Der Dienstherr ist (hier: gemäß § 78 Abs. 3 Satz 2 des Saarländischen Beamtengesetzes – SBG -) verpflichtet, für angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit innerhalb eines Jahres Dienstbefreiung zu gewähren. Dieser vorrangige Freizeitausgleich darf nur unterbleiben, wenn die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht realisierbar ist. In diesem Fall eröffnet §
LesenSchlagwort: Dienstunfall
Ruhestand infolge eines Dienstunfalls – und die Vergütung von bereits geleisteter Mehrarbeit
Nach den Regelungen des Saarländischen Beamtengesetzes steht dem Dienstherrn für den zeitlichen Ausgleich von Mehrarbeit ein Jahr zur Verfügung. Danach wandelt sich ein Anspruch auf Freizeitausgleich in einen Vergütungsanspruch um. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen wurde der klagende, im Dienst des Saarlandes stehende Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A9 LBesO) in den
LesenDie Corona-Impfung als Dienstunfall einer Polizistin
Eine Corona-Impfung mit Nebenwirkungen ist nicht deshalb ein Dienstunfall, weil sie während der Arbeitszeit erfolgt ist und der Termin im Impfzentrum durch die Dienststelle vereinbart wurde. In dem hier vom Verwaltungsgericht Freiburg entschiedenen Fall hatte eine Polizeibeamtin geklagt, die sich im März 2021 zur priorisierten Impfung gegen COVID-19 angemeldet hatte,
LesenDer Dienstunfall des Postboten
Der beim Beladen des Zustellfahrzeugs erlittene Abriss der Bizepssehne stellt einen Dienstunfall dar. In dem hier vom Verwaltungsgericht Aachen entschiedenen Fall hob der klagende Postbote am 12. Mai 2020 ein etwa 30 kg schweres Paket in sein Zustellfahrzeug. Dabei erlitt er einen Abriss der Bizepssehne, welcher eine Operation sowie einen
LesenDer qualifizierte Dienstunfall eines Feuerwehrmanns
Auch nach der Änderung des § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20.12 2001 setzt die Annahme eines qualifizierten Dienstunfalls voraus, dass sich der betroffene Beamte bei der Diensthandlung der für sein Leben bestehenden Gefahr bewusst ist. Dieses Bewusstsein folgt in aller Regel bereits aus
LesenDienstunfall – und die unterbliebene Unfallmeldung
Bei einem Dienstunfall besteht kein Anspruch auf Unfallfürsorge gegen den Dienstherrn, wenn der Beamte die fristgerechte Meldung des Unfalls unterlassen hat. Die gesetzlich geregelte Obliegenheit der Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, besteht unabhängig davon, ob der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis von dem Unfall hat. In
LesenVerjährung eines Amtshaftungsanspruchs – und die Kenntnis des Geschädigten
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.12.1967 zu § 91a SVG ist geklärt, dass die Verjährungsfrist eines Anspruchs, der Vorsatz des Schädigers voraussetzt, erst zu laufen beginnt, wenn der Geschädigte den Vorsatz kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Soweit vertreten wird, die Erhebung einer Amtshaftungsklage sei dem Kläger vor Abschluss
LesenDer Zeckenbiss als Dienstunfall
Der Zeckenbiss eines Polizeibeamten kann zwar ein Dienstunfall sein. Allerdings trägt der Beamte die volle Beweislast dafür, dass die Zecke auch tatsächlich bei einem Einsatz des Polizeibeamten zugebissen hat. In dem hier vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entschiedenen Fall versah der Polizeibeamte am 14. September 2013 Nachtdienst.
