Der Dienstherr ist (hier: gemäß § 78 Abs. 3 Satz 2 des Saarländischen Beamtengesetzes – SBG -) verpflichtet, für angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit innerhalb eines Jahres Dienstbefreiung zu gewähren. Dieser vorrangige Freizeitausgleich darf nur unterbleiben, wenn die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht realisierbar ist. In diesem Fall eröffnet §
LesenSchlagwort: Überstunden
Teilzeitbeschäftigung, Überstunden – und das Kurzarbeitergeld
Der Arbeitgeber wird im Verfahren über die Bewilligung von Kurzarbeitergeld für den Arbeitnehmer treuhänderisch tätig. Er muss deshalb die ihm im Rahmen des Verfahrens über die Bewilligung von Kurzarbeitergeld nach § 320 Abs. 1 SGB III auferlegten Pflichten sorgfältig erfüllen sowie wegen der ihm im Arbeitsverhältnis allgemein nach § 241
LesenPauschalvergütung von Überstunden
Eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragliche Klausel zur Pauschalvergütung von Überstunden genügt nicht dem Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB), wenn der Arbeitnehmer mit der Formulierung „in vertretbaren Rahmen anfallende Überstunden“ nicht weiß, was ggf. „auf ihn zukommt“ und welche Leistung er
LesenÜberstundenvergütung – und die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat. Da der Arbeitgeber Vergütung nur für von ihm veranlasste Überstunden zahlen muss, hat der
LesenÜberstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte
Die Überstundenregelung für Wechselschicht- und Schichtarbeit in § 7 Abs. 8 Buchst. c der für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände maßgebliche durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) verstößt gegen das Gebot der Normenklarheit und ist unwirksam. Das Vorliegen von Überstunden richtet sich
LesenÜberstunden im TVöD-K – und die Teilzeitbeschäftigten
Die für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände maßgebliche Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) enthält für den Freizeitausgleich und die Vergütung von Stunden, die Teilzeitbeschäftigte ungeplant über ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus erbringen, eigenständige Regelungen, die sich so sehr von den Regelungen zum
LesenÜberstunden in der betrieblichen Altersversorgung – und der allgemeine Gleichheitssatz
Es verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn die Tarifvertragsparteien regelhafte und verstetigte Zusatzarbeit nicht für betriebsrentenfähig erklären, wohl aber die für gleiche Arbeitszeit an andere Arbeitnehmer gezahlte Grundvergütung. Die Arbeitgeberin ist in einem solchen Fall verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalls eine Betriebsrente zu gewähren, bei deren Berechnung sie
LesenDuldung von Überstunden – und die Mitbestimmung des Betriebsrats
Eine – das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG verletzende – Duldung von Überstunden liegt vor, wenn hinreichende Anhaltspunkte für das Fehlen gebotener Gegenmaßnahmen durch den Arbeitgeber bestehen, um seine Untätigkeit als Hinnahme werten zu können. Zwar ist nicht nur die Anordnung, sondern ebenso die
LesenArbeit innerhalb der Rufbereitschaft – und die Überstundenvergütung
Wird ein Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) innerhalb der angeordneten Rufbereitschaft außerhalb seines Aufenthaltsorts iSd. § 7 Abs. 4 TV-L tatsächlich zur Arbeit herangezogen, wird diese Zeit der Inanspruchnahme einschließlich der erforderlichen Wegezeiten auf eine volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für
LesenFreistellung in gerichtlichem Vergleich – und die Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto
Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freitzeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Dem genügt die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von
LesenArbeitszeiterfassung – und die Darlegungslast im Überstundenprozess
Wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (elektronisch) erfasst und zeichnet der Arbeitgeber oder für ihn ein Vorgesetzter des Arbeitnehmers die entsprechenden Arbeitszeitnachweise ab, kann der Arbeitnehmer im Überstundenprozess der ihm obliegenden Darlegungslast für die Leistung von Überstunden schon dadurch genügen, dass er schriftsätzlich die vom Arbeitgeber abgezeichneten Arbeitsstunden und den sich
