Polizist

Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls – und die Vergütung von Mehrarbeit

Der Dienstherr ist (hier: gemäß § 78 Abs. 3 Satz 2 des Saarländischen Beamtengesetzes – SBG -) verpflichtet, für angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit innerhalb eines Jahres Dienstbefreiung zu gewähren. Dieser vorrangige Freizeitausgleich darf nur unterbleiben, wenn die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht realisierbar ist. In diesem Fall eröffnet §

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Stechuhr

Pauschalvergütung von Überstunden

Eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragliche Klausel zur Pauschalvergütung von Überstunden genügt nicht dem Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB), wenn der Arbeitnehmer mit der Formulierung „in vertretbaren Rahmen anfallende Überstunden“ nicht weiß, was ggf. „auf ihn zukommt“ und welche Leistung er

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Krankenhausflur

Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte

Die Überstundenregelung für Wechselschicht- und Schichtarbeit in § 7 Abs. 8 Buchst. c der für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände maßgebliche durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) verstößt gegen das Gebot der Normenklarheit und ist unwirksam. Das Vorliegen von Überstunden richtet sich

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Stempeluhr

Überstunden im TVöD-K – und die Teilzeitbeschäftigten

Die für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände maßgebliche Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) enthält für den Freizeitausgleich und die Vergütung von Stunden, die Teilzeitbeschäftigte ungeplant über ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus erbringen, eigenständige Regelungen, die sich so sehr von den Regelungen zum

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Uhr

Überstunden in der betrieblichen Altersversorgung – und der allgemeine Gleichheitssatz

Es verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn die Tarifvertragsparteien regelhafte und verstetigte Zusatzarbeit nicht für betriebsrentenfähig erklären, wohl aber die für gleiche Arbeitszeit an andere Arbeitnehmer gezahlte Grundvergütung. Die Arbeitgeberin ist in einem solchen Fall verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalls eine Betriebsrente zu gewähren, bei deren Berechnung sie

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Freistellung in gerichtlichem Vergleich – und die Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto

Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freitzeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Dem genügt die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von

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Arbeitszeiterfassung – und die Darlegungslast im Überstundenprozess

Wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (elektronisch) erfasst und zeichnet der Arbeitgeber oder für ihn ein Vorgesetzter des Arbeitnehmers die entsprechenden Arbeitszeitnachweise ab, kann der Arbeitnehmer im Überstundenprozess der ihm obliegenden Darlegungslast für die Leistung von Überstunden schon dadurch genügen, dass er schriftsätzlich die vom Arbeitgeber abgezeichneten Arbeitsstunden und den sich

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Pauschalvergütung von Überstunden – durch Betriebsvereinbarung

Eine tarifvertragsersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und ihrem Gesamtbetriebsrat ist unwirksam, soweit sie bestimmt, dass Gewerkschaftssekretäre, die im Rahmen vereinbarter Vertrauensarbeitszeit regelmäßig Mehrarbeit leisten, als Ausgleich hierfür pauschal eine näher bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten. Sie bestimmt die Voraussetzungen des Mehrarbeitsausgleichs nicht hinreichend klar und verletzt zudem den

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Überstundenzuschläge bei Teilzeitarbeit

Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge erst besteht, wenn die für eine Vollzeittätigkeit maßgebliche Stundenzahl überschritten wird, verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht für die entsprechende Regelung des zwischen dem Bundesverband der Systemgastronomie e. V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten abgeschlossenen Manteltarifvertrags

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Bezahlung von „Bugwellenstunden“

Können sogenannte Bugwellenstunden wegen des Eintritts in den Ruhestand nicht mehr im Wege der Dienstbefreiung ausgeglichen werden, besteht ein Anspruch auf Bezahlung. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in den hier vorliegenden Fällen den Klagen zweier pensionierter Lehrer auf Bezahlung sog. Bugwellenstunden stattgegeben. Gleichzeitig wurden die erstinstanzlichen Urteile abgeändert.