LesenBeamtenrechtlicher Dienstunfallschutz – auf der Diensttoilette
Ein Beamter ist auch dann vom Dienstunfallschutz erfasst, wenn er während seiner Dienstzeit die im Dienstgebäude gelegene Toilette aufsucht. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall hatte eine Beamtin des Landes Berlin geklagt. Während ihrer regulären Dienstzeit suchte sie die im Dienstgebäude gelegene Toilette auf. Dabei stieß sie
LesenBeamtenrechtlicher Dienstunfallschutz – auf der Toilette
Ein Beamter ist auch dann vom Dienstunfallschutz erfasst, wenn er während seiner Dienstzeit die im Dienstgebäude gelegene Toilette aufsucht. In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall hatte eine Beamtin des Landes Berlin geklagt. Während ihrer regulären Dienstzeit suchte sie die im Dienstgebäude gelegene Toilette auf. Dabei stieß sie
LesenOrthopädische Hilfsmittel nach einem Dienstunfall
Bei der Bestimmung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei einem Beamten ist im Rahmen der Unfallfürsorge auch zu berücksichtigen, inwieweit der Einsatz eines orthopädischen Hilfsmittels die Dienstunfallfolgen kompensiert. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall erlitt der klagende Beamte im Jahr 2002 beim Dienstsport einen Unfall, der zu
LesenAnerkennung einer Erkrankung als Dienstunfall
Eine Erkrankung kann nur dann gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG als Dienstunfall anerkannt werden, wenn die Krankheit zur Zeit der Erkrankung in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen ist. Eine spätere Aufnahme genügt nicht. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall stand der 1955 geborene Beamte bis
LesenDienstunfallfürsorge – und das Beihilfsrecht
Zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten im Rahmen der Dienstunfallfürsorge kann auf die Regelungen des Beihilfsrechts zurückgegriffen werden. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVÜG M-V umfasst das Heilverfahren bei einem Dienstunfall die notwendige Versorgung mit Heilmitteln. Zu den Heilmitteln gehören auch ärztlich verordnete physiotherapeutische Behandlungen. Nach § 1
LesenQualifizierter Dienstunfall
Die maßstäblichen Voraussetzungen eines sog. qualifizierten Dienstunfalls i.S.v. § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt. Hiernach erfordert § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG zunächst in objektiver Hinsicht eine Diensthandlung, mit der für den Beamten typischerweise eine besondere, über das übliche Maß
LesenDienstunfall beim Besuch des Integrationsfachdienstes
Nimmt ein schwerbehinderter Beamter auf eigene Initiative – also ohne dienstliche Anordnung oder Vereinbarung etwa im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX- die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes in Anspruch, kann ein hierbei erlittener Unfall nur in Ausnahmefällen als Dienstunfall anerkannt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen eines Dienstunfalls sind in
LesenDer Dienstunfall eines Beamten – und die Ausschlussfrist für seine Meldung
Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG sind Unfälle, aus denen Unfallfürsorgeansprüche nach dem Beamtenversorgungsgesetz entstehen können, innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach dem Eintritt des Unfalls bei dem Dienstvorgesetzten zu melden. Anknüpfungspunkt der Fristenregelung ist damit weder eine Unfallfolge noch ein bereits entstandener Anspruch, sondern der Unfall
LesenDienstunfall und die Frist zur Meldung an die Schadenregulierungsstelle
Hat ein Lehrer für die Regulierung eines Dienstunfalls mit der Einhaltung des vorgeschriebenen Dienstweges alles Erforderliche für eine rechtzeitige Antragstellung getan, darf er sich auf eine fristgerechte Weiterleitung seiner Erklärung an die Schadenregulierungsstelle verlassen. Eine Erkundigungspflicht des Beamten, weshalb die zuständige Stelle nach einer gewissen Zeit über den Antrag noch
LesenDienstunfall beim Lebensmitteleinkauf
Bei einer mehrtägigen Dienstreise mit notwendiger Übernachtung sind die unmittelbaren Wege zwischen Ort der Übernachtung und Bestimmungsort zum Dienstantritt und nach Dienstende Teil der Dienstreise. Auf diesen Wegen besteht Dienstunfallschutz nach § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG. Eine kurzzeitige Unterbrechung des unmittelbaren Wegs für eine private Verrichtung
LesenDer Sturz von der Festzeltbank in Aussübung des Dienstes
Ist der Besuch eines Volksfestes ein offizieller Programmpunkt einer Klassenfahrt gewesen, an dessen Teilnahme eine Lehrerin als verantwortliche Begleit- und Aufsichtsperson dienstlich verpflichtet gewesen ist, handelt es sich bei einer dort durch einen Sturz zugezogenen Verletzung um einen Dienstunfall. So hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in dem hier vorliegenden Fall einer
LesenDer Wegeunfall im Parkhaus – und die Unfallfürsorge des Dienstherrn
Auf Flächen, über deren Nutzung ein Dritter allein entscheiden kann, findet kein allgemeiner Verkehr statt. Unfälle auf diesen Flächen unterliegen selbst dann nicht der Unfallfürsorge des § 31 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG, wenn sie sich auf dem Weg zwischen Dienststelle und Wohnung des Beamten ereignen. Nach § 31 Abs.
