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Presserat weist Antisemitismus-Vorwürfe gegen SPIEGEL-Bericht zurück - DER SPIEGEL
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In eigener Sache Presserat weist Antisemitismus-Vorwürfe gegen SPIEGEL-Bericht zurück

Ein SPIEGEL-Text über die Lobbyaktivitäten eines deutsch-jüdischen und eines proisraelischen Vereins im Bundestag sorgte für Aufregung. Der Presserat hält eine Beschwerde wegen Antisemitismus nun für unbegründet.
SPIEGEL-Verlagsgebäude in Hamburg:

SPIEGEL-Verlagsgebäude in Hamburg: "Kein Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflicht"

Foto: Maxim Sergienko / DER SPIEGEL

Der Text erschien im Sommer dieses Jahres im SPIEGEL. In der Printausgabe trug er den Titel "Gezielte Kampagne", auf SPIEGEL ONLINE erschien er unter der Überschrift "Wie zwei Vereine die deutsche Nahostpolitik beeinflussen wollen". Darin schrieben sechs Autoren über die Lobbyaktivitäten eines deutsch-jüdischen und eines pro-israelischen Vereins im Bundestag.

Kaum erschienen, löste er in Medien - unter anderem der "Bild" - eine heftige Debatte aus. Einer der Vorwürfe lautete: Der SPIEGEL bediene antisemitische Klischees.

Beim deutschen Presserat, an den sich jeder Leser wenden kann, ging daraufhin die Beschwerde eines Bürgers ein. Der "gesamte Text", so seine Begründung, bediene sich "antisemitischer Topoi", um die Arbeit "anti-antisemitischer" Nichtregierungsorganisationen anzugreifen. Der Beschwerdeführer warf den Autoren zudem "Affinität zu antisemitischen Stereotypen" vor.

Der Beschwerdeausschuss des Presserats - ihm gehören acht Vertreter von Journalisten- und Zeitungsverbänden sowie Gewerkschaften an - stellte nun fest, dass "kein Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vorliegt". Die Redaktion habe diverse Quellen befragt, auch die betroffenen Vereine kämen zu Wort.

Der Artikel spiegele nach "einstimmiger Meinung des Ausschusses" in der Gesamtschau ein "differenziertes Rechercheergebnis wider" und sei "ausreichend tatsachenbasiert". Der Beitrag enthalte "kritische Schlussfolgerungen und Interpretationen", diese seien aber "tatsachenbasiert" und seien vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Fazit des Presserats: "Die Bewertung des Beschwerdeführers, dem Artikel liege eine vorgefasste Absicht mit eindeutig antisemitischen Tendenzen zugrunde, ist für den Ausschuss nicht nachvollziehbar." Es läge kein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats vor, der Ausschuss halte die Beschwerde daher "für unbegründet".

Auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hatte den Artikel nach seinem Erscheinen im Sommer scharf kritisiert. Der Text, so Schuster damals in der "Bild", strotze vor Beschuldigungen, "die sich um angebliche jüdische Einflussnahmen im Zusammenhang mit Geldzahlungen drehen". Beweise liefere der SPIEGEL nicht, so Schuster damals.

Diesen Vorwurf schränkte Schuster vergangene Woche in einem Interview mit dem SPIEGEL ein: "Belege wurden ja in einem weiteren Artikel nachgereicht. Was da geschildert wurde, kann ich nicht gutheißen."

sev