LesenPauschalvergütung von Überstunden – durch Betriebsvereinbarung
Eine tarifvertragsersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und ihrem Gesamtbetriebsrat ist unwirksam, soweit sie bestimmt, dass Gewerkschaftssekretäre, die im Rahmen vereinbarter Vertrauensarbeitszeit regelmäßig Mehrarbeit leisten, als Ausgleich hierfür pauschal eine näher bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten. Sie bestimmt die Voraussetzungen des Mehrarbeitsausgleichs nicht hinreichend klar und verletzt zudem den
LesenÜberstundenzuschläge bei Teilzeitarbeit
Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge erst besteht, wenn die für eine Vollzeittätigkeit maßgebliche Stundenzahl überschritten wird, verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht für die entsprechende Regelung des zwischen dem Bundesverband der Systemgastronomie e. V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten abgeschlossenen Manteltarifvertrags
LesenUnionsrechtswidrige Zuvielarbeit – und der Ausgleichsanspruch eines Feuerwehrbeamten
Regelmäßige Arbeitszeit kann nicht zugleich Mehrarbeit sein; das gilt auch dann, wenn die regelmäßige Arbeitszeit rechtswidrig zu hoch festgesetzt sein sollte. Ein Nachteil i.S.d. Art. 22 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG liegt vor, wenn der Dienstherr auf die Weigerung des Beschäftigten, länger als 48 Stunden wöchentlich zu arbeiten, mit einer
LesenBezahlung von „Bugwellenstunden“
Können sogenannte Bugwellenstunden wegen des Eintritts in den Ruhestand nicht mehr im Wege der Dienstbefreiung ausgeglichen werden, besteht ein Anspruch auf Bezahlung. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in den hier vorliegenden Fällen den Klagen zweier pensionierter Lehrer auf Bezahlung sog. Bugwellenstunden stattgegeben. Gleichzeitig wurden die erstinstanzlichen Urteile abgeändert.
LesenÜberdurchschnittliche Arbeitszeit – und ihr Ausgleich durch Urlaubs- und Feiertage
Urlaubs- und gesetzliche Feiertage dürfen bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden. Das gilt auch für Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden, sowie für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall führte das klagende
LesenAbgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen – und die Mitbestimmung des Betriebsrats
Ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen kann nicht auf § 80 Abs. 1 BetrVG gestützt werden. Das Überwachungsrecht des Betriebsrats bei der Durchführung eines Tarifvertrags ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung der Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen. Ein
LesenZuviel arbeitende Feuerwehrbeamte in Brandenburg
Feuerwehrbeamte, die sich freiwillig bereit erklärt haben, über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst zu leisten, können hierfür von ihren Dienstherrn – den beklagten Städten – Freizeitausgleich verlangen. Kann der Dienstherr den primär auf Freizeitausgleich gerichteten Ausgleichsanspruch der Beamten nicht binnen Jahresfrist erfüllen, so
LesenTarifliche Zuschläge für ungeplante Überstunden
Bei sog. ungeplanten Überstunden im Sinne von § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K, die über die tägliche Arbeitszeit hinaus abweichend vom Schichtplan angeordnet werden, steht den betroffenen Arbeitnehmern Überstundenzuschlag zu. Nach § 7 Abs. 8 Buchst. c des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung
LesenBereitschaftsdienst und Überstunden im Rettungsdienst
Überstunden fallen für einen im Rettungsdienst beschäftigten Arbeitnehmer erst an, wenn dieser unter Berücksichtigung des tariflichen Faktors von 0, 5 für Bereitschaftszeiten unter Beachtung des Ausgleichszeitraums nach § 6 Abs. 2 TVöD (hier 2 Jahre) durchschnittlich mehr als 39 Wochenstunden gearbeitet hat. Für die Frage, ob Bereitschaftszeiten vorliegen ist auf
LesenDarlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
Der Arbeitnehmer genügt der ihm obliegenden Darlegungslast für die Leistung von Überstunden, wenn er schriftsätzlich vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereit gehalten hat. Die Darlegung der Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer muss entsprechend § 130
