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Rechtsextremist Diesner: Es bleibt bei lebenslanger Haft - DER SPIEGEL
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Rechtsextremist Diesner Es bleibt bei lebenslanger Haft

Der Berliner Neonazi muss lebenslang ins Gefängnis. Wegen versuchten Mordes an einem Buchhändler hat ihn das Landgericht Lübeck erneut verurteilt.

Lübeck - Dabei stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest. Dieser Urteilszusatz führt dazu, dass nicht bereits nach 15 Jahren über eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung entschieden werden kann. Diesner hatte bereits im Dezember 1997 wegen Mordes und Mordversuchs eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten. Er hatte im Februar 1997 einen schleswig-holsteinischen Polizisten erschossen und wenige Tage zuvor einen Buchhändler in Berlin schwer verletzt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil der Lübecker Strafkammer im Juni vergangenen Jahres teilweise aufgehoben. Bestätigt wurde von den Karlsruher Richtern die lebenslange Freiheitsstrafe wegen des Polizistenmordes. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes an dem Berliner Buchhändler und die Feststellung einer besonders schweren Schuld musste das Lübecker Landgericht aber neu prüfen. Vor allem sollten die Richter klären, ob Diesner während des Anschlags auf den Buchhändler den Versuch aufgegeben habe, diesen zu ermorden.

Das Lübecker Gericht sah in dem Verhalten von Diesner bei der Tat vom 19. Februar 1997 keine Anhaltspunkte dafür, dass er den Mann nicht töten wollte. Allerdings stellte das Gericht im Gegensatz zum ersten Prozess fest, dass Diesner nur einen Schuss direkt auf den Buchhändler abgefeuert habe. Weitere zwei Mal habe er auf der Flucht geschossen, weil der Händler nicht gleich zusammengebrochen sei. Der Buchhändler hat infolge des Anschlags seinen linken Unterarm verloren.

Das genaue Tatgeschehen könne nicht mehr rekonstruiert werden, weil unklar sei, wo die Patronenhülsen gelegen hätten. Aber dies habe keinen Einfluss auf die Schwere der Tat, sagte der Vorsitzende Richter Horst Kaiser. Das Gericht begründete die besondere Schwere der Schuld mit der "menschenverachtenden Gesinnung" des 27-Jährigen. In erschreckender Weise sei bei Diesner das NS-Gedankengut ausgeprägt.

Angeklagter vom Verfahren ausgeschlossen

Diesner war zu Beginn der Revisionsverhandlung Anfang November vom Verfahren ausgeschlossen worden. Er hatte sich zunächst geweigert, an der Verhandlung teilzunehmen, und musste zwangsweise vorgeführt werden. Als er daraufhin das Gericht lautstark beschimpfte, schloss der Richter ihn vom Verfahren aus. Der 27-Jährige weigerte sich auch am Mittwoch, am Prozess teilzunehmen.

Rechtskräftig war vor dem Urteil bereits die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen der Ermordung des Polizisten und des Mordversuches an dessen Kollegen. Diesner hatte am 23. Februar 1997 den Beamten bei einer Fahrzeugkontrolle auf einer Autobahnraststätte an der A24 erschossen. Da das Urteil von Dezember 1997 teilweise aufgehoben wurde, musste auch die besondere Schwere der Schuld noch einmal geprüft werden.