen und dem Saarland – zentrale Parameter für die Umsetzung noch nicht entschieden.

Unter anderem geht es darum, welche Obergrenze für das Abheben von Bargeld gesetzt werden soll. Viele Länder haben sich zudem noch nicht festgelegt, ob bei der Nutzung der Karten bestimmte Branchen ausgeschlossen werden. Technisch möglich wäre es auch, den Gebrauch der Bezahlkarten auf bestimmte Regionen oder Postleitzahlenbezirke zu beschränken.

Zwei Bundesländer – Bayern und Mecklenburg-Vorpommern – wollen die Bezahlkarte im Alleingang einführen. Die übrigen 14 beteiligen sich an einer Ausschreibung für einen gemeinsamen Anbieter, in Hamburg war Anfang des Jahres ein Testlauf gestartet worden.

Beratungen über das Ob und das Wie

Eine Entscheidung bei der Anbietersuche soll bis zum Sommer kommen. Der Berliner Senat will das erst abwarten, sagte ein Sprecher von Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) auf SPIEGEL-Anfrage. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens soll geklärt werden, ob die Karte in der Hauptstadt ausgegeben werden soll und, wenn ja, zu welchen Bedingungen. Es sei »nicht wahrscheinlich, dass die Bezahlkarte noch in diesem Jahr in Berlin eingeführt wird«, so der Sprecher weiter.

Dagegen zeichnen sich andernorts zumindest bestimmte Festlegungen ab. Niedersachsen plane weder den Ausschluss bestimmter Branchen noch regionale Beschränkungen für die Nutzung, so Regierungssprecherin Anke Pörksen. Die Gespräche über ein mögliches Bargeldlimit seien noch nicht abgeschlossen.

In Sachsen und Sachsen-Anhalt ist jeweils eine Bargeld-Obergrenze von 50 Euro im Monat geplant, wie die beiden Innenministerien auf Anfrage erklärten.

Bund und Länder hatten sich bereits im vergangenen Herbst im Grundsatz auf die Einführung von Bezahlkarten für Flüchtlinge verständigt – auch um Deutschland als Zielland weniger attraktiv zu machen. Mit den Karten kann man etwa keine Auslandsüberweisungen in die Heimat tätigen. Im Gesetzentwurf, der an diesem Freitag vom Bundestag beschlossen werden soll, heißt es unter anderem, Bezahlkarten seien »ein taugliches Mittel«, um Geldzahlungen an Schleuser zu verhindern.

Künftig sollen Flüchtlinge ihr Geld von den Behörden auf den Chip der Karte gebucht bekommen. Genutzt werden kann sie im Prinzip wie eine EC-Karte – allerdings nur, bis das Guthaben aufgebraucht ist.

buc