Die EU-Eigenmittel zur Corona-Hilfe – und der vorläufige Stopp aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem „Hängebeschluss“ angeordnet, dass das deutsche Ratifizierungsgesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf.

Die EU-Eigenmittel zur Corona-Hilfe – und der vorläufige Stopp aus Karlsruhe

Eine Begründung für diesen Hängebeschluss hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht geliefert („wird nachgereicht“).

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. März 2021 – 2 BvR 547/21

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