LesenDie Versorgungsbezüge eines verunfallten Bundeswehr-Piloten
Allein die Durchführung von Nachtflügen und -landungen mit einem Tornado selbst bei widrigen Witterungsverhältnissen begründen grundsätzlich für die Piloten keine derartige Gefährdungslage, die bei einem Dienstunfall ein erhöhtes Unfallruhegehalt rechtfertigen. Aber wenn Fehleinschätzungen und Informationsdefizite, für die der Pilot keine Verantwortung trägt, dazu geführt haben, dass die Landung zugelassen und
LesenDie Grippeschutzimpfung als Dienstunfall
Eine freiwillige Grippeschutzimpfung ist eine dienstliche Veranstaltung im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BeamtVG, wenn sie vollständig in der Verantwortung des Dienstherrn liegt und auch dienstlichen Interessen dient. Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ist ein Dienstunfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches,
LesenDer Sprung über den Jägerzaun
Ein Achillessehnenabriss eines Polizeibeamten nach einem Sprung über den Jägerzaun muss kein Dienstunfall sein. Es ist keine wesentliche Ursächlichkeit gegeben, wenn sich eine krankhafte Veranlagung oder ein anlagebedingtes Leiden als wesentliche Verletzungsursache darstellen. Hätte die schadhafte Sehne jederzeit auch außerhalb des Dienstes bei einer anderen im Alltag vorkommenden Belastung reißen
LesenDie Grippeschutzimpfung als Dienstunfall
Ein Dienstunfall kann vorliegen, wenn sich ein Beamter bei einer vom Dienstherrn organisierten Impfung gegen die echte Virusgrippe impfen lässt und dies zu gesundheitlichen Schäden führt. In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreit hatte sich der Kläger, ein inzwischen pensionierter Polizeivollzugsbeamter, sich im November 2005 während seiner Dienstzeit vom Polizeiarzt
LesenDer Unfall auf dem Kasernengelände und der Regress des Dienstherrn
Auch nach § 46 Abs. 2 BeamtVG in der Fassung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes bleibt ein Regress des Dienstherrn gegen einen anderen öffentlich – rechtlich Bediensteten möglich (hier: Verkehrsunfall auf einem Kasernengelände). Der Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs, der nicht im öffentlichen Dienst tätig ist, ist eine andere Person im Sinne von §
LesenDie Schneeballschlacht mit dem Lehrer
Wird ein Lehrer während einer Schneeballschlacht auf dem Schulgelände verletzt, handelt es sich um einen Dienstunfall. Denn selbst wenn der Lehrer mit seinen Schneeballwürfen gegen ein wirksames Verbot des Dienstherrn verstoßen haben sollte, verliert er damit nicht dessen dienstunfallrechtliche Fürsorge. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Freiburg in dem hier
LesenEin Unfall auf dem Heimweg in der privaten Garage
Der Dienstweg eines Beamten endet an der Außentür des Wohnhauses; hier beginnt der private Lebensbereich (die Wohnung) des Beamten. Nichts anderes kann für den Innenraum einer dem Beamten zur Nutzung überlassenen Garage gelten. Ein Unfall auf dem Weg von und zur Dienststelle in der privaten Garage ist daher unfallfürsorgerechtlich nicht
LesenDie im Rhein verlorengegangene Brille
Die Entscheidung über die Bewilligung von Schadensersatz für bei Dienstunfällen erlittene Sachschäden eines Beamten steht sowohl dem Grund wie auch der Höhe nach im Ermessen des Dienstherrn. Es ist ermessensgerecht, wenn der Dienstherr beim Verlust einer Brille nur die Aufwendungen, die nicht über die medizinischen Notwendigkeiten hinausgehen, bei der Berechnung
LesenFolgen eines Dienstunfalls eines Polizisten
Ein Dienstunfall eines Beamten rechtfertigt nur dann die Gewährung eines Unfallruhegehalts, wenn das Ereignis innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach dem Eintritt des Unfalls bei dem Dienstvorgesetzten des Verletzten gemeldet worden ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage eines Polizeibeamten auf Zahlung eines Unfallruhegehalts wegen einer
LesenAuch ein Pfarrer im Ruhestand ist immer im Dienst
Die Amtsausübung eines Pfarrers wird nach Eintritt des Ruhestandes nicht zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Aus diesem Grund muss die Berufsgenossenschaft nicht für die Dienstunfallfolgen eines Pfarrers im Ruhestand aufkommen, vielmehr handelt es sich um eine versicherungsfreie Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. SGB VII. Das hat das
LesenFußballverletzung als Dienstunfall
Auch eine Verletzung bei einem Fußballturnier kann ein Dienstunfall sein. Die Teilnahme eines Beamten an einem Fußballturnier unterliegt dann dem Dienstunfallschutz, wenn sie im Zusammenhang mit dem Dienst des Beamten steht, vom Dienstvorgesetzten getragen wird und dienstlichen Interessen und Zwecken dient. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier jetzt der
LesenDer Schlaf während der Beamten-Heimfahrt
