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Feste Wortverbindungen : "normaler Strafvollzug"
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Feste Wortverbindungen
normaler Strafvollzug
 Basiskomponenten:
normal
Strafvollzug
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 Gebrauchsbeschreibung

Normaler Strafvollzug ist ein Begriff aus dem juristischen Bereich. Mit normaler Strafvollzug wird eine Form juristischer Ahndung von Vergehen bezeichnet, die gegen andere Formen wie z.B. den forensischen oder geschlossenen Strafvollzug oder z.B. eine Hochsicherheitsverwahrung abgegrenzt wird. Der normale Strafvollzug wird in Haftanstalten ohne besondere Ausrichtung, weder im Hinblick auf Therapie der Insassen noch im Hinblick auf eine besondere Risikogruppe von Gefangenen, durchgeführt.
      Belege
 
Der Todesschütze wurde am Freitag in Hobart zu 35 Mal lebenslänglich verurteilt. Der 29jährige hatte am 28. April auf dem Gelände des historischen Strafgefangenenlagers Port Arthur kaltblütig und in aller Ruhe 35 Menschen erschossen, darunter ein Kind in den Armen seiner getöteten Mutter. 18 Menschen wurden verletzt. Richter William Cox bestrafte Bryant zudem mit insgesamt 777 Jahren für weitere Straftaten im Zusammenhang mit dem Blutbad. Cox legte zudem fest, daß Bryant nicht auf Bewährung freikommen kann, was nach australischem Recht möglich ist. Bryant wird vermutlich in der eigens für ihn erbauten Zelle im Sicherheitstrakt des Risdon-Gefängnisses in Hobart bleiben, da nach Einschätzung von Experten im normalen Strafvollzug seine Sicherheit nicht gewährleistet werden könne. (Tiroler Tageszeitung, 23.11.1996, "Tasmanischer Teufel": Lebenslang für Massenmord.)
Die beiden Verteidiger, die ebenso wie Kammervorsitzender Winfried Jäger das Gutachten des Sachverständigen als besonders differenziert, gründlich und einfühlsam lobten, forderten für ihre Mandanten Gesamtfreiheitsstrafen nicht übersechs [sic!] beziehungsweise acht Jahren. Die Rechtsanwälte baten um eine Chance für ihren jeweiligen Mandanten, die ihnen eine Zukunftsperspektive ermögliche. Ausschlaggebend sei dabei, daß beide von ihrer Sucht weg kämen. "Er ist gewillt, er möchte an sich arbeiten", so einer der beiden Verteidiger, der einen Entzugserfolg im normalen Strafvollzug mehr als gefährdet sah. (Mannheimer Morgen, 02.01.1998, Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert.)
Das Dartmoor Prison wurde 1806 errichtet, um hier die Gefangenen aus den Napoleonischen Kriegen unterzubringen. Ab 1850 wurde es dann für den "normalen" Strafvollzug genutzt, bevor es um die Jahrhundertwende zum Hochsicherheitsgefängnis umgebaut wurde. (Mannheimer Morgen, 01.07.2000, Nebelküche mit schaurig-schönem Charme.)
Den "normalen" Strafvollzug billiger machen, um dafür mehr Mittel in die besondere Gefangenenbetreuung investieren zu können - dies ist für Michael Neider vom Justizministerium die Devise, um die in den vergangenen Jahren gesetzten Reformschritte im österreichischen Strafvollzug weiter vorantreiben zu können. (Salzburger Nachrichten, 14.07.1995, In Zukunft mehr Geld für besseres Betreuungsverhältnis.)
Die Regierung will ab heute über eine Änderung der Gesetzeslage beraten, nach der geistig kranke Menschen, die schwere Verbrechen begangen haben, nicht in den normalen Strafvollzug gelangen. Auch Yoshito Igarashi vom Institut für Psychiatrie in Tokio kritisierte, Japan mangele es an ausreichenden rechtlichen und medizinischen Maßnahmen für psychisch kranke Menschen. (Mannheimer Morgen, 11.06.2001, Japan bestattet die kleinen Opfer.)
Und dann werden eine andere Kammer, andere Gutachter entscheiden müssen, ob und wie gefährlich Armin Schreiner noch ist. Täter wie Schreiner, das hat das Augsburger Verfahren gezeigt, fallen durch alle Raster. Die Gesellschaft weiß sich mit ihnen keinen Rat. Für die Psychiatrie ist Schreiner nicht krank genug, für den normalen Strafvollzug nicht normal genug. Von sozialtherapeutischen Spezialanstalten, wie sie in den siebziger Jahren für solche Täter einmal vorgesehen waren, ist heute, wo überall das Geld fehlt, längst keine Rede mehr. (Berliner Zeitung, 16.12.1997, Täter wie er fallen durch alle Raster, S. 3.)