LesenÜberstunden – und ihre Vergütungspflicht
Die Vergütung von Überstunden setzt – bei Fehlen einer anwendbaren tarifvertraglichen Regelung – entweder eine entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarung oder eine Vergütungspflicht des Arbeitgebers nach § 612 Abs. 1 BGB voraus. Arbeitsvertraglich haben die Parteien die Vergütung von Überstunden weder vereinbart noch ausgeschlossen. Soweit der Arbeitsvertrag den Arbeitnehmer verpflichtet, „im gesetzlichen
LesenWartezeiten beim Be- und Entladen – und die Überstundenvergütung
Zwar ist nach § 21a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 ArbZG die Zeit, während derer sich ein als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten beschäftigter Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen, abweichend von § 2 Abs. 1 ArbZG keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitrechts,
LesenÜberstundenvergütung – und der Berechnungszeitraum
Vereinbaren die Parteien ein Monatsentgelt, muss der Arbeitnehmer dafür grundsätzlich gemäß § 611 Abs. 1 BGB Arbeit im Umfang der in einem Monat geschuldeten Arbeitszeit erbringen. Haben die Parteien jedoch arbeitsvertraglich eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (hier: von 48 Stunden) vereinbart mit der Verpflichtung des Arbeitnehmers, im gesetzlichen Rahmen Mehrarbeit zu
LesenÜberstundenprozess – und die Darlegungs- und Beweislast
Der Arbeitnehmer genügt der ihm obliegenden Darlegungslast für die Leistung von Überstunden, wenn er schriftsätzlich vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereit gehalten hat. Die Darlegung der Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer muss entsprechend § 130
LesenÜberstunden – und ihre Ermittlung
Bei der Ermittlung der Anzahl von Überstunden darf keine monatliche Betrachtungsweise zugrunde gelegt werden, wenn die Parteien eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart haben. Vereinbaren die Parteien ein Monatsentgelt, muss der Arbeitnehmer dafür grundsätzlich gemäß § 611 Abs. 1 BGB Arbeit im Umfang der in einem Monat geschuldeten Arbeitszeit erbringen. Wurde jedoch
LesenGeschätzte Überstunden
Es ist möglich, Überstunden nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO auf der Grundlage des vom Arbeitnehmer geleisteten Tatsachenvortrags zu schätzen. Verlangt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Vergütung für Überstunden, obliegt es ihm, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass er Arbeit in einem die
LesenRegelmäßige vertragliche Arbeitszeit – und das gelebte Arbeitsverhältnis
Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag ohne ausdrückliche Willenserklärungen zu seinem näheren Inhalt geschlossen, kann in Ermangelung anderer Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden, auch wenn dem tatsächlichen Verhalten nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf
LesenFreigestelltes Betriebsratsmitglied – und sein Arbeitszeitkonto
Freigestellte Betriebsratsmitglieder erbringen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Betriebsratstätigkeit keine vergütungspflichtige Arbeitsleistung. Von diesen erfasste Anwesenheitszeiten betreffen ausschließlich Betriebsratstätigkeit. Anwesenheitszeiten freigestellter Betriebsratsmitglieder, die über die vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinausgehen, stellen daher weder „Überarbeit“ im Sinne von § 7 Abs. 3 RBV dar noch können sie „als Arbeitszeit“ gutgeschrieben werden. Nach §
LesenAnnahmeverzug – und die Freistellung zum Überstundenausgleich
Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass geleistete Überstunden durch Freistellung unter Vergütungsfortzahlung ausgeglichen werden, kann der Arbeitgeber während der Gewährung des Freizeitausgleichs nicht nach § 615 BGB in Annahmeverzug geraten. Das gilt auch im Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers im Sinne von § 1 AÜG, selbst wenn der Arbeitgeber ohne die Gewährung des
LesenÜberstundenvergütung – und der Dienstplan