Ein Beamter, der auf der Rückfahrt von seiner Dienststelle zu seiner Wohnung einen Unfall erlitten hat, nachdem er die Rückfahrt zuvor für mehr als drei Stunden unterbrochen und während dieser Zeit in seinem PKW geschlafen hatte, hat keinen Anspruch auf Dienstunfallschutz. Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ist
LesenBeinbruch im Gottesdienst als Arbeitsunfall
Bricht sich ein pensionierter Pfarrer während des Gottesdienstes ein Bein, handelt es sich nach Ansicht des Sozialgerichts Frankfurt nicht um einen Arbeitsunfall, für den die Berufsgenossenschaft eintrittspflichtig wäre, sondern vielmehr um einen Dienstunfall, für den nach (kirchen-)beamtenrechtlichen Grundsätzen die Kirche zuständig ist. Nicht Berufsgenossenschaft, sondern Kirche muss also die Behandlungskosten
LesenUnfallruhegehalt für bedrohte Richter
Ein Richter, der infolge von Drohungen und Beleidigungen eines Prozessbeteiligten dienstunfähig erkrankt, kann keine Erhöhung seines Unfallruhegehalts verlangen. In dem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Fall wurde der Kläger, ein Richter, nach einer mündlichen Verhandlung von einem Prozessbeteiligten angegangen. Umstehende Personen konnten den Beteiligten jedoch davon abhalten, auf
LesenDer Dienstunfall und der nicht benannte Grund für die Dienstunfähigkeit
Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt, muss die Zurruhesetzungsverfügung die Ursache für die Dienstunfähigkeit, z. B. einen Dienstunfall, nicht benennen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann jede Versetzung in den Ruhestand nur „wegen“ eines bestimmten, gesetzlich festgelegten Grundes verfügt werden. Dies gilt auch für den Anwendungsbereich
LesenQualifizierter Dienstunfall auf der Autobahn
Setzt sich ein Beamter bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aus und erleidet er infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall, so erhält er nach Maßgabe des § 37 BeamtVG ein erhöhtes Unfallruhegehalt. Die Aufnahme eines Verkehrsunfalls durch einen Polizeibeamten in der Nacht und auf einer Bundesautobahn kann nach
LesenZeckenbiss als Dienstunfall?
Ein Zeckenbiss kann zumindest nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Neustadt nicht als Dienstunfall anerkannt werden, solange nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort die Zecke den Beamten befallen hat. In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Neustadt entschiedenen Fall erhielt der Kläger in den Morgenstunden des
LesenDer Amoklauf als Dienstunfall
Kann der Amoklauf eines Schülers für einen Lehrer einen Dienstunfall darstellen, auch wenn sich der Lehrer während des Amoklaufs gar nicht an der Schule aufgehalten hat? Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jetzt der Klage eines Lehrers der Albertville-Realschule in Winnenden gegen das Land Baden-Württemberg, das die Anerkennung des Amoklaufs am 11.
LesenDer Zeckenbiss als Dienstunfall
Ein Zeckenbiss und die darauf zurückzuführende Borrelioseinfektion können nach einem heute verkündetenUrteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ausnahmsweise als Dienstunfall anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Tag und der Ort des Zeckenbisses hinreichend genau festgestellt werden können und feststeht, dass der Beamte dabei in Ausübung seines Dienstes infiziert wurde.
LesenDie Dienstbesprechung als Dienstunfall
Ein Polizeibeamter, der bei einer „Gefährderansprache“ vergeblich versucht hat, einen potentiellen Täter von einer Straftat abzuhalten, und später psychisch erkrankt ist, hat keinen Anspruch darauf, dass die Gefährderansprache und eine nachfolgende Dienstbesprechung als Dienstunfall im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes anerkannt werden, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Arnsberg. Der klagende, 37jährige Polizeibeamte hatte
LesenDer Dienstunfall und die Minderung der Erwerbsfähigkeit
Der Grad der Behinderung ist ein Begriff aus dem Schwerbehindertenrecht und erlaubt keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Höhe einer nach anderen Vorgaben zu bestimmenden Minderung der Erwerbsfähigkeit. Für eine weitere Beweiserhebung zur Ermittlung des Umfangs einer Erwerbsminderung besteht keine Notwendigkeit, wenn klägerseits vorgelegte fachärztliche Bescheinigungen zwar hinsichtlich des vertretenen Umfangs
LesenDer dienstliche Zeckenbiss
Ein Zeckenbiss bzw. Zeckenstich ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Abs. 1 BeamtVG auch dann als Dienstunfall anzuerkennen, wenn sich eine Folgeerkrankung (noch) nicht eingestellt hat. Der Nachweis, dass ein Polizeibeamter, der sich zur Ausübung seiner dienstlichen Verrichtungen in einem Umfeld aufgehalten hat, in dem zur fraglichen Jahreszeit
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