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Überdurchschnittliche Arbeitszeit – und ihr Ausgleich durch Urlaubs- und Feiertage

Urlaubs- und gesetzliche Feiertage dürfen bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden. Das gilt auch für Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden, sowie für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall führte das klagende

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Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen – und die Mitbestimmung des Betriebsrats

Ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen kann nicht auf § 80 Abs. 1 BetrVG gestützt werden. Das Überwachungsrecht des Betriebsrats bei der Durchführung eines Tarifvertrags ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung der Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen. Ein

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Zuviel arbeitende Feuerwehrbeamte in Brandenburg

Feuerwehrbeamte, die sich freiwillig bereit erklärt haben, über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst zu leisten, können hierfür von ihren Dienstherrn – den beklagten Städten – Freizeitausgleich verlangen. Kann der Dienstherr den primär auf Freizeitausgleich gerichteten Ausgleichsanspruch der Beamten nicht binnen Jahresfrist erfüllen, so

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Tarifliche Zuschläge für ungeplante Überstunden

Bei sog. ungeplanten Überstunden im Sinne von § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K, die über die tägliche Arbeitszeit hinaus abweichend vom Schichtplan angeordnet werden, steht den betroffenen Arbeitnehmern Überstundenzuschlag zu. Nach § 7 Abs. 8 Buchst. c des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung

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Bereitschaftsdienst und Überstunden im Rettungsdienst

Überstunden fallen für einen im Rettungsdienst beschäftigten Arbeitnehmer erst an, wenn dieser unter Berücksichtigung des tariflichen Faktors von 0, 5 für Bereitschaftszeiten unter Beachtung des Ausgleichszeitraums nach § 6 Abs. 2 TVöD (hier 2 Jahre) durchschnittlich mehr als 39 Wochenstunden gearbeitet hat. Für die Frage, ob Bereitschaftszeiten vorliegen ist auf

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Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

Der Arbeitnehmer genügt der ihm obliegenden Darlegungslast für die Leistung von Überstunden, wenn er schriftsätzlich vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereit gehalten hat. Die Darlegung der Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer muss entsprechend § 130

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Überstunden – und ihre Vergütungspflicht

Die Vergütung von Überstunden setzt – bei Fehlen einer anwendbaren tarifvertraglichen Regelung – entweder eine entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarung oder eine Vergütungspflicht des Arbeitgebers nach § 612 Abs. 1 BGB voraus. Arbeitsvertraglich haben die Parteien die Vergütung von Überstunden weder vereinbart noch ausgeschlossen. Soweit der Arbeitsvertrag den Arbeitnehmer verpflichtet, „im gesetzlichen

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Überstundenvergütung – und der Berechnungszeitraum

Vereinbaren die Parteien ein Monatsentgelt, muss der Arbeitnehmer dafür grundsätzlich gemäß § 611 Abs. 1 BGB Arbeit im Umfang der in einem Monat geschuldeten Arbeitszeit erbringen. Haben die Parteien jedoch arbeitsvertraglich eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (hier: von 48 Stunden) vereinbart mit der Verpflichtung des Arbeitnehmers, im gesetzlichen Rahmen Mehrarbeit zu

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Überstunden – und ihre Ermittlung

Bei der Ermittlung der Anzahl von Überstunden darf keine monatliche Betrachtungsweise zugrunde gelegt werden, wenn die Parteien eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart haben. Vereinbaren die Parteien ein Monatsentgelt, muss der Arbeitnehmer dafür grundsätzlich gemäß § 611 Abs. 1 BGB Arbeit im Umfang der in einem Monat geschuldeten Arbeitszeit erbringen. Wurde jedoch

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Notebook

Geschätzte Überstunden

Es ist möglich, Überstunden nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO auf der Grundlage des vom Arbeitnehmer geleisteten Tatsachenvortrags zu schätzen. Verlangt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Vergütung für Überstunden, obliegt es ihm, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass er Arbeit in einem die

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Regelmäßige vertragliche Arbeitszeit – und das gelebte Arbeitsverhältnis

Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag ohne ausdrückliche Willenserklärungen zu seinem näheren Inhalt geschlossen, kann in Ermangelung anderer Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden, auch wenn dem tatsächlichen Verhalten nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf

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Laptop

Freigestelltes Betriebsratsmitglied – und sein Arbeitszeitkonto

Freigestellte Betriebsratsmitglieder erbringen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Betriebsratstätigkeit keine vergütungspflichtige Arbeitsleistung. Von diesen erfasste Anwesenheitszeiten betreffen ausschließlich Betriebsratstätigkeit. Anwesenheitszeiten freigestellter Betriebsratsmitglieder, die über die vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinausgehen, stellen daher weder „Überarbeit“ im Sinne von § 7 Abs. 3 RBV dar noch können sie „als Arbeitszeit“ gutgeschrieben werden. Nach §

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Annahmeverzug – und die Freistellung zum Überstundenausgleich

Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass geleistete Überstunden durch Freistellung unter Vergütungsfortzahlung ausgeglichen werden, kann der Arbeitgeber während der Gewährung des Freizeitausgleichs nicht nach § 615 BGB in Annahmeverzug geraten. Das gilt auch im Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers im Sinne von § 1 AÜG, selbst wenn der Arbeitgeber ohne die Gewährung des

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Überstundenvergütung – und der Dienstplan

Der Arbeitnehmer, der unter Vorlage eines arbeitgeberseitig erstellten Dienstplans vorträgt, er habe entsprechend den Eintragungen in diesem Dienstplan gearbeitet und die Vergütung der am Monatsende ausgewiesenen Plussalden verlangt, genügt seiner Darlegungslast im Hinblick auf Bestehen und Umfang der Forderung. Der Einwand des Arbeitgebers, die im Dienstplan ausgewiesenen Stunden seien zwar

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Überstundenaufstellung „aus dem Gedächtnis“

Die von einem Arbeitnehmer für einen mindestens sechs Monate zurückliegenden Zeitraum vom einem Jahr ohne konkrete Anhaltspunkte oder zeitnahe Aufzeichnungen aus dem Gedächtnis rekonstruierte Aufstellung der geleisteten, von Tag zu Tag differierenden Überstunden ist als willkürlicher Vortrag „ins Blaue hinein“ unzulässig. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitnehmer, der

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Qualitative Mehrarbeit

Nach § 612 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. § 612 Abs. 1 BGB bildet nicht nur in den Fällen, in denen überhaupt keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Vergütung. Diese Bestimmung

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Überstundenvergütung für Kraftfahrer

Behauptet ein Kraftfahrer die Ableistung von Überstunden, indem er für jeden Tag eine vom Arbeitgeber zugewiesene Tour benennt und auch konkret vorträgt, wann jeweils die Tour begann und wann sie endete, wobei diese Zeiten unstreitig der Fahrerkarte entnommen sind, er zudem mit nachvollziehbaren Gründen darstellt, dass Pausen nicht möglich waren,

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Überstundenschätzung

Fehlt es an einer ausdrücklichen arbeitsvertraglichen Bestimmung des Umfangs der Arbeitszeit, darf der durchschnittliche Arbeitnehmer die Klausel, er werde „in Vollzeit“ beschäftigt, so verstehen, dass die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit 40 Wochenstunden nicht übersteigt. Steht fest (§ 286 ZPO), dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet worden sind, kann aber

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Überstundenvergütung

Verlangt der Arbeitnehmer gem. § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er darzulegen und – im Bestreitensfall, zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt. Da die konkret zu leistende Arbeit in der Regel vom Arbeitgeber durch Weisungen zu bestimmen

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Finanzieller Ausgleich für zulange arbeitende Berliner Feuerwehrbeamte

Das , des­sen wö­chent­li­che Ar­beits­zei­ten in der Zeit von 2001 bis 2006 über der eu­ro­pa­recht­lich zu­läs­si­gen Ober­gren­ze lagen, nach na­tio­na­lem Recht und Eu­ro­pa­recht einen An­spruch auf Geld­aus­gleich für jede zu­viel ge­leis­te­te Ar­beits­stun­de zu­ge­spro­chen. Al­ler­dings sei ein Teil der An­sprü­che ver­jährt. Auch der eu­ro­pa­recht­li­che An­spruch ver­jäh­re nach drei Jah­ren, wobei diese

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Änderungskündigung

Eine betriebsbedingte Änderungskündigung im Sinne von § 2 KSchG ist sozial nur gerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 KSchG vorliegen. Dabei ist die soziale Rechtfertigung einer Änderung der bestehenden Vertragsbedingungen zu überprüfen. Das Änderungsangebot des Arbeitgebers ist daran zu messen, ob es durch dringende betriebliche Erfordernisse iSd.

