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Kunduz-Angriff: Bundesanwaltschaft hält Bombardierung für verhältnismäßig - DER SPIEGEL
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Kunduz-Angriff Bundesanwaltschaft hält Bombardierung für verhältnismäßig

Der militärisch umstrittene Angriff auf gekaperte Tanklaster im afghanischen Kunduz scheint juristisch unproblematisch zu sein. Nach Informationen des SPIEGEL entlastet die Bundesanwaltschaft den Bundeswehroberst Georg Klein nun in einem geheimen Bericht.
Wracks der Tanklaster: Beim Bombardement am Kunduz-Fluss starben 142 Menschen

Wracks der Tanklaster: Beim Bombardement am Kunduz-Fluss starben 142 Menschen

Foto: AFP

Hamburg - Im Ermittlungsverfahren gegen den Bundeswehroberst Georg Klein hat die Bundesanwaltschaft das Tanklastzug-Bombardement bei Kunduz großzügiger bewertet als das Bundesverteidigungsministerium.

In dem als Geheimsache eingestuften Abschlussbericht vom 16. April entlastet die Bundesanwaltschaft nach SPIEGEL-Informationen den Oberst vom strafrechtlichen Vorwurf des Mordes an Zivilisten vor allem mit dem Argument, für ihn sei "angesichts der ihm bekannten Umstände" und "der Angaben des Informanten die Anwesenheit geschützter Zivilisten fernliegend" gewesen; deshalb musste er die Menschen in der Umgebung der Tanklaster nicht warnen.

Selbst wenn "mit der Tötung mehrerer Dutzend geschützter Zivilisten hätte gerechnet werden müssen", führen die Juristen "hilfsweise" an, hätte dies "bei taktisch-militärischer Betrachtung nicht außerhalb jeden Verhältnisses zu den erwarteten militärischen Vorteilen gestanden". Sowohl "die Vernichtung der Tanklastzüge als auch die Ausschaltung ranghoher Taliban" hätte eine "nicht zu unterschätzende militärische Bedeutung" gehabt, ein völkerrechtswidriger "Exzess" Kleins scheide somit aus.