Kunduz-Angriff Bundesanwaltschaft hält Bombardierung für verhältnismäßig
Hamburg - Im Ermittlungsverfahren gegen den Bundeswehroberst Georg Klein hat die Bundesanwaltschaft das Tanklastzug-Bombardement bei Kunduz großzügiger bewertet als das Bundesverteidigungsministerium.
In dem als Geheimsache eingestuften Abschlussbericht vom 16. April entlastet die Bundesanwaltschaft nach SPIEGEL-Informationen den Oberst vom strafrechtlichen Vorwurf des Mordes an Zivilisten vor allem mit dem Argument, für ihn sei "angesichts der ihm bekannten Umstände" und "der Angaben des Informanten die Anwesenheit geschützter Zivilisten fernliegend" gewesen; deshalb musste er die Menschen in der Umgebung der Tanklaster nicht warnen.
Selbst wenn "mit der Tötung mehrerer Dutzend geschützter Zivilisten hätte gerechnet werden müssen", führen die Juristen "hilfsweise" an, hätte dies "bei taktisch-militärischer Betrachtung nicht außerhalb jeden Verhältnisses zu den erwarteten militärischen Vorteilen gestanden". Sowohl "die Vernichtung der Tanklastzüge als auch die Ausschaltung ranghoher Taliban" hätte eine "nicht zu unterschätzende militärische Bedeutung" gehabt, ein völkerrechtswidriger "Exzess" Kleins scheide somit aus.