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Überstundenvergütung

Verlangt der Arbeitnehmer aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung, tariflicher Verpflichtung des Arbeitgebers oder § 612 Abs. 1 BGB Arbeitsvergütung für Überstunden, hat er darzulegen und – im Bestreitensfall, zu beweisen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet hat. Dabei genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, wenn er schriftsätzlich vorträgt,

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Überstundenzuschlag für Mehrarbeit nach streikbedingtem Arbeitsausfall

Die am Streiktag ausgefallene Arbeitszeit ist im Geltungsbereich des TVöD den tatsächlich geleisteten (Wochen-)Arbeitsstunden nicht fiktiv hinzuzurechnen. Tarifliche Inhaltsnormen sind wie Gesetze auszulegen. Auszugehen ist vom Wortlaut der Bestimmungen und dem durch ihn vermittelten Wortsinn. Insbesondere bei unbestimmtem Wortsinn sind der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der von ihnen beabsichtigte

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Bereitschaftsdienst und Zuvielarbeit bei der Feuerwehr

Dienst, den Be­am­te über die uni­ons­recht­lich höchs­tens zu­läs­si­ge wö­chent­li­che Ar­beits­zeit hin­aus leis­ten, muss in vol­lem Um­fang aus­ge­gli­chen wer­den. Dies gilt auch für Zei­ten des Be­reit­schafts­diens­tes. Kann der Dienst­herr die Frei­zeit­aus­gleichs­an­sprü­che sei­ner Feu­er­wehr­be­am­ten nicht bin­nen eines Jah­res ohne Ge­fähr­dung der Ein­satz­be­reit­schaft der Feu­er­wehr er­fül­len, so be­steht ein Geld­an­spruch, des­sen Höhe sich

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Bereitschaftsdienst und Überstunden bei der Feuerwehr

Dienst, den Be­am­te über die uni­ons­recht­lich höchs­tens zu­läs­si­ge wö­chent­li­che Ar­beits­zeit hin­aus leis­ten, muss in vol­lem Um­fang aus­ge­gli­chen wer­den. Dies gilt auch für Zei­ten des Be­reit­schafts­diens­tes. Kann der Dienst­herr die Frei­zeit­aus­gleichs­an­sprü­che sei­ner Feu­er­wehr­be­am­ten nicht bin­nen eines Jah­res ohne Ge­fähr­dung der Ein­satz­be­reit­schaft der Feu­er­wehr er­fül­len, so be­steht ein Geld­an­spruch, des­sen Höhe sich

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Bereitschaftsdienst der Feuerwehr-Beamten

Dienst, den Be­am­te über die uni­ons­recht­lich höchs­tens zu­läs­si­ge wö­chent­li­che Ar­beits­zeit hin­aus leis­ten, muss in vol­lem Um­fang aus­ge­gli­chen wer­den. Dies gilt auch für Zei­ten des Be­reit­schafts­diens­tes. Kann der Dienst­herr die Frei­zeit­aus­gleichs­an­sprü­che sei­ner Feu­er­wehr­be­am­ten nicht bin­nen eines Jah­res ohne Ge­fähr­dung der Ein­satz­be­reit­schaft der Feu­er­wehr er­fül­len, so be­steht ein Geld­an­spruch, des­sen Höhe sich

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Vergütungserwartung für Überstunden

Ist im Arbeitsvertrag die Vergütung von Überstunden weder positiv noch negativ geregelt, kommt als Anspruchsgrundlage dafür nur § 612 Abs. 1 BGB in Betracht. Danach gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. InhaltsübersichtPauschale Überstundenabgeltung im ArbeitsvertragStillschweigende Vereinbarung einer

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Pauschalvergütung von Überstunden

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ausschließlich die Vergütung von Überstunden, nicht aber die Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers zur Leistung von Überstunden regelt, ist eine Hauptleistungsabrede und deshalb von der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen. Nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB unterfallen Bestimmungen in

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Bereitsschaftsdienst bei der Feuerwehr

Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in 23 bei ihm anhängigen Verfahren entschied, eine Geldentschädigung für rechtswidrig abverlangten Bereitschaftsdienst. Feuerwehrbeamte, die über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst leisten mussten, können hierfür von ihrem Dienstherrn Freizeitausgleich verlangen. Kann der Dienstherr

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Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

Für die Darlegung und den Beweis der Leistung von Überstunden gelten die Grundsätze wie für die Behauptung des Arbeitnehmers, die geschuldete (Normal-)Arbeit verrichtet zu haben. Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts in Verbindung mit § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Verlangt der Arbeitnehmer

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Arbeitszeit der Beamten im Feuerwehrdienst

Mit dem Umfang des Freizeitausgleichs, der einen Beamten im Feuerwehrdienst für eine über die zulässige Höchstarbeitszeit hinausgehende Heranziehung zum Dienst zu gewähren ist, hatte sich jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu befassen – und nahm dies zum Anlass für eine Änderung seiner Rechtsprechung: Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem

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