Der Arbeitnehmer, der unter Vorlage eines arbeitgeberseitig erstellten Dienstplans vorträgt, er habe entsprechend den Eintragungen in diesem Dienstplan gearbeitet und die Vergütung der am Monatsende ausgewiesenen Plussalden verlangt, genügt seiner Darlegungslast im Hinblick auf Bestehen und Umfang der Forderung. Der Einwand des Arbeitgebers, die im Dienstplan ausgewiesenen Stunden seien zwar
LesenÜberstundenaufstellung „aus dem Gedächtnis“
Die von einem Arbeitnehmer für einen mindestens sechs Monate zurückliegenden Zeitraum vom einem Jahr ohne konkrete Anhaltspunkte oder zeitnahe Aufzeichnungen aus dem Gedächtnis rekonstruierte Aufstellung der geleisteten, von Tag zu Tag differierenden Überstunden ist als willkürlicher Vortrag „ins Blaue hinein“ unzulässig. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitnehmer, der
LesenQualitative Mehrarbeit
Nach § 612 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. § 612 Abs. 1 BGB bildet nicht nur in den Fällen, in denen überhaupt keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Vergütung. Diese Bestimmung
LesenÜberstundenvergütung für Kraftfahrer
Behauptet ein Kraftfahrer die Ableistung von Überstunden, indem er für jeden Tag eine vom Arbeitgeber zugewiesene Tour benennt und auch konkret vorträgt, wann jeweils die Tour begann und wann sie endete, wobei diese Zeiten unstreitig der Fahrerkarte entnommen sind, er zudem mit nachvollziehbaren Gründen darstellt, dass Pausen nicht möglich waren,
LesenÜberstundenschätzung
Fehlt es an einer ausdrücklichen arbeitsvertraglichen Bestimmung des Umfangs der Arbeitszeit, darf der durchschnittliche Arbeitnehmer die Klausel, er werde „in Vollzeit“ beschäftigt, so verstehen, dass die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit 40 Wochenstunden nicht übersteigt. Steht fest (§ 286 ZPO), dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet worden sind, kann aber
LesenÜberstunden eines Kraftfahrers – und die Darlegungslast bei der Vergütungsklage
Behauptet ein Kraftfahrer die Ableistung von Überstunden, indem er für jeden Tag eine vom Arbeitgeber zugewiesene Tour benennt und auch konkret vorträgt, wann jeweils die Tour begann und wann sie endete, wobei diese Zeiten unstreitig der Fahrerkarte entnommen sind, er zudem mit nachvollziehbaren Gründen darstellt, dass Pausen nicht möglich waren,
LesenÜberstunden, unentschuldigtes Fehlen des Leiharbeitnehmers – und die Lohnzahlung
Ist zwischen dem Leiharbeitnehmer und seinem Arbeitgeber generell vereinbart, dass der Leiharbeitnehmer dem Arbeitgeber die Beendigung der Einsatzmöglichkeit beim Entleiher anzeigt und dass der Arbeitnehmer zu Hause auf die Erteilung eines neuen Auftrages wartet, liegt auch dann kein unentschuldigtes Fehlen des Arbeitnehmers sondern Annahmeverzug des Arbeitgebers vor, wenn sich der
LesenDer gesetzliche Wochenfeiertag und die Überstundenvergütung
Mit den Auswirkungen der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen Wochenfeiertag gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT auf die Überstundenvergütung nach § 46 Nr. 4 Abs. 3 Satz 6 TVöD-BT-V (Bund) hatte sich aktuell das Bundesarbeitsgericht zu befassen. Anlass hierfür bot eine Streit zwischen einem Angestellten und
LesenÜberstundenvergütung
Verlangt der Arbeitnehmer gem. § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er darzulegen und – im Bestreitensfall, zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt. Da die konkret zu leistende Arbeit in der Regel vom Arbeitgeber durch Weisungen zu bestimmen
LesenFinanzieller Ausgleich für zulange arbeitende Berliner Feuerwehrbeamte
Das , dessen wöchentliche Arbeitszeiten in der Zeit von 2001 bis 2006 über der europarechtlich zulässigen Obergrenze lagen, nach nationalem Recht und Europarecht einen Anspruch auf Geldausgleich für jede zuviel geleistete Arbeitsstunde zugesprochen. Allerdings sei ein Teil der Ansprüche verjährt. Auch der europarechtliche Anspruch verjähre nach drei Jahren, wobei diese
LesenÄnderungskündigung
Eine betriebsbedingte Änderungskündigung im Sinne von § 2 KSchG ist sozial nur gerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 KSchG vorliegen. Dabei ist die soziale Rechtfertigung einer Änderung der bestehenden Vertragsbedingungen zu überprüfen. Das Änderungsangebot des Arbeitgebers ist daran zu messen, ob es durch dringende betriebliche Erfordernisse iSd.
LesenÜberstundenvergütung
Verlangt der Arbeitnehmer aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung, tariflicher Verpflichtung des Arbeitgebers oder § 612 Abs. 1 BGB Arbeitsvergütung für Überstunden, hat er darzulegen und – im Bestreitensfall, zu beweisen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet hat. Dabei genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, wenn er schriftsätzlich vorträgt,
LesenÜberstundenzuschlag für Mehrarbeit nach streikbedingtem Arbeitsausfall
Die am Streiktag ausgefallene Arbeitszeit ist im Geltungsbereich des TVöD den tatsächlich geleisteten (Wochen-)Arbeitsstunden nicht fiktiv hinzuzurechnen. Tarifliche Inhaltsnormen sind wie Gesetze auszulegen. Auszugehen ist vom Wortlaut der Bestimmungen und dem durch ihn vermittelten Wortsinn. Insbesondere bei unbestimmtem Wortsinn sind der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der von ihnen beabsichtigte
LesenÜberstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD
Gemäß § 7 Abs. 7 TVöD sind Überstunden die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten – 39 Stunden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD) – für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis
LesenBereitschaftsdienst und Zuvielarbeit bei der Feuerwehr
Dienst, den Beamte über die unionsrechtlich höchstens zulässige wöchentliche Arbeitszeit hinaus leisten, muss in vollem Umfang ausgeglichen werden. Dies gilt auch für Zeiten des Bereitschaftsdienstes. Kann der Dienstherr die Freizeitausgleichsansprüche seiner Feuerwehrbeamten nicht binnen eines Jahres ohne Gefährdung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr erfüllen, so besteht ein Geldanspruch, dessen Höhe sich
LesenBereitschaftsdienst und Überstunden bei der Feuerwehr
Dienst, den Beamte über die unionsrechtlich höchstens zulässige wöchentliche Arbeitszeit hinaus leisten, muss in vollem Umfang ausgeglichen werden. Dies gilt auch für Zeiten des Bereitschaftsdienstes. Kann der Dienstherr die Freizeitausgleichsansprüche seiner Feuerwehrbeamten nicht binnen eines Jahres ohne Gefährdung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr erfüllen, so besteht ein Geldanspruch, dessen Höhe sich
LesenBereitschaftsdienst der Feuerwehr-Beamten
Dienst, den Beamte über die unionsrechtlich höchstens zulässige wöchentliche Arbeitszeit hinaus leisten, muss in vollem Umfang ausgeglichen werden. Dies gilt auch für Zeiten des Bereitschaftsdienstes. Kann der Dienstherr die Freizeitausgleichsansprüche seiner Feuerwehrbeamten nicht binnen eines Jahres ohne Gefährdung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr erfüllen, so besteht ein Geldanspruch, dessen Höhe sich
LesenVergütungserwartung für Überstunden
Ist im Arbeitsvertrag die Vergütung von Überstunden weder positiv noch negativ geregelt, kommt als Anspruchsgrundlage dafür nur § 612 Abs. 1 BGB in Betracht. Danach gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. InhaltsübersichtPauschale Überstundenabgeltung im ArbeitsvertragStillschweigende Vereinbarung einer
LesenPauschalvergütung von Überstunden
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ausschließlich die Vergütung von Überstunden, nicht aber die Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers zur Leistung von Überstunden regelt, ist eine Hauptleistungsabrede und deshalb von der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen. Nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB unterfallen Bestimmungen in
LesenBereitsschaftsdienst bei der Feuerwehr
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in 23 bei ihm anhängigen Verfahren entschied, eine Geldentschädigung für rechtswidrig abverlangten Bereitschaftsdienst. Feuerwehrbeamte, die über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst leisten mussten, können hierfür von ihrem Dienstherrn Freizeitausgleich verlangen. Kann der Dienstherr
LesenDarlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
Für die Darlegung und den Beweis der Leistung von Überstunden gelten die Grundsätze wie für die Behauptung des Arbeitnehmers, die geschuldete (Normal-)Arbeit verrichtet zu haben. Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts in Verbindung mit § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Verlangt der Arbeitnehmer
LesenArbeitszeit der Beamten im Feuerwehrdienst
Mit dem Umfang des Freizeitausgleichs, der einen Beamten im Feuerwehrdienst für eine über die zulässige Höchstarbeitszeit hinausgehende Heranziehung zum Dienst zu gewähren ist, hatte sich jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu befassen – und nahm dies zum Anlass für eine Änderung seiner Rechtsprechung: Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem
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